Logo: Bauhaus-Universität Weimar
≡
  • zum Hauptmenü
  • zum Seitenmenü
  • zum Brotkrumenmenü
  • zum Unterseitenmenü
  • zum Hauptinhalt
  • Kontakte und mehr
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • DE
  • EN
Schnellzugriff
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • Studienberatung
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Veranstaltungskalender
  • Universitätsbibliothek
  • Sprachenzentrum
  • Sportzentrum
  • International Office
  • Digital Studieren (E-Learning)
  • Mensa-Speiseplan
  • Notfall
  • Personensuche
  • DE
  • EN
Logo: Bauhaus-Universität Weimar Bauhaus-Universität Weimar
  • Universität
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Lehre+
    • International+
    • Forschung und Kunst+
    • Transfer
    • Partner und Alumni+
    • Bauhaus100
    • Studierendenvertretung
    • Mittelbauvertretung
    • Service+
    +
  • Architektur und Urbanistik
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung und Kunst+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service
      • Studienorganisation
        • Informationen zum Sommersemester 2023+
        • Rahmenzeitplan Sommersemester 2023
        • Informationen zum Wintersemester 2022/23+
        • Rahmenzeitplan Wintersemester 2022/23
        • Prüfungspläne
        • Modulkataloge
        • Auslandssemester und Praktika+
        • Präsentationen Informationsveranstaltungen
        • Prüfungsamt+
        • Ordnungen
        • Incoming Exchange Students+
        -
      • Vorlesungsverzeichnis
      • Downloads+
      • Lageplan
      • Werkstätten
      • Geräteausleihe
      • IT-Service (ITAU)
      • Personenverzeichnis
      • Flexible Kinderbetreuung
      • Stellenticket
      • Passwortportal
      -
    -
  • Bauingenieurwesen
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Kunst und Gestaltung
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Studium+
    • Struktur+
    • Forschung und Kunst
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Medien
    • Aktuell+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • 25 Jahre Fakultät Medien
    • Service+
    +
  • {{link.title}}

leider nichts gefunden

WAS WAR DIE FRAGE?
  1. Architektur und Urbanistik
  2. Service
  3. Studienorganisation
  • Informationen zum Sommersemester 2023
  • Rahmenzeitplan Sommersemester 2023
  • Informationen zum Wintersemester 2022/23
  • Rahmenzeitplan Wintersemester 2022/23
  • Prüfungspläne
  • Modulkataloge
  • Auslandssemester und Praktika
  • Präsentationen Informationsveranstaltungen
  • Prüfungsamt
  • Ordnungen
  • Incoming Exchange Students
Kontakt und Infos
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar au
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Vimeo

Studienorganisation

Auf den folgenden Seiten finden Studierende alle studienrelevanten Informationen

Informationen zum Sommersemester 2023

Wichtige Eckdaten im Semester

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um den Semesterbeginn zusammengestellt.

Vorlesungszeit03.04. - 07.07.2023
Exkursionswoche (Bachelor)

24.04. - 28.04.2023

Entwurfs-/ Projektpräsentationen10.07. - 14.07.2023
Semesterkonferenz Architektur/Urbanistik12.07.2023
Prüfungszeit

17.07. - 28.07.2023

1. Vorstellung und Zuteilung der Semesterprojekte

Vorstellung und Zuteilung der Semesterprojekte

  • Bachelor Architektur: 2./ 4./ 6. Fachsemester
  • Bachelor Urbanistik: 4. Fachsemester
  • Master Architektur und MediaArchitecture: 2.-3. Fachsemester
  • Master Urbanistik: Angleichstudium/ Bachelorvorleistungen (Städtebauprojekte)

Am 3. April 2023, ab 9:00 Uhr, findet im Audimax die Vorstellung o.g. Semesterprojekte statt.

Auch dieses Mal wird neben den Informationen im BISON-Portal eine zusätzliche Webseite (Link aktiv vom 01.04.2023 17:00 Uhr bis 03.04.2023 23:59 Uhr MEZ aktiviert sein, auf der Sie alle Präsentationen (PDF oder Videos) zu den angebotenen Semesterprojekten anschauen können. Voraussetzung hierfür ist das Einloggen in das universitätsinterne Websystem via VPN-Client. 

Die obligatorische Anmeldung für alle Semesterprojekte erfolgt über das bekannte Online-Portal

Eine Anmeldung ist vom 01.04.2023 17:00 Uhr bis 03.04.2023 23:59 Uhr MEZ möglich.

Alle Studierenden müssen sich am Verfahren beteiligen!!!

Bitte beachten Sie, dass die Professuren vorab bis zu 5 Plätze vergeben können. Welche Professur das ist und wann die Unterlagen einzureichen sind, ist im BISON hinterlegt.

Die Zuteilung der Plätze wird spätestens am 04.04.2023 bis 13:00 Uhr bekannt gegeben.

Ab dem 04.04.2023 14:00 Uhr können die ersten Treffen der Kern-/ Projektmodule stattfinden. Bitte die entsprechenden Informationen an den Professuren beachten.

Studierende, welche mehrfach ein- und dasselbe Projekt als Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch angeben und/oder die Fristen nicht einhalten, werden im Zuteilungsverfahren NICHT berücksichtigt.

Wurde Ihnen ein Platz zugeteilt, dann verfahren Sie gemäß Punkt 2 (siehe unten).

Studierende, welche keinen Platz erhalten konnten, müssen sich direkt und persönlich an die anbietenden Professuren wenden, welche noch freie Kapazitäten haben.

2. Einschreibung und Abmeldung in BISON

2.1. Online-Anmeldung Lehrveranstaltungen

Die verbindliche Einschreibung für alle Lehrveranstaltungen folgender Studiengänge:

  • Architektur, B.Sc.
  • Architektur, M.Sc.
  • MediaArchitecture, M.Sc. (Kurse der Fakultät Architektur und Urbanistik)

findet vom 03.04. bis 17.04.2023 ausschließlich online über das BISON-Portal statt.

Die verbindliche Einschreibung für alle Lehrveranstaltungen folgender Studiengänge:

  • Urbanistik, B.Sc.
  • Urbanistik, M.Sc.
  • European Urban Studies, M.Sc.
  • Integrated Urban Development and Design

ist in der Zeit vom 03.04. bis 02.05.2023 ausschließlich online über das BISON-Portal möglich.

Gemäß § 4 der jeweils geltenden Prüfungsordnungen ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. Auch wenn Sie sich nach Anmeldung zur Veranstaltung nicht im BISON für die Prüfung an-/ abmelden, sind Sie in der Prüfungspflicht. Eine Nichtteilnahme wird mit einer "5,0" bewertet und Sie verschenken einen Prüfungsversuch.

2.2. Online-Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung auf Basis der Online-Veranstaltungsanmeldung wird automatisch im BISON-Portal vorgenommen. Sie können sich nur noch innerhalb der Frist vom 15.05. bis einschließlich dem 26.06.2023 über das BISON-Portal für die Prüfungen abmelden.

Der Rücktritt bzw. die Rückgabe des Entwurfsplatzes muss bis spätestens zum 17.04.2023 erfolgen.

Gemäß § 4 der jeweils geltenden Prüfungsordnungen ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. Auch wenn Sie sich nach Anmeldung zur Veranstaltung nicht im BISON für die Prüfung an-/ abmelden, sind Sie in der Prüfungspflicht. Eine Nichtteilnahme wird mit einer "5,0" bewertet und Sie verschenken einen Prüfungsversuch.

Achtung! Im Falle einer nicht bestandenen Prüfungsleistung aus einem der vorangegangenen Semester werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im selben Modul angemeldet. In diesem Fall nehmen sie an der Prüfung automatisch teil oder Sie melden sich fristgemäß ab.

Sollten Sie sich von einer Prüfung - unabhängig vom Grund - erfolgreich abgemeldet haben, sind Sie verpflichtet, die Prüfungsleistung am Ende des Folgesemesters nachzuholen, denn diese gilt weiterhin als offene Prüfungsleistung.

Innerhalb Ihres persönlichen BISON-Accounts erscheinen ausschließlich die Modultitel auf Basis des Leistungskataloges Ihrer für Sie geltenden Prüfungsordnung. Anhand dieser Struktur wählen Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen (Prüfungen) aus, für die Sie sich abmelden.

Als Hilfestellung wurden in jeder Lehrveranstaltungsbeschreibung im Online-Vorlesungsverzeichnis die jeweiligen Modultitel und die zu verwendenden Prüfungsnummern angegeben, um Ihnen die Suche zu erleichtern.

Des Weiteren finden Sie im BISON-Portal eine ausführliche Online-Hilfe.

Haben Sie die Prüfungsleistung absolviert, erfolgt die Notenmeldung dann ebenfalls ausschließlich online über das BISON-Portal. Sie sehen sofort, wann und wie Ihre Prüfungsleistung bewertet wurde.

Versäumen Sie, sich fristgemäß auszutragen und nehmen nicht an der Prüfung teil, dann wird die Nichtteilnahme mit der Note „5“ bewertet.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall automatisch für die Wiederholungsprüfung – in der Regel – zum Ende des darauffolgenden Semesters angemeldet bleiben und verpflichtet sind, die Prüfung zu absolvieren.

3. Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen

Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen

Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Prüfungen.

Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Online-Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen nach Semesterbeginn möglich:

  • 03.04. bis 17.04.2023 Architektur, MediaArchitecture
  • 03.04. bis 02.05.2023 für die Urbanistik-Studiengänge, European Urban Studies, Intergrated Urban Development and Design

Ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfung kann bis spätestens 26.06.2023 erfolgen. An- und Abmeldungen sind dann nur noch über das BISON-Portal möglich.

Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und Sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.

4. Vergabe/Bewerbung Thesis-Plätze Studiengang Architektur

Der Rat der Fakultät Architektur und Urbanistik hat am 14.04.2021 über ein neues und transparenteres Bewerbungs-/ Auswahl-/ Vergabeverfahren diskutiert und gemeinsam verabredet, dass beginnend mit dem Wintersemester 2021/22 folgendes Verfahren gilt:

  1. einheitlicher Bewerbungsschluss auf einen Thesis-Platz an den Professuren: 15.03.2023
  2. parallel dazu Anmeldung der Thesis-Wünsche (analog zu Pkt. 1) im bekannten und für die Entwurfsvergabe bekannten Online-Portals (ab 01.03.2023 geöffnet)

Informationen zu den verfügbaren Plätzen und Themen finden Sie als Vorankündigung im BISON des aktuellen WiSe 2022/23, nach Freischaltung des BISON für das SoSe 23 sowie auf den Websiten der Professuren ab dem 01.03.2023.

Bis zum 22.03.2023 sollte Ihnen Ihre "Wunsch-Professuren" mitgeteilt haben, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Direkt im Anschluss sollten Sie verbindlich zu- oder absagen. Daraufhin kann Ihre Eintragung im Online-Portal gelöscht werden.

Die Vergabe der im Online-Portal verfügbaren Plätze erfolgt bis zum 31.03.2023.

Nach der verbindlichen Annahme Ihres Thesis-Platzes reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Thesis inklusive Angabe zur Betreuungsprofessur im Prüfungsamt Architektur ein.

Die Professuren dürfen max. 50 % der angebotenen Thesis-Plätze auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen vergeben. Die verbleibenden 50 % werden über das Online-Portal vergeben. Somit wissen alle Beteiligten schon vor Semesterstart, an welcher Professur die Thesis-Bearbeitung möglich ist.

5. Wo finde ich alle relevanten/aktuellen Infos?

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen finden Sie immer auf den Webseiten der Fakultät und auf der Pinnwand „Architektur und Urbanistik“.

Den Rahmenzeitplan des gesamten Semesters finden Sie auf der Fakultätswebseite im Menüpunkt ‚Service‘.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start zum neuen Semester!

Rahmenzeitplan A&U Sommersemester 2023

27.03.2023: Info-Veranstaltung Bachelor Architektur

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Studienorganisation

Mit Fragen zu Semesterbeitrag, Urlaubssemester, Langzeitstudiengebühren & Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro der Bauhaus-Universität Weimar:

Telefonsprechzeit:

Montag bis Freitag 9 – 14 Uhr 
Fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
E-Mail: studium[at]uni-weimar.de

Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 23

    Rahmenzeitplan Sommersemester 2023

    Hier finden Sie den Rahmenzeitplan zum Sommersemester 2023.

    Informationen zum Wintersemester 2022/23

    Termine zum Wintersemester 2022/23

    Dauer: 01. Oktober 2022 – 31. März 2023
    Allgemeine Studieneinführungswoche: 04. Oktober – 07. Oktober 2022
    Einführungskurs Bachelor Architektur und Urbanistik: 10. Oktober bis 21. Oktober 2022
    Infoveranstaltung zum 3. Kernmodul: 04. Oktober 2022, 14:00 Uhr, Audimax
    Infoveranstaltung zum 5. Kernmodul und Projektmodule Master: 04. Oktober 2022, 14:00 Uhr, Audimax
    Vorlesungszeit: 10. Oktober 2022 bis 03. Februar 2023
    Entwurfspräsentationen: 06. bis 10. Februar 2023
    Prüfungszeitraum: 13. bis 24. Februar 2023

    Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

    Das Studium für die Erstsemester der beiden Bachelorstudiengänge "Architektur" und "Urbanistik" beginnt mit dem Einführungskurs am 10.10.2022 um 09:15 Uhr auf der Freifläche zwischen den Van-de-Velde-Gebäuden in der Geschwister-Scholl-Str. 8. Dieser findet als gemeinsamer Einführungskurs Architektur und Urbanistik statt.

    Am 04.10.2022 ab 14 Uhr werden die Themen aller Semesterprojekte der Architekturstudiengänge (Bachelor 3+/ Master) sowie für das 3. Projekt im Studiengang MediaArchitecture im Audimax  vorgestellt. Im Anschluss daran wird ein Online-Portal zur digitalen Anmeldung freigeschaltet. Bis zum 06.10.2022 erfolgt die Zuteilung der Projektplätze und Bekanntgabe.

    Informationen für Studierende in höheren Semestern

    Die Vorlesungszeit für die höheren Fachsemester die Bachelorstudiengänge Architektur und Urbanistik sowie für die Masterstudiengänge "Architektur"(ab dem 1. Fachsemester) und "MediaArchitecture" (ab dem 3. Fachsemester) beginnt regulär am 10.10.2022. 

    Bitte beachten Sie die Hinweise im Vorlesungsverzeichnis (BISON-Portal) zum tatsächlichen Beginn der Lehrveranstaltungen.

    Bereits am 04.10.2022 werden die Themen aller Semesterprojekte der Architekturstudiengänge (Bachelor 3+/ Master) sowie für das 3. Projekt im Studiengang MediaArchitecture im Audimax  vorgestellt.

    Im Anschluss daran wird ein Online-Portal zur digitalen Anmeldung freigeschaltet. Bis zum 06.10.2022 erfolgt die Zuteilung der Projektplätze und Bekanntgabe.

    1. Vorstellung und Zuteilung der Entwurfs-/Semesterprojekte

    Vorstellung und Zuteilung Semesterprojekte

    Am 04.10.2022 14:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Semesterprojekte der Architektur/ MediaArchitecture in Präsenz im Audimax statt.

    Dort werden u.a. wichtige Informationen zum Ablauf des Wintersemesters gegeben mit ggf. der Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

    Die Präsentationen zu den Projektangeboten können Sie auf einer separaten und nur durch einen VPN-Client zugänglichen Webseite zeitunabhängig anschauen.
    Die Vergabe der Plätze erfolgt über ein separates Online-Portal, welches vom 04.10.2022 von 09:00 Uhr bis zum 05.10.2022 23:59 Uhr freigeschaltet ist.

    Die Einschreibung ist ausschließlich mit Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse "vorname.name[at]uni-weimar.de" möglich.

    Sollten Sie noch kein Universitäts-Login haben, so melden Sie sich im selben Zeitraum per E-Mail unter folgender Adresse an: nicole.wichmann-sperl[at]uni-weimar.de

    Diese Informationen müssen in der E-Mail zwingend enthalten sein:

    • vollständiger Vor- und Nachname
    • Matrikelnummer, Studiengang und Fachsemester
    • Erstwunsch
    • Zweitwunsch
    • Drittwunsch

    Studierende, welche mehrfach ein- und dasselbe Projekt als Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch angeben bzw. nicht mindestens 2 verschiedene Projektwünsche auswählen und/oder die Fristen nicht einhalten, werden im Zuteilungsverfahren NICHT berücksichtigt.

    Für beide Varianten gilt:

    Bis zum 06.10.2022 werden die Zuteilungen zu den Projekten vorgenommen und im Anschluss per E-Mail über die hinterlegte Adresse mitgeteilt.

    Wurde Ihnen ein Platz zugeteilt, dann verfahren Sie gemäß Punkt 2 (siehe unten).

    Ausschließlich diejenigen Studierenden, welche keinen Platz erhalten haben, können sich direkt und persönlich an die anbietenden Professuren wenden, welche noch freie Kapazitäten (Bekanntgabe auf dieser Seite nach Abschluss des Vergabeverfahrens) haben. Die Teilnahme an diesen Projekten erfolgt in Rücksprache mit der Studienorganisation.

    Die Plätze in den Planungsprojekten des Bachelorstudiengangs Urbanistik und das Projektmodul der beiden Masterstudiengänge "Urbanistik" und "MediaArchitecture" (1. Projektmodul) werden nicht über das Online-Portal vergeben. Die Einschreibung hierfür erfolgt, wie unter Punkt 2 beschrieben.

    2. Einschreibung und Austragung

    Einschreibung und Abmeldung in BISON

    Die Einschreibungen für alle Lehrveranstaltungen (Ausnahme: Kernmodule/ Projektmodule/ Begleitveranstaltungen) der Studiengänge Architektur/ MediaArchitecture/ European Urban Studies/ Integrated Urban Development and Design erfolgt im Zeitraum vom 10.10. bis einschließlich 24.10.2022 über das BISON-Portal, für die Studiengänge der Urbanistik gelten die Fristen vom 10.10. bis einschließlich 07.11.2022. Bitte denken Sie daran, sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eigenständig online anzumelden.

    Diese Anmeldung stellt gleichzeitig die Anmeldung zur damit verbundenen Prüfungsleistung dar (siehe geltende Prüfungsordnung).

    Die fristgemäße Abmeldung zur Prüfung erfolgt in der Zeit vom 28.11.22 bis einschließlich 30.01.2023 und ist ausschließlich über das BISON-Portal möglich. Bitte denken Sie daran, sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten eigenständig online abzumelden.

