Traffic

Der Datenverkehr zwischen dem Netzwerk der Bauhaus-Universität und dem Internet wird permanent unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das SCC überwacht, um schon frühzeitig Veränderungen in der Nutzung der IT-Ressourcen zu entdecken, die möglicherweise auf einen Missbrauch zurückzuführen sind.

Leider mussten wir bei unseren Überprüfungen feststellen, dass die Grenzen der Nutzerordnung von einigen Nutzenden deutlich überschritten wurden. Gemäß §5 der Gemeinsamen IT-Nutzungsordnung (Barrierefreies Dokument) der Bauhaus-Universität  Weimar und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar ist es zulässig, IT-Systeme, Netze und IT-Dienstleistungen für die Erfüllung von Studien- bzw. Dienstaufgaben in Forschung, Lehre, Verwaltung, zentralen Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Nutzungen mit anderen Zielstellungen, also auch der rein private Gebrauch, sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht geringfügig sind.

Gemäß §7 der Gemeinsamen IT-Nutzungsordnung (Barrierefreies Dokument) kann bei einem Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen eine Abmahnung erfolgen oder die Zulassung vorübergehend oder dauerhaft entzogen bzw. eingeschränkt werden. Alle Nutzenden sind aufgefordert, verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen umzugehen.