Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um den Semesterbeginn zusammengestellt.
Vorlesungszeit | 01.04. - 04.07.2025 |
Exkursionswoche (Bachelor) | 22.04. - 25.04.2025 |
Entwurfs-/ Projektpräsentationen | 07.07. - 11.07.2025 |
Semesterkonferenz Architektur/Urbanistik | tba |
Prüfungszeit | 21.07. - 01.08.2025 |
Am 1. April 2025, ab 9:00 Uhr, findet im Hörsaal A die Vorstellung o.g. Semesterprojekte statt.
Die obligatorische Anmeldung für alle Semesterprojekte erfolgt über das bekannte Online-Portal
Eine Anmeldung ist vom 31.03.2025 00:01 Uhr bis 02.04.2025 11:59 Uhr MEZ möglich.
Alle Studierenden müssen sich am Verfahren beteiligen!!!
Bitte beachten Sie, dass die Professuren vorab bis zu 5 Plätze vergeben können. Welche Professur das ist und wann die Unterlagen einzureichen sind, ist im BISON hinterlegt.
Die Zuteilung der Plätze wird spätestens am 03.04.2025 bis 12:00 Uhr bekannt gegeben.
Ab dem 03.04.2025 14:00 Uhr könnten bereits erste Kern-/ Projektmodule beginnen. Bitte die entsprechenden Informationen an den Professuren beachten.
Studierende, welche mehrfach ein- und dasselbe Projekt als Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch angeben und/oder die Fristen nicht einhalten, werden im Zuteilungsverfahren NICHT berücksichtigt.
Wurde Ihnen ein Platz zugeteilt, dann verfahren Sie gemäß Punkt 2 (siehe unten).
Studierende, welche keinen Platz erhalten konnten, müssen sich direkt und persönlich an die anbietenden Professuren wenden, welche noch freie Kapazitäten haben.
Die verbindliche Einschreibung für alle Lehrveranstaltungen folgender Studiengänge:
findet vom 01.04. bis 18.04.2025 ausschließlich online über das BISON-Portal statt.
Die verbindliche Einschreibung für alle Lehrveranstaltungen folgender Studiengänge:
ist in der Zeit vom 01.04. bis 02.05.2025 ausschließlich online über das BISON-Portal möglich.
Gemäß § 4 der jeweils geltenden Prüfungsordnungen ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. Auch wenn Sie sich nach Anmeldung zur Veranstaltung nicht im BISON für die Prüfung an-/ abmelden, sind Sie in der Prüfungspflicht. Eine Nichtteilnahme wird mit einer "5,0" bewertet und Sie verschenken einen Prüfungsversuch.
Die Prüfungsanmeldung auf Basis der Online-Veranstaltungsanmeldung wird automatisch im BISON-Portal vorgenommen. Sie können sich nur noch innerhalb der Frist vom 02.06. bis einschließlich dem 30.06.2025 über das BISON-Portal für die Prüfungen abmelden.
Der Rücktritt bzw. die Rückgabe des Entwurfsplatzes muss bis spätestens zum 24.04.2024 erfolgen.
Gemäß § 4 der jeweils geltenden Prüfungsordnungen ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. Auch wenn Sie sich nach Anmeldung zur Veranstaltung nicht im BISON für die Prüfung an-/ abmelden, sind Sie in der Prüfungspflicht. Eine Nichtteilnahme wird mit einer "5,0" bewertet und Sie verschenken einen Prüfungsversuch.
Achtung! Im Falle einer nicht bestandenen Prüfungsleistung aus einem der vorangegangenen Semester werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im selben Modul angemeldet. In diesem Fall nehmen sie an der Prüfung automatisch teil oder Sie melden sich fristgemäß ab.
Sollten Sie sich von einer Prüfung - unabhängig vom Grund - erfolgreich abgemeldet haben, sind Sie verpflichtet, die Prüfungsleistung am Ende des Folgesemesters nachzuholen, denn diese gilt weiterhin als offene Prüfungsleistung.
Innerhalb Ihres persönlichen BISON-Accounts erscheinen ausschließlich die Modultitel auf Basis des Leistungskataloges Ihrer für Sie geltenden Prüfungsordnung. Anhand dieser Struktur wählen Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen (Prüfungen) aus, für die Sie sich abmelden.
Als Hilfestellung wurden in jeder Lehrveranstaltungsbeschreibung im Online-Vorlesungsverzeichnis die jeweiligen Modultitel und die zu verwendenden Prüfungsnummern angegeben, um Ihnen die Suche zu erleichtern.