    Innerhalb Ihres persönlichen BISON-Accounts erscheinen ausschließlich die Modultitel auf Basis des Leistungskataloges der für Sie geltenden Prüfungsordnung. Anhand dieser Struktur wählen Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen (Prüfungen) aus, für die Sie sich verbindlich anmelden.

    Als Hilfestellung wurden in jeder Lehrveranstaltungsbeschreibung im Online-Vorlesungsverzeichnis die jeweiligen Modultitel angegeben, um Ihnen die Suche zu erleichtern.

    Des Weiteren finden Sie im BISON-Portal eine ausführliche Online-Hilfe.

    Haben Sie sich erfolgreich für die Prüfungsleistungen angemeldet und diese auch absolviert, erfolgt die Notenmeldung dann ebenfalls ausschließlich online über das BISON-Portal. Sie sehen sofort, wann und wie Ihre Prüfungsleistung bewertet wurde.

    Versäumen Sie, sich fristgemäß im BISON-Portal auszutragen und nehmen nicht an der Prüfung teil, dann wird die Nichtteilnahme mit der Note „5“ bewertet.

    Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall automatisch für die Wiederholungsprüfung – in der Regel – zum Ende des darauffolgenden Semesters angemeldet bleiben und verpflichtet sind, die Prüfung zu absolvieren.

    3. Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen

    Allgemeine Regelungen zu Rücktrittsfristen

    Gemäß der Regelungen in den für Sie relevanten Studien- (§8) und Prüfungsordnungen (§4) besteht Anmeldepflicht zu den Lehrveranstaltung und dazugehörenden Prüfungen.

    Die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Einschreibung für die Lehrveranstaltung. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist in der Regel bis zwei Wochen bzw. vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit möglich. Eine dementsprechende Information ist in den Veranstaltungsbeschreibungen im BISON-Portal hinterlegt.

    Ein Rücktritt von der Prüfung ist ebenfalls per BISON-Portal möglich. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung/ zum Modul bleibt bestehen und sie müssen diese/s im Folgesemester bzw. zum nächstmöglichen Termin wiederholen und abschließen.

    4. Vergabe/Bewerbung Thesis-Plätze Studiengang Architektur

    Vergabe Thesis-Plätze Studiengang Architektur

    Der Rat der Fakultät Architektur und Urbanistik hat am 14.04.2021 über ein neues und transparenteres Bewerbungs-/ Auswahl-/ Vergabeverfahren diskutiert und gemeinsam verabredet, dass beginnend mit dem Wintersemester 2021/22 folgendes Verfahren gilt:

    1. einheitlicher Bewerbungsschluss auf einen Thesis-Platz an den Professuren: 15.09.2022 (WiSe 2022/23) und 15.03.2023 (SoSe 23) sowie
    2. parallel dazu Anmeldung der Thesis-Wünsche (analog zu Pkt. 1) im bekannten und für die Entwurfsvergabe bekannten Online-Portal (ab 15.02.2023 geöffnet)

    Informationen zu den verfügbaren Plätzen und Themen finden Sie als Vorankündigung im BISON des aktuellen Semesters sowie auf den Websiten der Professuren.

    Bis zum 22.03.2023 sollte Ihnen Ihre "Wunsch-Professuren" mitgeteilt haben, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Direkt im Anschluss sollten Sie verbindlich zu- oder absagen. Daraufhin kann Ihre Eintragung im Online-Portal gelöscht werden.

    Die Vergabe der im Online-Portal verfügbaren Plätze erfolgt bis zum 30.03.2023.

    Nach der verbindlichen Annahme Ihres Thesis-Platzes reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Thesis inklusive Angabe zur Betreuungsprofessur im Prüfungsamt Architektur ein.

    Die Professuren dürfen max. 50 % der verfügbaren Thesis-Plätze auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen vergeben. Die verbleibenden 50 % werden über das Online-Portal vergeben. Somit wissen alle Beteiligten schon vor Semesterstart, an welcher Professur die Thesis-Bearbeitung möglich ist.

     

     

    Thesis-Angebote der einzelnen Professuren

    Bauformenlehre Bachelor und Master x

    Bauphysik Bachelor und Master 2-3

    Bauwirtschaft und Baumanagement x

    Denkmalpflege und Baugeschichte Bachelor 2 und Master 4

    Entwerfen und Baukonstruktion Bachelor 5 und Master 5

    Entwerfen und komplexe Gebäudelehre Bachelor 6 und Master 10

    Entwerfen und Raumgestaltung Master 10

    Entwerfen und StadtArchitektur x

    Entwerfen und Städtebau 1 -

    Entwerfen und Wohnungsbau -

    Grundlagen des Entwerfens Bachelor 4 und Master 4

    Honorarprofessur für Baugestaltung Master 2

    Informatik in der Architektur Bachelor und Master 10

    Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre Bachelor 10 und Master 5

    Landschaftsarchitektur/ Landschaftsplanung Bachelor 2 und Master 2

    Theorie und Geschichte der modernen Architektur Bachelor und Master 6

    5. Weitere relevante aktuelle Informationen

    Aktuelle Informationen

    Aktuelle Informationen finden Sie immer auf den Webseiten der Fakultät und auf der Pinnwand »Architektur und Urbanistik«.

    Den Rahmenzeitplan des gesamten Semesters finden Sie auf der Fakultätswebseite im Menüpunkt Service.


    Rahmenzeitplan Wintersemester 2022/23

    Rahmenzeitplan Wintersemester 2022/23

    Hier finden Sie den Rahmenzeitplan für das Wintersemester 2022/ 23.

    Stundenpläne

    Bitte beachten Sie, dass diese Seiten laufend aktualisiert werden. Beachten Sie ebenfalls die Angaben im BISON-Portal.

    Stundenpläne WiSe 2022/23

    Bitte beachten Sie eventuelle Raumänderungen, verschobene Termine o.ä., die im Vorlesungsverzeichnis stets aktuell hinterlegt sind.

    Stand zum 26.09.2022

    Bachelor Studiengang Architektur

    1. Fachsemester

    3. Fachsemester

    5. Fachsemester

     

    Bachelor Studiengang Urbanistik

    1. Fachsemester

    3. Fachsemester

    5./ 7. Fachsemester

     

    Master Studiengang Architektur Stand 30.09.2022

    1. -3. Fachsemester

     

    Master Studiengang Urbanistik

    1. Fachsemester

     

    Master Studiengang Urbanistik - Angleichstudium/ Bachelorvorleistungen

    1. Fachsemester

     

     

    Prüfungspläne

    Bitte beachten Sie, dass diese Seiten laufend aktualisiert werden. 

    Prüfungspläne aktuelles Semester

    Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Nach- und Wiederholungsprüfungen vorrangig die Prüfungen ablegen, welche gemäß Regelstudienplan zuerst zu absolvieren wären.

    Prüfungspläne Wintersemester 2022/23

    Ab sofort sind die Prüfungspläne online verfügbar.

    Bitte beachten Sie, dass die Online-Prüfungsan-/ -abmeldung vom 28.11.2022 bis einschließlich zum 30.01.2023 über das BISON-Portal möglich ist.

    Achtung. Alle Studierenden haben Prüfungspflicht, sobald eine verbindliche Einschreibung zur Lehrveranstaltung erfolgt ist. Die An- und Abmeldung zur Prüfung über das BISON-Portal muss in jedem Falle passieren, auch wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können.

     

    Bachelor Architektur (B.Sc.)

    Bachelor Architektur, 1. Fachsemester      Stand 31.01.2023

    Bachelor Architektur, 3. Fachsemester      Stand 31.01.2023

    Bachelor Architektur, >5. Fachsemester    Stand 24.01.2023

    Bachelor Urbanistik (B.Sc.)

    Bachelor Urbanistik, 1. Fachsemester     Stand 12.01.2023

    Bachelor Urbanistik, 3. Fachsemester     Stand 18.01.2023

    Bachelor Urbanistik, >5. Fachsemester   Stand 12.01.2023

    Bachelor Urbanistik, >7. Fachsemester   Stand 12.01.2023

    Masterstudiengänge

    Architektur/ MediaArchitecture     Stand 12.01.2023

    Urbanistik, Master 2-semestrig     Stand 18.01.2023

    Urbanistik, Master  (Bachelorvorleistungen)     Stand 18.01.2023

    Urbanistik, Master (Angleichstudium)     Stand 18.01.2023

     


    Modulkataloge

    Modulkataloge der Studiengänge an der Fakultät

    Modulkataloge Bachelor Architektur

    Prüfungsordnung 2018

    Prüfungsordnungen 2011 und 2014

    Prüfungsordnungen 2005 und 2008

    Modulkataloge Master Architektur

    Prüfungsordnung 2018

    Prüfungsordnungen 2011 und 2014

    Prüfungsordnungen 2005 und 2008

    Modulkatalog Master MediaArchitecture

    Prüfungsordnung 2018

    Modulkatalog Bachelor Urbanistik

    Prüfungsordnung 2014

    Modulkataloge Master Urbanistik

    Master Urbanistik (2-semestrig) - ab Prüfungsordnung 2017

    Master Urbanistik (4-semestrig) - ab Prüfungsordnung 2017

    Modulkatalog Advanced Urbanism

    Für den Modulkatalog Integrated Urban Development and Design können Sie sich gerne ans Institut für experimentelle Architektur wenden (E-Mail: philippe.schmidt@uni-weimar.de)

    Modulkatalog European Urban Studies

    Für den Modulkatalog European Urban Studies können Sie sich gerne ans Institut für Europäische Urbanistik wenden (E-Mail: elodie.vittu[at]uni-weimar.de).

