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WAS WAR DIE FRAGE?
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Prüfungsamt

Informationen zum Ablauf von Abschlussarbeiten

In allen Studiengängen (Bachelor, Master) wird durch den Studierenden ein Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit im entsprechenden Prüfungsamt gestellt. Dieser Antrag unterliegt keiner Abgabefrist. Er wird jedoch erst bearbeitet, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (nachzulesen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung).

Anträge zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.

Im Prüfungsamt werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Sind diese erfüllt, wird eine Zulassung durch das Prüfungsamt ausgehändigt, welche an der entsprechenden Professur abgegeben werden muß.

Mit Abgabe der ausgehändigten Zulassung wird mit dem Studierenden an der Professur ein Ablaufplan erstellt. Dieser wird durch die Professur an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo daraufhin die offizielle Registrierung erfolg.

Bearbeitungszeit Abschlussarbeiten
(Die Termine können in Absprache mit der betreuenden Professur abgestimmt werden!)

Thesis Master ab Ma. 2002 (14 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2005 (10 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2008 (14 Wochen)

Formulare und Anträge

Studien-/Prüfungsangelegenheiten

  • Bescheinigung zum Abschluss einer Lehrveranstaltung
  • Antrag auf eine 2. Wiederholungsprüfung
  • Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel
  • Antrag auf Äquivalenzprüfung
  • Bescheinigung zur Äquivalenzprüfung
  • Antrag auf Exmatrikulation
  • Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit

Internationales

  • Anmeldung Mobilitätssemester (Bachelor Architektur) 
  • Praktikumsbescheinigung (deu.) (Bachelor Architektur)
  • Praktikumsbescheinigung (engl.) (Bachelor Architektur)
  • Bestätigung Praktikum durch Professur (Bachelor Architektur)
  • Bescheinigung Teilstudium durch Professur (Bachelor Architektur)
  • Erfahrungsbericht zum Mobilitätssemester Bachelor Architektur (Bachelor)
  • Learning Agreement

Abschlussthesen

  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (für alle Studiengänge außer Master European Urban Studies, Master Integrated Urban Development and Design)

Anerkennungen und Anrechnungen

Anrechnung von Sprachkursen

Sprachkurse

Sprachen können in allen Studiengängen zur Anrechnung kommen.

Studiengang Bachelor Architektur

bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen kann genau eine Sprache mit 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Unter dem Wahlpflichtmodul Soft Skills können mehrere Kurs mit je 3 ECTS-Credits eingebracht werden.

Studiengang Master Architektur

bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen können 2 Sprachkurse mit 3 oder 6 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Sprachkurse können als Wahlmodule eingebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Prüfungsergebnisse der Sprachen werden nicht automatisch an das Prüfungssekretariat gemeldet. Jeder Studierende muss im Sekretariat des Sprachenzentrums nach Abschluss des Kurses die Sprache anmelden. In einem Turnus von zwei Monaten wird eine Liste der Studierenden an das Prüfungssekretariat geschickt, auf der ausschließlich die Kursanmeldungen vermerkt sind.

Die Sprachkurse können nur in dem Semester angerechnet werden, in dem sie erbracht wurden.

Im Prüfungssekretariat wird diese Meldung registriert und in Absprache mit dem betreffenden Studierenden zugeordnet.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Äquivalenzprüfung

Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer der zahlreichen Partnerhochschulen erbracht wurden, können gemäß der Äquivalenzvereinbarungen der HRK (HochschulRektorenKonferenz) anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Folgende Dokumente müssen vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden:

  • ein unterschriebenes Learning Agreement (wird meist im Rahmen der Anmeldung an der Partneruni verlangt) auf dem die gewählten Kurse vermerkt und die Teilnahme an den Kursen garantiert wird
  • ein Transcript of Records (Leistungsnachweis) mit allen absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen an der Partnerhochschule

Achtung!!! Die Angaben auf dem Learning Agreement und dem Transcript of Records müssen identisch sein. Änderungen, die sich im Laufe des Studienaufenthaltes ergeben, müssen ebenfalls von den verantwortlichen Mitarbeitern der Heimat- und Partnerhochschule unterschrieben werden.

Diplomstudiengang Architektur
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie für jeden Kurs, der als Fachprüfung und Entwurf anerkannt werden soll, eine sogenannte Äquivalenzprüfung durchführen lassen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den entsprechenden Professoren in Verbindung. Zusätzlich zu den Formularen müssen Sie das Transcript of Records vorlegen.
Legen Sie bitte das Original und eine Kopie des Transcript of Records im Prüfungssekretariat vor.
Alle anerkannten Kurse werden auf dem Zeugnis aufgelistet und mit dem Hinweis zur Partnerhochschule versehen.

Studiengang Architektur - Bachelor und Master
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Reichen Sie hierzu das Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel" mit ensprechenden Belegen beim Prüfungsamt ein.
Für die Anerkennung von Kern- bzw. Projekt-Modulen ist in jedem Fall eine Äquivalenzprüfung an der jeweiligen Professur durchzuführen.
Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Beurteilung nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss eine Äquivalenzprüfung durch die jeweilige Professur einfordern.
Eine Anerkennung von Wahlmodulen (gilt nur für Master) kann in jdem Fall erfolgen.

Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Diplomstudiengang Architektur - Hauptstudium

Mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung von 1998 wurden folgende Festlegungen durch den Prüfungsausschuss bzgl. der Anrechnung von Prüfungen getroffen:

Anrechnung von Fachprüfungen in den Fächergruppen

Die geforderten 16 Fachprüfungen setzten sich zusammen aus:

  • 5 Entwürfen und
  • 11 semesterbegleitenden Prüfungen.

In jeder Fächergruppe müssen zwei Fachprüfungen abgelegt werden. Die ersten beiden absolvierten Prüfungen – aus unterschiedlichen Fächerzeilen der jeweiligen Fächergruppe gemäß des Studienplanes – zählen als die Fachprüfungen in der jeweiligen Fächergruppe.
Werden weitere Lehrveranstaltungen in den selben Fächern belegt, werden diese nur als Testatfächer registriert.

Diese Festlegung bezieht sich auf §13 beider z. Zt. gültigen Diplomprüfungsordnungen.

§ 13 Wiederholung

(1) …Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung oder Diplomarbeit ist nicht zulässig…

Die 16. vorgeschriebene Prüfung darf aus dem gesamten Fächerspektrum des Studienplanes ausgewählt werden und ist unabhängig von der Fächergruppe. Sie darf allerdings nicht in einem Fach absolviert werden, in dem bereits eine Fachprüfung erbracht wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 03643 58 3108 oder per E-Mail an die Fachstudienberatung.

Information der Prüfungsausschüsse

Information der Prüfungsausschüsse aller Studiengänge zur Prüfungsunfähigkeit 

Prüfungsamt Masterstudiengang Urbanistik

Hier finden Urbanistik-Studierende die Ablaufpläne sowie allgemeine Hinweise zur Anmeldung der  Masterthesis.

Master Urbanistik

  • Masterarbeiten
  • Aktuelle Masterverteidigungen
  • Abgeschlossene Masterarbeiten

Masterarbeiten

Die Master-Arbeit ist die Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungszeit (siehe § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung) ein Problem aus der Urbanistik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die wichtigsten Informationen über das Verfassen der Masterarbeit sind in einem „Leitfaden“ zusammengefasst.

Masterthesis Ablaufplan

Beantragung der Zulassung zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann entweder bis zum 10. Oktober oder 10. April eines laufenden Jahres an den Prüfungsausschuss Urbanistik, gestellt werden. (Posteingang oder persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat Master Urbanistik, Bauhausstr. 9c (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar).

Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit müssen alle Studienleistungen erbracht sein, ansonsten kann keine Zulassung erteilt werden. Lediglich die Leistungen des "Masterarbeit-Begleitmoduls" stellen eine Ausnahme dar, da sie parallel zur Masterarbeit absolviert werden. Der Nachweis über alle erbrachten Studienleistungen ist durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Leistungskontrollbogens zu erbringen.

Zulassung zur Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit und die Ausgabe des Masterarbeitsthemas erfolgen bei Wahrung der o. g. Antragsfrist und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch persönliche Abholung im Prüfungssekretariat. Die Entgegennahme ist mit Unterschrift zu bestätigen.*

Bearbeitung und Abgabe der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt laut Prüfungsordnung 14 Wochen ab Zulassung zur Masterarbeit.

Während dieser Zeit sind die Leistungen des Masterarbeit-Begleitmoduls erfolgreich zu absolvieren. Dies erfordert z. B. eine eigene Präsentation sowie die Anwesenheit während des gesamten Masterkolloquiums. Die erfolgreiche Teilnahme ist vor Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.

Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausführung zuzüglich einer digitalen Kopie (per E-Mail) fristgerecht im Prüfungssekretariat abzugeben. Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Die Bewertung der schriftlichen Leistung der Masterarbeit erfolgt innerhalb eines Monats nach deren Abgabe, die mündliche Prüfung soll zeitnah geschehen und erfolgt in Absprache mit den Prüfern.

* Für Anträge, die außerhalb des Ablaufplans eingereicht werden, gilt dieser Ablaufplan nicht. Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit außerhalb der o.g. Antragsfrist erfolgt eine Zulassung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang.

Den Antrag auf Zulassung zur Masterthesis können Sie hier herunterladen.
Die Leistungskontrollbögen finden Sie hier: Master Urbanistik 2 Semester; Master Urbanistik 4 Semester

Handreichungen

Antrag auf Drittprüfer
Sollte der Zweitgutachter der Masterarbeit nicht persönlich an der Masterverteidigung teilnehmen können, so muss ein Drittprüfer hinzugezogen werden. Das kann ein Professor oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bauhaus-Universität sein.
Vorschlag des dritten Prüfers in der Masterprüfung

Eidesstattliche Erklärung
Jedem Ausdruck der Masterarbeit muss eine "Eidesstattliche Versicherung" beigefügt werden welche besagt, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Diese Versicherung muss bei Abgabe der Masterarbeiten im Prüfungssekretariat unterschrieben werden. Beispiele für eine solche Erklärung finden Sie hier:

Eidesstattliche Versicherung Einzelarbeit
Eidesstattliche Versicherung Gruppenarbeit

Sie können aber auch Ihre eigene Erklärung verfassen.