Des Weiteren finden Sie im BISON-Portal eine ausführliche Online-Hilfe.
Haben Sie die Prüfungsleistung absolviert, erfolgt die Notenmeldung dann ebenfalls ausschließlich online über das BISON-Portal. Sie sehen sofort, wann und wie Ihre Prüfungsleistung bewertet wurde.
Versäumen Sie, sich fristgemäß auszutragen und nehmen nicht an der Prüfung teil, dann wird die Nichtteilnahme mit der Note „5“ bewertet.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall automatisch für die Wiederholungsprüfung – in der Regel – zum Ende des darauffolgenden Semesters angemeldet bleiben und verpflichtet sind, die Prüfung zu absolvieren.
Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Prüfungen.
Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Online-Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen nach Semesterbeginn möglich:
Ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfung kann bis spätestens 30.06.2025 erfolgen. An- und Abmeldungen sind dann nur noch über das BISON-Portal möglich.
Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und Sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.
Der Rat der Fakultät Architektur und Urbanistik hat am 14.04.2021 über ein neues und transparenteres Bewerbungs-/ Auswahl-/ Vergabeverfahren diskutiert und gemeinsam verabredet, dass beginnend mit dem Wintersemester 2021/22 folgendes Verfahren gilt:
Informationen zu den verfügbaren Plätzen und Themen finden Sie als Vorankündigung im BISON des aktuellen WiSe 2024/25, nach Freischaltung des BISON für das SoSe 25 sowie auf den Websiten der Professuren ab dem 01.03.2025.
Bis zum 22.03.2025 sollte Ihnen Ihre "Wunsch-Professuren" mitgeteilt haben, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Direkt im Anschluss sollten Sie verbindlich zu- oder absagen. Daraufhin kann Ihre Eintragung im Online-Portal gelöscht werden.
Die Vergabe der im Online-Portal verfügbaren Plätze erfolgt bis spätestens zum 31.03.2025.
Nach der verbindlichen Annahme Ihres Thesis-Platzes reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Thesis inklusive Angabe zur Betreuungsprofessur im Prüfungsamt Architektur ein.
Die Professuren dürfen max. 50 % der angebotenen Thesis-Plätze auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen vergeben. Die verbleibenden 50 % werden über das Online-Portal vergeben. Somit wissen alle Beteiligten schon vor Semesterstart, an welcher Professur die Thesis-Bearbeitung möglich ist.
Aktuelle Informationen finden Sie immer auf den Webseiten der Fakultät und auf der Pinnwand „Architektur und Urbanistik“.
Den Rahmenzeitplan des gesamten Semesters finden Sie auf der Fakultätswebseite im Menüpunkt ‚Service‘.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start zum neuen Semester!
Hier finden Sie den Rahmenzeitplan zum Sommersemester 2025.
Dauer: 1. Oktober 2025 – 31. März 2026 |
Info-Veranstaltung: 13. Oktober 2025, 11 Uhr |
Vorlesungszeit: 13. Oktober 2025 bis 6. Februar 2026 |
Entwurfspräsentationen: 5. bis 10. Februar 2026 |
Prüfungszeitraum: 18. bis 27. Februar 2026 |
Am 13.10.2025 ab 11:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Semesterprojekte der Studiengänge Architektur/ MediaArchitecture im Audimax statt.
Dort werden u.a. wichtige Informationen zum Ablauf des Wintersemesters gegeben mit ggf. der Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Die Vergabe der Plätze erfolgt über ein separates Online-Portal, welches vom 10.10.2025 von 08:00 Uhr bis zum 14.10.2025 23:59 Uhr freigeschaltet ist.
Die Einschreibung ist ausschließlich mit Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse "vorname.name[at]uni-weimar.de" möglich.
Sollten Sie noch kein Universitäts-Login haben, so melden Sie sich im selben Zeitraum per E-Mail unter folgender Adresse an: nicole.wichmann-sperl[at]uni-weimar.de
Diese Informationen müssen in der E-Mail zwingend enthalten sein:
Studierende, welche mehrfach ein- und dasselbe Projekt als Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch angeben bzw. nicht mindestens 2 verschiedene Projektwünsche auswählen und/oder die Fristen nicht einhalten, werden im Zuteilungsverfahren NICHT berücksichtigt.
Für beide Varianten gilt:
Bis zum 15.10.2025 werden die Zuteilungen zu den Projekten vorgenommen und im Anschluss per E-Mail über die hinterlegte Adresse mitgeteilt.
Wurde Ihnen ein Platz zugeteilt, dann verfahren Sie gemäß Punkt 2 (siehe unten).