    Hier finden Sie die Modulkataloge zu den Studiengängen der Fakultät.

    Der Modulkatalog enthält Informationen z.B. zu Voraussetzungen, Inhalten, Arbeitsaufwand, Lernformen, Lernergebnis, Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten und Verantwortlichen der Module und Lehrveranstaltungen eines Studiengangs.

    Auslandssemester und Praktika

    An dieser Stelle informieren wir Sie, welche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen bezüglich Auslandaufenthalten und Praktika in den Studiengängen an unserer Fakultät bestehen. 

    Bachelor Architektur

    Mobilitätssemester Bachelor Architektur

    Für das 3. Studienjahr ist ein obligatorisches Mobilitätssemester (in der Regel das 5. Fachsemester) vorgesehen. Dieses Mobilitätssemester kann entweder einen Studienaufenthalt an einer anderen Universität im In- oder Ausland beinhalten, oder eine berufspraktische Tätigkeit im In- oder Ausland.

    Das Mobilitätssemester wird mit einer Dokumentation abgeschlossen. Dieser abschließende Bericht sowie die Vorbereitung der Mobilität werden in einem Umfang von 3 LP bewertet.

    Studienleistungen an einer anderen Universität im In- oder Ausland müssen mindestens 21 LP und maximal 27 LP umfassen. Das schließt eine Entwurfsleistung mit mind. 9 LP ein.

    Ein Praktikum wird als Studienleistung anerkannt, sofern mindestens 21 LP durch die geleistete Arbeitszeit nachgewiesen werden. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können als Studienleistung anerkannt werden.

    Zur Anerkennung des Praktikums ist eine unterschriebene Bescheinigung des Praktikumsbüros erforderlich, auf welcher die Art der Tätigkeit sowie die geleistete Arbeitszeit vermerkt ist. Das Praktikum kann in folgenden typischen Tätigkeitsfeldern eines Architekten absolviert werden:

    • Grundlagenermittlung / Strategische Planung
    • Vorentwurfsplanung / Vorstudien
    • Entwurfsplanung / Projektierung
    • Genehmigungsplanung / Projekteinreichung
    • Ausführungs- und Detailplanung
    • Ausschreibung und Vergabe
    • Objektüberwachung / Bauleitung
    • Objektbetreuung und Dokumentation

    Von diesen 8 Tätigkeitsfeldern muss die Arbeit in mindestens 4 Bereichen durch das Praktikumsbüro nachgewiesen werden.

    Studierende können selbst einen Praktikumsplatz vorschlagen. Dieser muss mit dem potentiellen Praktikumsgeber (Architekturbüro etc.) besprochen worden sein und im Anschluss daran durch eine/n Professor/-in der Fakultät Architektur und Urbanistik auf dem Formular zur Anmeldung der Mobilität (siehe unten) bestätigt werden. Eine Kontaktliste zu möglichen Praktikumsbüros findet sich auf Moodle unter dem Kurs-/Raumnamen "Praktikumsplätze im Mobilitätssemester Bachelor Architektur”.

    Ausgeschriebene Praktikumsstellen sind auch über die Pinnwand oder das Stellenportal des Careers Service zu finden.

    Ablauf und Vorbereitung

    1.) Vor Antritt des Teilstudiums bzw. Praktikums ist eine Anmeldung der Mobilität im Prüfungsamt einzureichen (per Post, durch Einwurf in den weißen Briefkasten vor dem Dekanat, per E-Mail an pruefungsamt[at]archit.uni-weimar.de). Im Falle eines Praktikums oder eines Teilstudiums an einer Gastuniversität, mit welcher kein Partnerschaftsvertrag existiert (free mover), ist die Bestätigung durch eine/n Professor/in einzuholen. Hierzu ist folgendes Formblatt zu verwenden:

    • Anmeldung Mobilität (beim Prüfungsamt)

    2.) Der Nachweis über die Dauer und den Inhalt des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro. Das Praktikum muss unter Anleitung eines bauvorlageberechtigen Architekten / Kammermitglieds (oder Äquivalent entsprechend den Regularien des jeweiligen Landes) erfolgen. Für den Nachweis ist folgendes Formblatt zu verwenden:

    • Bescheinigung Praktikum durch das Büro (deu) / (engl.)

    Anerkennung des Mobilitätssemesters

    Nach Abschluss der Mobilität ist ein Erfahrungsbericht inkl. Kurzdokumentation eines im Praktikum oder im Teilstudium bearbeiteten Projektes zu erstellen. 

    • Vorlage Erfahrungsbericht (nach Auslandssemestern ist zusätzlich ein Bericht beim International Office von Ihnen einzureichen)

    Zur Anerkennung des Praktikums als Studienleistung ist eine Bestätigung durch den betreuenden Professor einzuholen. Hierfür ist der Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung (nach Punkt 2.) vorzulegen. Folgendes Formblatt ist für die Bestätigung durch die Professur zu verwenden:

    • Bestätigung Abschluss Praktikum

    Nach dem Teilstudium ist die „Bescheinigung Teilstudium“ (siehe unten) derjenigen Professur vorzulegen, von der die Nominierung des/ der Studierenden zum Teilstudium ursprünglich erfolgt ist. Als Anlagen dazu sind der Professur der ausgefüllte Erfahrungsbericht (inklusive Projektdokumentation), das Learning Agreement, das Transcript of Records sowie ggf. weiterer benötigter Nachweise/ Unterlagen mit einzureichen. Die Professur bescheinigt alle im Mobilitätssemester erbrachten Teilleistungen auf dem genannten Formular. Die zusätzliche Unterschrift einer hinsichtlich der Thematik des im Teilstudium belegten Entwurfs geeigneten Entwurfsprofessur ist nur für den Fall einzuholen, dass es sich bei der „Entsende-Professur“ bzw. dem Betreuer/ der Betreuerin für die Partnerhochschule um eine/ einen Lehrende(n) handelt, die/ der den Entwurf nicht einzuschätzen vermag (z.B. eine rein wissenschaftlich, nicht-entwerferisch arbeitende Personen).

    • Bescheinigung Teilstudium

    Optionen: länger anderswo sein

    Über das verbindliche Mobilitätssemester hinaus ist es möglich, ein weiteres Semester für ein Praktikum oder (verlängertes) Teilstudium zu nutzen. Dies ermöglicht es beispielsweise, ein komplettes Jahr im Ausland zu studieren. Für das Semester, das nicht das Mobilitätssemester ist, kann ein Urlaubssemester im Campus.Office beantragt werden (auch online möglich). Zu beachten ist: Für ein Teilstudium im Ausland während eines weiteren, freiwilligen Urlaubssemester können Leistungspunkte (LP) vergeben werden (z.B. Anerkennung eines Entwurfs als 5. Kernmodul), für ein freiwilliges Praktikum aber nicht. Ein Praktikum kann für das Studium nur angerechnet werden, wenn es als Mobilitätssemester absolviert wird.

    Die automatische Wiederanmeldung zu Prüfungen im BISON findet auch während eines angemeldeten Urlaubssemesters statt, so dass die Teilnahme an Nach- und Wiederholungsprüfungen möglich ist. Ein Rücktritt von den Prüfungen kann von den Studierenden, wie in regulären Fachsemestern auch, innerhalb der dafür vorgesehen Fristen im BISON selbst vorgenommen werden. Die Fristen sind online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik.

    Bei freiwilligen Auslandssemestern gibt es keine 3 LP zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität. Im Rahmen der Anerkennung werden 1:1-Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Bachelor-Studiengang Architektur vorgenommen: Angerechnet werden können nur Kurse, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her gleichwertig sind und die von der/ dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind.

    Ein nachträglicher Tausch von bereits absolvierten Kursen mit Auslandskursen ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Noten aus dem Ausland besser sind.

    Das 5. Kernmodul kann im Ausland belegt werden, die Thesis muss allerdings in Weimar geschrieben werden.

    Nach- und Wiederholungsprüfungen während des Mobilitätssemesters

    Da das Mobilitätssemester als reguläres Fachsemester zählt, nimmt das BISON automatisch die Wiederanmeldung zu Prüfungen vor, an denen Studierende in Semestern vor dem Mobilitätssemester nicht teilgenommen haben (Krankheit, Rücktritt) oder die sie nicht bestanden haben. Studierende haben also die Möglichkeit, an Nach- und Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, die im Mobilitätssemester stattfinden. Dies bietet sich z.B. dann an, wenn ein Auslandssemester oder Praktikum deutlich vor Beginn der Prüfungen in Weimar endet. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder Studierende lieber an Nach- oder Wiederholungsprüfungen in einem späteren Semester teilnehmen möchten, so müssen Studierende selbst daran denken, im BISON von den Prüfungen zurückzutreten. Zu beachten sind dabei die dafür vorgesehenen Fristen (online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik). 

    Praktika vor dem Studium, in den Semesterferien oder als Job während der ersten Fachsemester

    Haben Sie vor dem Studium bereits ein Praktikum in einem Architekturbüro gemacht, so kann dies nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie während der Semesterferien in einem Büro arbeiten oder auch durchgehend neben Ihrem Studium in einem Büro tätig sind: All diese Varianten - und ähnliche Konstruktionen - können nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden.