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  • WS 2010/11
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Master Europäische Urbanistik

  • Masters´ Thesis
  • Abgeschlossene Masterarbeiten

Masters Thesis

Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.

Masters Thesis Application for thesis writing phase in Winter term 2019

The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Winter semester. The form needs to be submitted until not later than October 10th, 2019. Find more details in the form. Download the form here. 

Masters Thesis Procedures Winter semester 2019

Find more Information on Masters Thesis Procedures here and the requested Performance Control Sheet here.

Recommendations

Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.

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Master Advanced Urbanism

  • Masters Thesis
  • Aktuelle Thesisverteidigungen
  • Abgeschlossene Masterarbeiten

Masters Thesis

Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.

March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007

Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg

(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)

 

March 13, 2023 | 16:00 | online 
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw

Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul

(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)

 

 

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  • WS 2002/03
  • SoSe 2002
  • WS 2001/02

Master Integrated Urban Development and Design

  • Masters Thesis
  • Aktuelle Thesisverteidigungen
  • Abgeschlossene Masterarbeiten

Masters Thesis

Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 17 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below guidelines.

Masters Thesis Application for thesis writing phase in Summer term 2023

The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 10th, 2023. Find more details in the form. Download the form here

Masters Thesis Procedure for Summer semester 2023

Find more Information on Masters Thesis Procedures here and the requested Performance Control Sheet here.

Recommendations

Statutory Declaration  (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.

March 20, 2023 | 14:30 | Belvederer Allee 5 | Room 007

Emilia Harle
The Role of Urban Environment as an Ecosystem Factor for Community-based Social Enterprises in Johannesburg

(First Supervisor: Vertr.-Prof. Dr. Sandra Huning; Second Supervisor: Dr. Nicole Baron)

 

March 13, 2023 | 16:00 | online 
https://meeting.uni-weimar.de/b/rei-hij-qxw

Ghulam Sakhi Saba
Affordable Housing
Market and Location Analysis in Kabul

(First Supervisor: Jun.-Prof. Dr. Reinhard König; Second Supervisor: Dr. Martin Bielik)

 

 

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  • Summer semester 2022
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  • Summer semester 2021
  • Wintersemester 2020
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Master European Urban Studies

  • Masters Thesis EUS
  • Abgeschlossene Masterarbeiten

Your Masters thesis represents your final step towards completing your scientific education. It is meant to exhibit the candidates ability to engage with an issue of the urban realm independently - within three months and by way of scientific methods (see § 9 Abs. 6 Examinations Regulations). Key information on the execution of the Masters thesis are compiled in the below Guidelines.

Masters Thesis Application for thesis writing phase

The Thesis Application Form needs to be submitted prior to thesis writing through the students to apply and then being approved for the Masters Thesis writing phase in the Summer semester. The form needs to be submitted until not later than April 25th or 25th October. Find more details in the form. Download the form here

Masters Thesis Procedure

Find more Information on Masters Thesis Procedures here and the requested Performance Control Sheet here.

Recommendations

Statutory Declaration (compulsory for the Master´s Thesis Report).
Example for the Master´s Thesis Cover Page.
Application form for a third Supervisor, if your second Supervisor cannot attend your defense.

  • Winter semester 2022
  • Summer semester 2022
  • Winter semester 2021
  • Summer semester 2021
  • Winter semester 2020
  • Sommersemester 2020

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    » Formulare und Anträge

    Hinweis zur Erreichbarkeit

    Die Kolleginnen im Prüfungsamt sind freitags nicht persönlich erreichbar. Bitte richten Sie Ihr Anliegen an diesem Tag per E-Mail oder telefonisch an die entsprechende Kollegin. 

    Nancy Schneider
    Prüfungsamt Bachelor Architektur/Master Architektur


    Geschwister-Scholl-Straße 8
    99423 Weimar

    Tel. +49 (0) 3643/58 31 31
    Fax: +49 (0) 3643/58 31 04
    E-Mail: pruefungsamt[at]archit.uni-weimar.de

    Sprechzeiten:
    telefonisch: zu den üblichen Bürozeiten
    persönlich:  nach Vereinbarung

    Katrin Sonnet
    Prüfungsamt Bachelor Urbanistik/
    Master Urbanistik/
    Master European Urban Studies/
    Master Integrated Urban Development and Design/
    Master MediaArchitecture

    Geschwister-Scholl-Straße 8
    99423 Weimar

    Tel. +49 (0) 3643/58 31 18
    Fax: +49 (0) 3643/58 31 04
    E-Mail: pruefungsamt.urbanistik[at]archit.uni-weimar.de

    Sprechzeiten:
    Dienstag 13:00 - 14:30 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr

    Auch können individuelle Termine vereinbart werden.

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