Ausschließlich diejenigen Studierenden, welche keinen Platz erhalten haben, können sich direkt und persönlich an die anbietenden Professuren wenden, welche noch freie Kapazitäten (Bekanntgabe auf dieser Seite nach Abschluss des Vergabeverfahrens) haben. Die Teilnahme an diesen Projekten erfolgt in Rücksprache mit der Studienorganisation.
Die Plätze in den Planungsprojekten des Bachelorstudiengangs Urbanistik und das Projektmodul der beiden Masterstudiengänge "Urbanistik" und "MediaArchitecture" (1. Projektmodul) werden nicht über das Online-Portal vergeben. Die Einschreibung hierfür erfolgt, wie unter Punkt 2 beschrieben.
Die Einschreibungen für alle Lehrveranstaltungen (Ausnahme: Kernmodule/ Projektmodule/ Begleitveranstaltungen) der Studiengänge Architektur/ MediaArchitecture/ Digital Technologies in Architecture and Design/ European Urban Studies/ Integrated Urban Development and Design erfolgt im Zeitraum vom 13.10. bis einschließlich 27.10.2025 über das BISON-Portal, für die Studiengänge der Urbanistik gelten die Fristen vom 13.10. bis einschließlich 10.11.2025. Bitte denken Sie daran, sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eigenständig online anzumelden.
Diese Anmeldung stellt gleichzeitig die Anmeldung zur damit verbundenen Prüfungsleistung dar (siehe geltende Prüfungsordnung).
Die fristgemäße Abmeldung zur Prüfung erfolgt in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 und ist ausschließlich über das BISON-Portal möglich. Bitte denken Sie daran, sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eigenständig online abzumelden.
Innerhalb Ihres persönlichen BISON-Accounts erscheinen ausschließlich die Modultitel auf Basis des Leistungskataloges der für Sie geltenden Prüfungsordnung. Anhand dieser Struktur wählen Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen (Prüfungen) aus, für die Sie sich verbindlich anmelden.
Als Hilfestellung wurden in jeder Lehrveranstaltungsbeschreibung im Online-Vorlesungsverzeichnis die jeweiligen Modultitel angegeben, um Ihnen die Suche zu erleichtern.
Des Weiteren finden Sie im BISON-Portal eine ausführliche Online-Hilfe.
Haben Sie sich erfolgreich für die Prüfungsleistungen angemeldet und diese auch absolviert, erfolgt die Notenmeldung dann ebenfalls ausschließlich online über das BISON-Portal. Sie sehen sofort, wann und wie Ihre Prüfungsleistung bewertet wurde.
Versäumen Sie, sich fristgemäß im BISON-Portal auszutragen und nehmen nicht an der Prüfung teil, dann wird die Nichtteilnahme mit der Note „5“ bewertet.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall automatisch für die Wiederholungsprüfung – in der Regel – zum Ende des darauffolgenden Semesters angemeldet bleiben und verpflichtet sind, die Prüfung zu absolvieren.
Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Lehrveranstaltung und dazugehörenden Prüfungen.
Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen bzw. vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit möglich. Eine dementsprechende Information ist in den Veranstaltungsbeschreibungen im BISON-Portal hinterlegt.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist ebenfalls per BISON-Portal möglich. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.
Der Rat der Fakultät Architektur und Urbanistik hat am 14.04.2021 über ein neues und transparenteres Bewerbungs-/ Auswahl-/ Vergabeverfahren diskutiert und gemeinsam verabredet, dass beginnend mit dem Wintersemester 2021/22 folgendes Verfahren gilt:
Informationen zu den verfügbaren Plätzen und Themen finden Sie als Vorankündigung im BISON des aktuellen Semesters sowie auf den Websiten der Professuren.
Bis zum 22.09.2025 sollte Ihnen Ihre "Wunsch-Professuren" mitgeteilt haben, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Direkt im Anschluss sollten Sie verbindlich zu- oder absagen. Daraufhin kann Ihre Eintragung im Online-Portal gelöscht werden.
Die Vergabe der im Online-Portal verfügbaren Plätze sollte bis zum 30.09.2025 erfolgt sein.
Nach der verbindlichen Annahme Ihres Thesis-Platzes reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Thesis inklusive Angabe zur Betreuungsprofessur im Prüfungsamt Architektur ein.
Die Professuren dürfen max. 50 % der verfügbaren Thesis-Plätze auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen vergeben. Die verbleibenden 50 % werden über das Online-Portal vergeben. Somit wissen alle Beteiligten schon vor Semesterstart, an welcher Professur die Thesis-Bearbeitung möglich ist.