    Denn das Mobilitätssemester ist ein eigenständiges, geschlossenes Fachsemester, dessen Lernziele nur erreicht werden können, wenn bereits eine Palette von fachlichen Grundkenntnissen vorhanden ist, die Studierende durch die vorausgehenden Fachsemester erwerben.

    Daher wird das Mobilitätssemester - als Praktikum im In- oder Ausland oder als Auslandssemester an einer Partnerhochschule - in der Regel im 5. Fachsemester absolviert. Gelegentlich verschiebt es sich bei einige Studierenden auch in das 6. Fachsemester. In Ausnahmefällen kann es auch schon im 4. Fachsemester absolviert werden.

    Zeitlich gesehen muss sich das Mobilitätssemester nicht exakt mit der Vorlesungszeit eines Semester decken, es kann sogar Semestergrenzen überschreiten, solange der Kernphase (Hauptzeit) innerhalb eines Semester liegt. Das heißt, ein Praktikum oder ein Auslandssemester kann z.B. schon im September beginnen oder auch erst Anfang November, und entsprechend bei frühem Beginn schon im Dezember enden oder auch erst Ende März, wenn es später begonnen hat.

    Zudem ist zur Qualitätssicherung die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät zu dem von Ihnen gefundenen Praktikumsplatz vor Beginn des Mobilitätssemesters erforderlich (s.o.).

    Schließlich sind ganz bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb des Praktikums zu erfüllen, soll es als Mobilitätssemester anerkannt werden (s.o.).

    Was jedoch möglich ist: Sie können vor Beginn des 5. Fachsemesters bei einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät nachfragen, ob Sie die Zustimmung zu einem Praktikumsplatz in einem Büro erhalten können, in dem Sie bisher auch schon tätig sind. Falls Sie diese Zustimmung erhalten und Sie im 5. (oder 6.) Fachsemester in dem Büro weiterarbeiten, kann Ihnen die Tätigkeit in dem Büro als Mobilitätssemester anerkannt werden - immer vorausgesetzt, dass Sie  in dem Büro an den oben erwähnten Aufgabenbereichen mitwirken dürfen und die Praktikumsdauer ausreichend für die Anerkennung ist (s.o.).

    Kann ein Büro Ihnen nicht anbieten, Sie für die ausreichende Dauer des Mobilitätssemesters zu beschäftigen, so können Sie ausnahmsweise das Praktikum auch in zwei verschiedenen Büros absolvieren. In diesem Fall ist für jedes Büro zuvor die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät einzuholen. Sie können frei wählen, welche Entwurfsprofessur Sie ansprechen. Sie sollten allerdings für beide Büros die Zustimmung der gleichen Professur einholen. Die in beiden Büros geleisteten Arbeitsstunden werden nach Ende beider Praktika zusammengezählt und in Leistungspunkte (LP; Credits) von der Professur umgerechnet. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können angerechnet werden. Mehr als 40 Arbeitsstunden pro Woche sollen in einem Büro nicht anfallen. 

    FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen und vertiefende Hinweise

    Anzahl der zu belegenden Kurse bzw. der zu erwerbenden Credits (gemäß ECTS)

    27 Leistungspunkte (LP; Credits gemäß ECTS) können im Mobilitätssemester des Bachelor Architektur maximal anerkannt werden. Zusätzlich werden noch 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität auf das Studium angerechnet. Das Minimum sind 21 LP/ Credits (gemäß ECTS), die während des Auslandssemesters erbracht werden müssen (plus die 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung). Diese Spanne von 21-27 LP wird unterschiedlichen lokalen Bedingungen und auch Aspekten wie Sprachanforderungen gerecht.

    Zu beachten ist allerdings: Werden im Mobilitätssemester weniger als 30 LP (27 + 3 LP) erbracht, ist die Differenz durch zusätzliche Kurse im Wahlpflichtbereich auszugleichen. Eine fehlende Entwurfsleistung muss in Form eines Kernmoduls erbracht werden. “Überschuss” an LP im Wahlpflichtbereich aus den Semestern vor dem Mobilitätssemester kann dabei berücksichtigt werden. Zumeist werden die an 30 LP fehlenden Punkte jedoch nach dem Mobilitätssemester erbracht.

    Wenn die Partnerhochschule in ihren Plänen vorsieht, dass Sie statt der maximal benötigten 27 Credits (gemäß ECTS) drei zusätzliche Punkte, also 30 ECTS-Punkte machen müssen, dann gilt dies. Denn wir können unseren Partnerhochschulen keine Vorgaben machen.

    In einigen Länder (z.B. Schweden) ist es üblich, dass alle Austausch-Studierenden aus allen Ländern grundsätzlich 30 ECTS belegen müssen - unabhängig davon, wie viele Credits sie für ihre Heimathochschule tatsächlich benötigen. So sind die Spielregeln. Gleiches gilt für die Vorgabe bestimmter Kurse: Schränkt die Partnerhochschule die Kurswahl für Erasmus-/Austausch-Studierende ein oder ist das Belegen bestimmter Kurse vorgeschrieben, so kann dies die Bauhaus-Universität Weimar nicht beeinflussen. Ansonsten sind Sie seitens Ihrer Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor Architektur sehr frei, was die Kurswahl während des Mobilitätssemesters anbetrifft, solange die Kurse im Wesentlichen aus dem Bereich der Architektur stammen und darunter ein Entwurf ist, für den Sie mindestens 9 Credits (gemäß ECTS) erhalten (dazu und zu Sprachkursen mehr weiter unten).

    Auch eine Beschränkung auf die Wahl von Kursen aus ganz bestimmten Studienjahren oder Semestern besteht nicht, es sei denn, die Partnerhochschule verlangt dies. Nicht zu empfehlen ist allerdings, Kurse aus dem ersten Studienjahr der Austauschhochschule zu belegen. Auch können keine Kurse aus Master-Studiengängen für das Mobilitätssemester im Bachelor Architektur angerechnet werden, auch dann nicht, wenn die Austauschhochschule Bachelor-Studierenden die Teilnahme an solchen Kursen erlaubt.

    Maßgabe bei Nichtbestehen von Kursen

    Wenn Sie nicht alle Kurse bestehen, die Sie während des Mobilitätssemester an Ihrer Partnerhochschule belegen, so gilt: Nicht bestandene Kurs tauchen in Ihrer Leistungsübersicht an der Bauhaus-Universität Weimar nicht auf, sondern nur die Gesamtzahl der bestandenen Credits. Noten werden nicht übertragen und entsprechend auch nicht umgerechnet. Die anzurechnenden Kurse müssen nur bestanden sein.

    Ferner gilt: Wenn Sie Kurse während des Auslandssemesters nicht bestehen sollten, so können Sie die fehlenden Leistungspunkte in Ihrem Studiengang an der Bauhaus-Universität “nachholen”, und zwar durch das Belegen von Kursen aus dem Wahlpflichtbereich. Sollten Sie den Entwurf im Ausland nicht bestehen, so müssten Sie einen Entwurf (Kernmodul) in Weimar belegen.

    Hinweise zur Kurswahl, zum Belegen von Sprachkursen und zum Ausfüllen der Lernvereinbarung (Learning Agreement)

    Grundsätzlich nützt die Lernvereinbarung, um vor Beginn eines Auslandssemester die Anrechenbarkeit von im Ausland besuchten Kursen für den Studiengang zu klären, in dem Sie an Ihrer Heimathochschule eingeschrieben sind.

    Für das Ausfüllen der Lernvereinbarung hier noch einige wichtige Hinweise:

    • Tragen Sie bitte in der Lernvereinbarung bei "study cycle": 1st cycle (oder Bachelor) ein.
    • Academic Year: Tragen Sie das Studienjahr, in dem Ihr Auslandssemester liegt. Das Studienjahr beginnt mit dem Wintersemester eines Jahres. Beispiel: das Auslandssemester findet im WiSe 2021/22 oder im SoSe 2022 statt, dann ist in beiden Fällen das “academic year” 2021/22.
    • Field of education: 0731
    • Faculty/Department: Faculty of Architecture and Urbanism.

    Als Kontaktperson im Formular (oder in einem Portal für Online Learning Agreements) tragen Sie bitte die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson für Auslandsaufenthalte an der Fakultät Architektur und Urbanistik ein. Für den Bachelor Architektur ist dies der International Counsellor der Fakultät.

    Zu Tabelle A der Lernvereinbarung: Hier tragen Sie die Kurse ein, die Sie während Ihres Auslandssemester an der Partnerhochschule gern belegen möchten. Zu Beginn des Auslandssemesters können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung nutzen, falls es zu Abweichungen vom ursprünglichen Studienplan gemäß Tabelle A kommen sollte. Sie sollten die Auswahl von Kursen an der Partnerhochschule auf 21 bis 27 Credits beschränken, wobei es wichtig ist, dass Sie einen Entwurf mit mindestens 9 Credits (nach ECTS) belegen. Auch das Belegen von Kursen (z.B. Seminaren, Vorlesungen), die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsthema passen, ist ratsam, wenn dies möglich ist. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn es an der Partnerhochschule nur Entwürfe mit weniger als 9 Credits gibt. Dann können die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsprojekt passenden Lehrveranstaltungen die Zahl der Entwurfs-Credits auffüllen. Sollten an der Partnerhochschule nur Entwürfe angeboten werden, die über zwei Semester gehen (Jahresprojekte), dann fragen Sie bitte dort nach, ob Sie nach einem Semester für Ihre Teilnahme am Kurs einen Teil des Credits erhalten können.

    Hat die Partnerhochschule zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Learning Agreement ausfüllen sollen (bzw. wollen), noch kein aktuelles Lehrangebot für das Semester Ihres geplanten Aufenthalts veröffentlicht, so können Sie in der Lernvereinbarung in Tabelle A auch Kurse eintragen, die an der Partnerhochschule im letzten oder vorletzten Semester angeboten worden sind. Meistens finden Sie Verzeichnisse der Lehrangebote frühere Semester auf den Internetseiten der Hochschulen. Später können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung dafür nutzen, die tatsächlich von Ihnen an der Partnerhochschule belegten Kurse einzutragen.

    Zu Tabelle B der Lernvereinbarung: Kurse an der Bauhaus-Universität: Im Bachelor Architektur reicht es, wenn Sie in die Tabelle "mobility window" eintragen, da Sie während des Mobilitätssemesters keine bestimmten Kurse der BUW durch bestimmte Kurse im Ausland ersetzen (allerdings unter der Bedingung, dass ein Entwurf mit mindestens 9 ECTS unter den im Ausland belegten Kursen ist). Bei Credits schreiben Sie 21-27. In eine weitere Zeile der Tabelle schreiben Sie “report (to be completed upon return to Weimar)” und in die gleiche Zeile bei Credits die Zahl 3, da Sie drei weitere Leistungspunkte für den  Erfahrungsbericht erhalten, den Sie nach Rückkehr aus dem Austauschsemester schreiben. Bei der Gesamtzahl der Credits unten in der Tabelle schreiben Sie 24-30.

    Ein Hinweis zu Sprachkursen:

    Im Mobilitätssemester kann ein Sprachkurs mit bis zu 3 Leistungspunkten (LP) in die 21-27 LP einfließen, die Sie während des Auslandssemesters erwerben sollen. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass an der Partnerhochschule für den Kurs ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einen separaten Zertifikat bescheinigt worden sind.

    Beispiele: Vergibt die Partnerhochschule 2 ECTS-Credits für einen Sprachkurs, so können auch 2 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Vergibt die Partnerhochschule allerdings 4 oder mehr ECTS-Credits für Sprachkurse, so können dennoch maximal 3 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Der Sprachkurs soll darüber hinaus in der von allen Parteien unterzeichneten Lernvereinbarung aufgeführt sein.

    Die Anrechnung eines Sprachkurses mit bis zu 3 LP ist auch dann möglich, wenn in Weimar oder während eines weiteren Auslandssemesters bereits Sprachkurse belegt worden sind.

    Ein Hinweis zum Format von Learning Agreements:

    Learning Agreements (Lernvereinbarungen) werden zwischen Ihnen, der Partnerhochschule und der Bauhaus-Universität Weimar teils in Form von PDFs (oder ähnlichen Dateitypen) ausgetauscht. Dies geschieht häufig per E-Mail, teils auch durch das Hochladen von PDFs auf bestimmte Portale von Partnerhochschulen. Neu ist im Erasmus-Raum die wachsende Nutzung von Portalen, über die sogenannte OLAs (Online Learning Agreements) ausgetauscht werden. Siehe dazu den Link  Learning Agreement / Lernvereinbarung.

    Unter dem genannten Link finden Sie auch eine PDF-Vorlage für ein Learning Agreement, falls Sie diese benötigen.


    Das Mobilitätssemester ist ein Fachsemester

    Da es sich bei dem Mobilitätssemester im Bachelor Architektur um einen verbindlichen Bestandteil Ihres Studiums handelt, können Sie für den Zeitraum kein Urlaubssemester beantragen. Es ist ein "normales" Fachsemester - und Sie müssen selbstverständlich immatrikuliert bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Mobilitätssemester in Form eines Praktikums im In- oder Ausland absolvieren oder es in Form eines Austauschsemester an einer anderen Hochschule realisieren. Denken Sie während des Mobilitätssemesters auch an die fristgerechte Rückmeldung zum Semester, das auf Ihr Mobilitätssemester folgt.

    Was eine mögliche Erstattung des ÖPNV-Anteils Ihres Semesterbeitrags für den Zeitraum Ihres Mobilitätssemesters anbetrifft, so erkundigen Sie sich bitte online im Campus.Office unter: www.uni-weimar.de/de/universitaet/service/informationen-fuer-studierende/

    Präsentationen der Info-Veranstaltung

    • Info-Veranstaltung Auslandssemester und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Architektur

    Weitere Informationen erhalten Sie beim International Counsellor der Fakultät: counsellor[at]archit.uni-weimar.de

    Master Architektur

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Master-Studiengang Architektur

    Während des Master-Studiums Architektur sind sowohl Auslandssemester an Hochschulen als auch Praktika im In- oder Ausland möglich.

    Beides kann im Rahmen eines freiwilligen Urlaubssemesters stattfinden. Alternativ kann ein Auslandssemester auch als reguläres Fachsemester absolviert werden (siehe unten). Ein weiteres Semester als Urlaubssemester (für Praktikum oder Studium) kann beantragt werden, um beispielsweise ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren.

    Leistungspunkte (LP) können im Master-Studiengang Architektur nur für ein Teilstudium im Ausland, nicht aber für ein Praktikum vergeben werden.

    Für ein freiwilliges Semester im Ausland ist bisher von Seiten der Fakultät Architektur und Urbanistik kein Mindestwert an zu erbringenden LP festgelegt worden. Die Partner- oder Gasthochschule kann ihrerseits jedoch eine bestimmte Zahl an pro Semester zu belegenden Leistungspunkten (LP) festlegen.

    Im Master Architektur gibt es keine 3 LP zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthalts.

    Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen findet auf Antrag des/ der Studierenden nach Rückkehr aus dem Ausland statt. Der Antrag wird an den für den Master-Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor[at]archit.uni-weimar.de).

    Im Rahmen der Anerkennung werden 1:1-Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Master-Studiengang Architektur vorgenommen. Dabei können nur Kurse angerechnet werden, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her gleichwertig sind und die von der/ dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind.

    Maximal 1 Entwurf, der an einer anderen Fakultät oder Hochschule erbracht worden ist, kann anerkannt werden; vorausgesetzt, dass nicht bereits an der Bauhaus-Universität Weimar ein Entwurf an einer anderen Fakultät belegt worden ist.

    Credits und Noten

    „Credits“ und Noten aus dem Auslandssemester werden nach allgemein gültigen Verfahren übertragen bzw. umgerechnet; eine nachträgliche Benotung findet nur statt, wenn an einer ausländischen Hochschule keine Noten vergeben werden, sondern Kurse lediglich als „bestanden“ bewertet werden. Im Ausland als „nicht-bestanden“ bewertete Kurse werden dabei ebenfalls als „nicht-bestanden“ bewertet, d.h. sie werden nicht nachträglich mit Credits versehen und auch nicht neu bzw. besser bewertet. Allerdings können Master Architektur-Studierende in ihrem Antrag auf Anerkennung wählen, welche der im Ausland belegten Kurse sie auf ihr Studium an der Bauhaus-Universität Weimar anrechnen lassen möchten.

    Zur Anerkennung eines Entwurfs ist die Vorlage einer Äquivalenzbescheinigung erforderlich, die auf Anfrage des/ der Studierenden von einer Entwurfsprofessur der Fakultät Architektur und Urbanistik ausgestellt wird. Die Studierenden legen dazu der Professur die Entwurfsarbeiten vor, die sie an der Partnerhochschule angefertigt haben, inklusive der Bewertung, die sie dafür von der Partnerhochschule auf dem Transcript of Records erhalten haben. Je nach Professur und Situation kann dies auch digital, per Post oder in der Sprechstunde erfolgen. Die Studierenden können dazu eine Entwurfsprofessur ihre Wahl ansprechen bzw. kontaktieren. Die Professur ist nicht verpflichtet, die Bescheinigung zu erstellen; insbesondere thematisch zum Lehrgebiet einer Professur nicht passende Entwürfe können zur Begutachtung durch eine andere Professur zurückgegeben werden.

    Folgende Formulare werden im Rahmen der Anerkennung benötigt:

    a) der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland/ bei Studiengangswechsel  (Die Studierenden sollten den Antrag im Kopfteil selbst ausfüllen und auch schon Eintragungen in der linken Hälfte der Tabelle machen. Die rechte Hälfte kann gemeinsam mit der Ansprechperson (Nicole Wichmann-Sperl) in der (digitalen) Sprechstunde ausgefüllt werden.)

    b) das Transcript of Records der ausländischen Hochschule, also die Übersicht der während eines Auslandssemesters von einer/ einem Studierenden belegten Kurse inklusive Credits und Noten (Manche Gasthochschulen senden das Dokument an die Studierenden, andere senden es direkt an die Bauhaus-Universität Weimar bzw. an das International Office. Letzteres leitet eingegangene Leistungsübersichten an die Fakultät weiter.)

    c) eine Beschreibung der im Ausland belegten Kurse, z.B. aus dem (Online-) Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule, aus der der Prüfungsausschuss erkennen kann, welche genauen Inhalte die an der Gasthochschule belegenden Kurse hatten. (Falls nötig, können Studierende eigene Erläuterungen und Arbeitsergebnisse dem Antrag hinzufügen. Insbesondere bei Kursbeschreibungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Studierende Übersetzungen dem Antrag beilegen. Dies können selbst erstellte Übersetzungen sein, auch solche, die den Inhalt von Lehrveranstaltungen in gekürzter Form zusammenfassen. In Zweifelsfällen können beglaubigte Übersetzungen bzw. Zusammenfassungen in deutscher Sprache verlangt werden. Tipp: Viele ausländische Hochschulen veröffentlichen das Vorlesungsverzeichnis in digitaler Form mehrsprachig, so dass Studierende nur die entsprechende Sprache im Menü auswählen müssen.)

    d) Die Lernvereinbarung (learning agreement), falls ein solches vor Antritt des Auslandsaufenthalts gefordert war.