Aktuelle Informationen finden Sie immer auf den Webseiten der Fakultät und auf der Pinnwand »Architektur und Urbanistik«.
Den Rahmenzeitplan des gesamten Semesters finden Sie auf der Fakultätswebseite im Menüpunkt Service.
Informationsveranstaltung zur BEWERBUNG auf den BACHELORSTUDIENGANG Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung findet voraussichtlich im Mai 2026 online statt.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 3. Juni 2025 finden Sie hier:
Präsentation Bewerbung Bachelorstudiengang 2025
Informationsveranstaltung für ERSTSEMESTER des BACHELORSTUDIENGANGS Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung zum Bachelorstudium Architektur findet am
Mittwoch, den 1. Oktober 2025 von 13.30 – 15.00 Uhr online statt.
Link zur Veranstaltung: meeting.uni-weimar.de/b/rooms/kat-niz-6xn-rcv/join (geöffnet ab 13.20 Uhr)
Informationsveranstaltung zur BACHELOR-THESIS Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung findet voraussichtlich im Mai 2026 online statt.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 4. Juni 2025 finden Sie hier:
Präsentation Bachelor-Thesis
Informationsveranstaltung zur BEWERBUNG auf den MASTERSTUDIENGANG Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung findet voraussichtlich im Dezember 2025 online statt.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 28. Mai 2025 finden Sie hier:
Präsentation Bewerbung Masterstudiengang 2025
Informationsveranstaltung für ERSTSEMESTER des MASTERSTUDIENGANGS Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung zum Bachelorstudium Architektur findet am
Dienstag, den 30. September 2025 von 13.30 – 15.00 Uhr online statt.
Link zur Veranstaltung: meeting.uni-weimar.de/b/rooms/kat-niz-6xn-rcv/join (geöffnet ab 13.20 Uhr)
Informationsveranstaltung zur MASTER-THESIS Architektur
Die nächste Informationsveranstaltung zur Master-Thesis Architektur findet voraussichtlich
im Dezember 2025 online statt.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung von 2024 finden Sie hier:
Präsentation Master-Thesis
Informationsveranstaltung zum Auslandsteilstudium/ Mobilitätssemester/ Praktikum
Info-Veranstaltung Auslandsaufenthalte und Praktikum B.Sc. und M.Sc. Architektur
In allen Studiengängen (Bachelor, Master) wird durch den Studierenden ein Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit im entsprechenden Prüfungsamt gestellt. Dieser Antrag unterliegt keiner Abgabefrist. Er wird jedoch erst bearbeitet, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (nachzulesen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung).
Anträge zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Im Prüfungsamt werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Sind diese erfüllt, wird eine Zulassung durch das Prüfungsamt ausgehändigt, welche an der entsprechenden Professur abgegeben werden muß.
Mit Abgabe der ausgehändigten Zulassung wird mit dem Studierenden an der Professur ein Ablaufplan erstellt. Dieser wird durch die Professur an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo daraufhin die offizielle Registrierung erfolg.
Bearbeitungszeit Abschlussarbeiten
(Die Termine können in Absprache mit der betreuenden Professur abgestimmt werden!)
Thesis Master ab Ma. 2002 (14 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2005 (10 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2008 (14 Wochen)
Internationales
Abschlussthesen
Hinweis:
Mit der Bearbeitung ist erst nach der Zulassung zu beginnen! Der Ablaufplan kann also erst nach der Zulassung ausgefüllt und durch das Sekretariat der betreuenden Professur im Prüfungsamt eingereicht werden.
Sprachkurse
Sprachen können in allen Studiengängen zur Anrechnung kommen.
Studiengang Bachelor Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen kann genau eine Sprache mit 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Unter dem Wahlpflichtmodul Soft Skills können mehrere Kurs mit je 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
Studiengang Master Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen können 2 Sprachkurse mit 3 oder 6 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Sprachkurse können als Wahlmodule eingebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Prüfungsergebnisse der Sprachen werden nicht automatisch an das Prüfungsamt gemeldet.
Für die Anrechnung von Sprachkursen ist im jeweils zuständigem Prüfungsamt die entsprechende Teilnahmebestätigung abzugeben. Diese finden Sie auf Stud-IP.
Äquivalenzprüfung
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer der zahlreichen Partnerhochschulen erbracht wurden, können gemäß der Äquivalenzvereinbarungen der HRK (HochschulRektorenKonferenz) anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Folgende Dokumente müssen vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden:
Achtung!!! Die Angaben auf dem Learning Agreement und dem Transcript of Records müssen identisch sein. Änderungen, die sich im Laufe des Studienaufenthaltes ergeben, müssen ebenfalls von den verantwortlichen Mitarbeitern der Heimat- und Partnerhochschule unterschrieben werden.