    Falls Entwurfsleistungen anerkannt werden sollen, zusätzlich:

     e) der Antrag auf Äquivalenzprüfung (Bitte Link einfügen) (in selbst ausgefüllter und unterschriebener Form)

    f) die Bescheinigung zur Äquivalenzprüfung (in bereits von einer Entwurfsprofessur bestätigter Form. Bevor Studierende eine Professur konsultieren, sollten sie im oberen Teil des Formulars bereits ihre persönlichen Angaben eintragen.)

    Der Antrag wird von den Studierenden an den für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Urbanistik gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor [at]archit.uni-weimar.de)

    Vertiefende Hinweise: Planung, Durchführung und Anrechnung von Auslandssemestern

    Learning Agreement und Urlaubssemester

    Im Master Architektur handelt es sich bei einem Auslandssemester um eine “freiwillige Mobilität”, das heißt, anders als im Bachelor Architektur an unserer Fakultät, gibt es kein verbindliches Mobilitätssemester. Daher können Studierende auch rein aus Interesse Kurse an einer ausländischen Hochschule belegen, ohne ihren Studienverlauf in Weimar dabei zu beachten. Nach Rückkehr nach Weimar könnten sie dann schauen, was sich auf Ihr Studium anrechnen lässt. Alternativ können Studierende bereits im Vorfeld anstreben, dass möglichst alle während des Auslandssemesters belegten Kurse auf ihr Studium in Weimar anrechenbar sind.

    In beiden Fällen benötigen Studierende für ein Austauschsemester an einer der Partnerhochschulen aus dem Erasmus-Raum eine Lernvereinbarung („learning agreement“), da ein (gewisses) Interesse an der Anrechenbarkeit von im Ausland belegten Kursen angenommen wird, zumal häufig auch Fördermittel (Erasmus oder ähnliches) gezahlt werden. Studierende, die sich als sogenannte „free mover“ selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule suchen, um dort ein oder zwei Semester als „non-degree-seeking student“ zu studieren, benötigen keine Lernvereinbarung; gleiches gilt für Studierende, die ein oder zwei Austauschsemester an einer Austauschhochschule der Fakultät Architektur und Urbanistik studieren, die nicht zum Erasmus-Raum gehört bzw. für die der Auslandsaufenthalt nicht über Erasmus-/DAAD-Mittel finanziell gefördert wird. Dennoch wird empfohlen, dass Studierende, die als „free mover“ oder über sogenannte „bilaterale Austauschverträge“ ihren Auslandsaufenthalt realisieren, vor Abreise eine Lernvereinbarung zumindest von der Heimathochschule unterzeichnen lassen, um die Anrechenbarkeit von den im Ausland belegten Kursen vorab klären zu lassen.

    Da im Master Architektur die Höchststudiendauer begrenzt ist, empfiehlt es sich unter Umständen, für die Wahrnehmung eines freiwilligen Auslandssemesters ein Urlaubssemester zu beantragen. Die in einem Auslandssemester erworbenen Studienleistungen können dabei trotz Beurlaubung auf das Studium in Weimar angerechnet werden (vgl. Immatrikulationsordnung) – immer vorausgesetzt, die im Ausland belegten Kurse sind im Hinblick auf den Studiengang und den individuellen Studienverlauf anrechenbar (s.u.). Bevor Studierende im Campus.Office (online hier zu finden) ein Urlaubssemester beantragen, sollten sie allerdings selbst prüfen, ob ihr Auslandsaufenthalt durch Geldgeber (z.B. Bafög-Amt) finanziell gefördert wird, die es im Rahmen der Förderung zulassen, dass ein Urlaubssemester zu Zwecken des Auslandsstudiums in Anspruch genommen wird. Bei eventuell nötigen Anfragen bei Geldgebern können Studierende darauf verweisen, dass trotz Beurlaubung eine Anrechnung der im Auslandsteilstudium erworbenen Studienleistungen möglich ist, und zwar aufgrund der Regelungen in § 14 in der Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar, die online hier zu finden ist.

    Anrechnung von Studienleistungen aus Auslandssemestern

    Im Master Architektur findet die Anrechnung von während eines Auslandsaufenthalts erbrachten Studienleistungen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts statt. Grundsätzlich stellen Studierende dazu einen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Urbanistik. Es handelt sich also immer um Einzelfallentscheidungen. Dennoch hat die weiter oben bereits erwähnte Lernvereinbarung eine wichtige Funktion: Denn das Learning Agreement dient der Vorab-Klärung der prinzipiellen Anrechenbarkeit von an Gasthochschulen belegten Kursen.

    Grundsätzlich können bei der Anrechnung nur Kurse berücksichtigt werden, die Studierenden zum Abschluss des Studiums bzw. zur Zulassung zur Master-Prüfung noch fehlen. Wenn Studierende beispielsweise bereits alle Projektmodule, die für den Master-Studiengang vorgesehen sind, absolviert haben, können keine weiteren Entwurfsleistungen aus dem Ausland für das Studium an Fakultät eingebracht werden. Gleiches gilt z.B., wenn Studierende im Wahlmodul-Bereich bereits alle 6 möglichen Leistungspunkte erhalten haben.

    Sofern Studierende Auflagen haben, können sie diese auch durch im Auslandssemester erfolgreich belegte Kurse erfüllen. Auflagen für das Master-Studium kann es geben, falls Studierende ihren Bachelor in Architektur nicht in Weimar gemacht haben. Diese Auflagen sollten den Studierenden bekannt sein.

    Die für ein Projektmodul nötige Zahl an Leistungspunkten (18 LP) kann durch Zusammenfügung eines an der Gasthochschule belegten Entwurfskurses mit ein oder zwei weiteren, thematisch zum Entwurf passenden Lehrveranstaltungen erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, können entwurfsbegleitende Lehrveranstaltungen durch die Wahl geeigneter Seminare oder Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich nachgeholt werden.

    Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester können Master Architektur-Studierende selbst wählen, für welche der von ihnen an der Gasthochschule erfolgreich belegten Kurse sie eine Anerkennung beantragen möchten. Ein „Tausch“ von Kursen, also von an der Fakultät Architektur und Urbanistik bereits abgeschlossenen Kursen gegen Kurse aus dem Auslandssemester, ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die entsprechenden Noten im Auslandssemester besser waren.

    Anrechnung von Sprachkursen

    Sprachkurse können mit maximal 3 LP im Wahlmodulbereich angerechnet werden (nicht im Wahlpflicht-Bereich). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Studierende nicht bereits durch das Studium in Weimar die maximale Zahl an Leistungspunkten erworben worden ist, die für den Wahlmodulbereich vorgesehen ist (siehe Prüfungsordnung). Voraussetzung für die Anrechnung ist ferner, dass an der Partnerhochschule für den Kurs mindestens 3 ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/ Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einem separaten Zertifikat bescheinigt worden sind. Die Anrechnung eines Sprachkurses ist auch dann möglich, wenn Studierende in Weimar bereits einen Sprachkurs belegt haben, der für ihr Studium angerechnet worden ist.

    Präsentationen der Info-Veranstaltung

    • Info-Veranstaltung Auslandssemester und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Architektur

    Weitere Informationen sowie die Unterschrift auf dem Learning Agreement Informationen erhalten Sie von Dipl.-Ing. Frau Wichmann-Sperl:counsellor[at]archit.uni-weimar.de

     

     

    Bachelor Urbanistik

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Bachelor-Studiengang Urbanistik finden Sie hier.

    Master Urbanistik

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang Urbanistik finden Sie hier.

    Master MediaArchitecture

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang MediaArchitecture finden Sie hier.

    Master European Urban Studies

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Experiences and internships abroad are taking place during the 3rd semester in the so-called Guided Research Project.

    You can find more information about the master program itself here:

    www.uni-weimar.de/de/architektur-und-urbanistik/institute/ifeu/studium/european-urban-studies-msc/

    Master Integrated Urban Development and Design

    Bitte beachten Sie diese Regelungen aufgrund der aktuellen Lage

    Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang Integrated Urban Development and Design finden Sie für das Studienprogramm Reflective Urban Practice sowie Advanced Urbanism. 

    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Auslandsstudienaufenthalte

    Learning Agreement / Lernvereinbarung

    Präsentationen Informationsveranstaltungen

    Studiengänge Architektur

    Informationsveranstaltung zur BEWERBUNG auf den BACHELORSTUDIENGANG Architektur

    Die nächste Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, den 04.05.23, um 14.00 Uhr online statt. Der Link zur Veranstaltung: https://meeting.uni-weimar.de/b/kat-niz-6xn-rcv (geöffnet am 04.05.23 ab 13.45 Uhr).

    Die Präsentation der letztjährigen Informationsveranstaltung finden Sie hier:
    Bewerbung_Bachelorstudiengang

     

    Informationsveranstaltung für STUDIERENDE des BACHELORSTUDIENGANGS Architektur

    Die Informationsveranstaltung findet im Wintersemester statt.
    Der nächste Termin (online) wird voraussichtlich im Oktober 2023 sein. 


    Die Präsentation dieser Informationsveranstaltung finden Sie hier:
    Präsentation_Bachelorstudium

     

    Informationsveranstaltung zur BACHELOR-THESIS Architektur

    Die Informationsveranstaltung findet immer im Sommersemester statt.
    Der nächste Termin (online) wird voraussichtlich im Juni 2023 sein. 

    Die Präsentation der Informationsveranstaltung finden Sie hier: 
    Präsentation Bachelor-Thesis

     

    Informationsveranstaltung zur BEWERBUNG auf den MASTERSTUDIENGANG Architektur

    Die nächste Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, den 03.05.23, um 14.00 Uhr online statt.      Der Link zur Veranstaltung: https://meeting.uni-weimar.de/b/kat-niz-6xn-rcv (geöffnet am 04.05.23 ab 13.45 Uhr).

    Die Präsentation der letztjährigen Informationsveranstaltung finden Sie hier: Bewerbung_Masterstudiengang

     

    Informationsveranstaltung für STUDIERENDE des MASTERSTUDIENGANGS Architektur

    Die Informationsveranstaltung findet immer im Wintersemester statt.
    Der nächste Termin (online) wird voraussichtlich Anfang Oktober 2023 sein. 

    Die Präsentation zu dieser Informationsveranstaltung finden Sie hier: 
    Präsentation_Masterstudium

     

    Informationsveranstaltung zur MASTER-THESIS Architektur

    Die Informationsveranstaltung findet immer im Wintersemester statt.
    Der nächste Termin (online) wird voraussichtlich im Januar 2024 sein. 

    Die wichtigsten Informationen zur Master-Thesis finden Sie hier:
    Präsentation Master-Thesis

     

    Informationsveranstaltung zum Auslandsteilstudium/ Mobilitätssemester/ Praktikum

    Info-Veranstaltung Auslandsaufenthalte und Praktikum B.Sc. und M.Sc. Architektur und MediaArchitecture

    Prüfungsamt

    Informationen zum Ablauf von Abschlussarbeiten

    In allen Studiengängen (Bachelor, Master) wird durch den Studierenden ein Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit im entsprechenden Prüfungsamt gestellt. Dieser Antrag unterliegt keiner Abgabefrist. Er wird jedoch erst bearbeitet, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (nachzulesen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung).

    Anträge zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.

    Im Prüfungsamt werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Sind diese erfüllt, wird eine Zulassung durch das Prüfungsamt ausgehändigt, welche an der entsprechenden Professur abgegeben werden muß.

    Mit Abgabe der ausgehändigten Zulassung wird mit dem Studierenden an der Professur ein Ablaufplan erstellt. Dieser wird durch die Professur an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo daraufhin die offizielle Registrierung erfolg.

    Bearbeitungszeit Abschlussarbeiten
    (Die Termine können in Absprache mit der betreuenden Professur abgestimmt werden!) 

    Thesis Master ab Ma. 2002 (14 Wochen)

    Thesis Bachelor Architektur  ab Ma. 2005 (10 Wochen)

    Thesis Bachelor Architektur  ab Ma. 2008 (14 Wochen)


    Formulare

    Anerkennungen

    Informationen aus den Prüfungsausschüssen

    Ordnungen

    Bachelor Architektur (B.Sc.)

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung
    Eignungsfeststellungsverfahrensordnung

    Übersicht zu Wahlpflichtmodulen und zugehörigen Professuren

    ab Matrikel 2018

    Studienordnung
    Prüfungsordnung
    Eignungsfeststellungsverfahrensordnung

    Übersicht zu Wahlpflichtmodulen und zugehörigen Professuren

    ab Matrikel 2014

    Studienordnung
    Prüfungsordnung
    Eignungsfeststellungsverfahrensordnung

     

    Master Architektur (M.Sc.)

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Übersicht zu Wahlpflichtmodulen und zugehörigen Professuren

    ab Matrikel 2018

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Übersicht zu Wahlpflichtmodulen und zugehörigen Professuren

    ab Matrikel 2013

    Studienordnung
    Prüfungsordnung 

    ab Matrikel 2011

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2008

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    bis Matrikel 2007

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Bachelor Urbanistik (B.Sc.)

    ab Matrikel 2022

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2021

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2014

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

     

    ab Matrikel 2013

    Studienordnung
    Prüfungsordnung
    Eignungsfeststellungsverfahrensordnung

     

    ab Matrikel 2009

    Studienordnung
    Prüfungsordnung
    Eignungsfeststellungsverfahrensordnung

    Master Urbanistik (M.Sc.)

    ab Matrikel 2022

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2021

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

     

    ab Matrikel 2017

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2009

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

     

     

     

    Master Advanced Urbanism (M.Sc.)

    ab Matrikel 2014

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2011

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2010
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Master European Urban Studies (M.Sc.)

    ab Matrikel 2020

    Prüfungsordnung
    Studienordnung

    ab Matrikel 2018

    Prüfungsordnung
    Studienordnung

    ab Matrikel 2014

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2011

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2010
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2009
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    bis Matrikel 2008
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Master MediaArchitecture (M.Sc.)

    ab Matrikel 2022

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2018

    Prüfungsordnung
    Studienordnung

    ab Matrikel 2014
    Studienordnung (IDE)
    Prüfungsordnung (IDE)

    ab Matrikel 2012
    Studienordnung  (IMAMS)
    Prüfungsordnung (IMAMS)

    ab Matrikel 2011
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ab Matrikel 2008
    Studienordnung
    Prüfungsordnung


    bis Matrikel 2007
    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    Master Integrated Urban Development and Design (M.Sc).

     

    English translations

    translation of study regulations Master IUDD (based on the  German text versions of 2020)

    translation of examination regulations Master IUDD (based on the  German text versions of 2020)

    translation of study regulations Master IUDD (based on the  German text versions of 2018)

    translation of examination regulations Master IUDD (based on the  German text versions of 2018)

    -- 

    ab Matrikel 2020

    Studienordnung
    Prüfungsordnung

    ältere Versionen: 

    Studienordnung Master Integrated Urban Development and Design (M.Sc.)

    Prüfungsordnung Master Integrated Urban Development and Design (M.Sc.)

     

     

     

    Weitere Ordnungen

    • Promotionsordnung
    • Habilitationsordnung
    • Struktur und Aufgaben der Fakultät, des Dekanats, des Dekans/der Dekanin und Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät Architektur und Urbanistik
    • Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar

     

     

     

    Informationen für Incoming Exchange Students

    Informationen für Austauschstudierende (Erasmus, K 107, bilaterale Verträge)

    • Informationen zum Sommersemester 2023
    • Rahmenzeitplan Sommersemester 2023
    • Informationen zum Wintersemester 2022/23
    • Rahmenzeitplan Wintersemester 2022/23
    • Prüfungspläne
    • Modulkataloge
    • Auslandssemester und Praktika
    • Präsentationen Informationsveranstaltungen
    • Prüfungsamt
    • Ordnungen
    • Incoming Exchange Students

    Energiesparstufenplan der Universität

    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

    Quicklinks

    • Vorlesungsverzeichnis BISON
    • moodle
    • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar au
    • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
    • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
    • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Vimeo
    • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
    • Drucken
    • Per E-Mail versenden
    • Feedback zu dieser Seite
    • Studium

      • Studienangebote
      • Beratungsangebote
      • Kennenlernangebote
      • Studienbewerbung
      • Studienstart
      • Vorlesungsverzeichnis
      • Moodle
    • Informationen

      • Alumni
      • Beschäftigte
      • Forschende
      • Gäste
      • Lehrende
      • Notfall
      • Presse und Medien
      • Promovierende
      • Studierende
      • Unternehmen
    • Service

      • Pinnwände
      • Lagepläne
      • Sitemap
      • Medienservice
      • Datenschutzerklärung
      • Erklärung zur Barrierefreiheit
      • Impressum
    • Kontakt

      • Kontaktformular
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Impressum
    • Sitemap
    • Uni intern
    • TYPO3
    • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
    © 1994-2023 Bauhaus-Universität Weimar
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Impressum
    • Sitemap
    • Uni intern
    • TYPO3

    Barrierefreiheit

    Leichte Sprache

    Informationen über die Bauhaus-Universität Weimar.

    Kontrast-Einstellungen lesen Sie mehr über diese Einstellung

    Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht

    Kontrastansicht aktiv

    Kontrastansicht nicht aktiv

    Darkmode für lichtsensitive Augen lesen Sie mehr über diese Einstellung

    Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz

    Darkmode aktiv

    Darkmode nicht aktiv

    Klick- und Fokus-Feedback lesen Sie mehr über diese Einstellung

    Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.

    Feedback aktiv

    Feedback nicht aktiv

    Animationen auf der Website lesen Sie mehr über diese Einstellung

    Beendet Animationen auf der Website

    Animationen aktiv

    Animationen nicht aktiv