Studiengang Architektur - Bachelor und Master
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Reichen Sie hierzu das Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel" mit entsprechenden Belegen beim Prüfungsamt ein.
Für die Anerkennung von Kern- bzw. Projekt-Modulen ist in jedem Fall eine Äquivalenzprüfung an der jeweiligen Professur durchzuführen.
Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Beurteilung nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss eine Äquivalenzprüfung durch die jeweilige Professur einfordern.
Eine Anerkennung von Wahlmodulen (gilt nur für Master) kann in jedem Fall erfolgen.
Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.
Hier finden Urbanistik-Studierende die Ablaufpläne sowie allgemeine Hinweise zur Anmeldung der Masterthesis.
Die Master-Arbeit ist die Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungszeit (siehe § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung) ein Problem aus der Urbanistik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die wichtigsten Informationen über das Verfassen der Masterarbeit sind in einem Leitfaden zusammengefasst.
Beantragung der Zulassung zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann entweder bis zum 10. Oktober oder 10. April eines laufenden Jahres an den Prüfungsausschuss Urbanistik, gestellt werden. (Posteingang oder persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat Master Urbanistik, Bauhausstr. 9c (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar).
Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit müssen alle Studienleistungen erbracht sein, ansonsten kann keine Zulassung erteilt werden. Lediglich die Leistungen des "Masterarbeit-Begleitmoduls" stellen eine Ausnahme dar, da sie parallel zur Masterarbeit absolviert werden. Der Nachweis über alle erbrachten Studienleistungen ist durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Leistungskontrollbogens zu erbringen.
Zulassung zur Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit und die Ausgabe des Masterarbeitsthemas erfolgen bei Wahrung der o. g. Antragsfrist und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch persönliche Abholung im Prüfungssekretariat. Die Entgegennahme ist mit Unterschrift zu bestätigen.*
Bearbeitung und Abgabe der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt laut Prüfungsordnung 14 Wochen ab Zulassung zur Masterarbeit.
Während dieser Zeit sind die Leistungen des Masterarbeit-Begleitmoduls erfolgreich zu absolvieren. Dies erfordert z. B. eine eigene Präsentation sowie die Anwesenheit während des gesamten Masterkolloquiums. Die erfolgreiche Teilnahme ist vor Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.
Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausführung zuzüglich einer digitalen Kopie (per E-Mail) fristgerecht im Prüfungssekretariat abzugeben. Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Die Bewertung der schriftlichen Leistung der Masterarbeit erfolgt innerhalb eines Monats nach deren Abgabe, die mündliche Prüfung soll zeitnah geschehen und erfolgt in Absprache mit den Prüfern.
* Für Anträge, die außerhalb des Ablaufplans eingereicht werden, gilt dieser Ablaufplan nicht. Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit außerhalb der o.g. Antragsfrist erfolgt eine Zulassung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang.
Den Antrag auf Zulassung zur Masterthesis können Sie hier herunterladen.
Die Leistungskontrollbögen finden Sie hier: Master Urbanistik 2 Semester; Master Urbanistik 4 Semester
Antrag auf Drittprüfer
Sollte der Zweitgutachter der Masterarbeit nicht persönlich an der Masterverteidigung teilnehmen können, so muss ein Drittprüfer hinzugezogen werden. Das kann ein Professor oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bauhaus-Universität sein.
Vorschlag des dritten Prüfers in der Masterprüfung
Eidesstattliche Erklärung
Jedem Ausdruck der Masterarbeit muss eine "Eidesstattliche Versicherung" beigefügt werden welche besagt, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Diese Versicherung muss bei Abgabe der Masterarbeiten im Prüfungssekretariat unterschrieben werden. Beispiele für eine solche Erklärung finden Sie hier:
Eidesstattliche Versicherung Einzelarbeit
Eidesstattliche Versicherung Gruppenarbeit
Sie können aber auch Ihre eigene Erklärung verfassen.
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Winter semester. The form needs to be submitted until not later than October 10th, 2019. Find more details in the form. Download the form here.
Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007
Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg
(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)
March 13, 2023 | 16:00 | online
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw
Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul
(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 17 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 10th, 2023. Find more details in the form. Download the form here
Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.
March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007
Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg
(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)
March 13, 2023 | 16:00 | online
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw
Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul
(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)
Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below Guidelines.
The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 25th or 25th October. Find more details in the form. Download the form here
Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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