Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Nach- und Wiederholungsprüfungen vorrangig die Prüfungen ablegen, welche gemäß Regelstudienplan zuerst zu absolvieren wären.
Ab sofort sind die Prüfungspläne online verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Prüfungsan-/ -abmeldung vom 02.12.2019 bis einschließlich zum 16.01.2020 über das BISON-Portal möglich ist.
Achtung. Alle Studierenden haben Prüfungspflicht, sobald eine verbindliche Einschreibung zur Lehrveranstaltung (Online-Veranstaltungsanmeldung bis 04.11.19) erfolgt ist. Die An- und Abmeldung zur Prüfung über das BISON-Portal muss in jedem Falle passieren, auch wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können.
Bachelor Architektur, 1. Fachsemester Stand vom 05.11.2019
Bachelor Architektur, 3. Fachsemester Stand vom 20.11.2019
Bachelor Architektur, >5. Fachsemester Stand vom 03.12.2019
Bachelor Urbanistik, 1. Fachsemester Stand vom 20.11.2019
Bachelor Urbanistik, 3. Fachsemester Stand vom 20.11.2019
Bachelor Urbanistik, >5. Fachsemester Stand vom 03.12.2019
Bachelor Urbanistik, >7. Fachsemester Stand vom 03.12.2019
Masterstudiengänge
Architektur/ MediaArchitecture Stand vom 05.12.2019
Urbanistik/ European Urban Studies/ Integrated Urban Development and Design Stand vom 03.12.2019
Bitte beachten Sie eventuelle Raumänderungen, verschobene Termine o.ä., die im Vorlesungsverzeichnis stets aktuell hinterlegt sind.
Änderungen zum 22.10.2019
Bachelor Studiengang Architektur
Bachelor Studiengang Urbanistik
Master Studiengang Architektur
Master Studiengang Urbanistik PO 17
Das gesamte Entwurfs-/ Projektangebot wird ab dem 31.08.2019 im BISON-Portal veröffentlicht. Am 14.10.2019 ab 09:00 Uhr werden die Angebote im Audimax durch die verantwortlichen Professuren vorgestellt.
Einige Professuren vergeben vorab bis zu 5 Plätze in einem separaten Bewerbungsverfahren. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im BISON zu Fristen und Verfahrensablauf.
Mobilitätssemester Bachelor Architektur
gültig für Bachelor Architektur ab Matrikel 2011 (Studienordnung 14/2011)
Für das 3. Studienjahr ist ein obligatorisches Mobilitätssemester (in der Regel das 5. Fachsemester) vorgesehen. Dieses Mobilitätssemester kann entweder einen Studienaufenthalt an einer anderen Universität im In- oder Ausland beinhalten, oder eine berufspraktische Tätigkeit im In- oder Ausland.
Das Mobilitätssemester wird mit einer Dokumentation abgeschlossen. Dieser abschließende Bericht sowie die Vorbereitung der Mobilität werden in einem Umfang von 3 LP bewertet.
Studienleistungen an einer anderen Universität im In- oder Ausland müssen mindestens 21 LP und maximal 27 LP umfassen. Das schließt eine Entwurfsleistung mit mind. 9 LP ein.
Ein Praktikum wird als Studienleistung anerkannt, sofern mindestens 21 LP durch die geleistete Arbeitszeit nachgewiesen werden. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können als Studienleistung anerkannt werden.
Zur Anerkennung des Praktikums ist eine unterschriebene Bescheinigung des Praktikumsbüros erforderlich, auf welcher die Art der Tätigkeit sowie die geleistete Arbeitszeit vermerkt ist. Das Praktikum kann in folgenden typischen Tätigkeitsfeldern eines Architekten absolviert werden:
Von diesen 8 Tätigkeitsfeldern muss die Arbeit in mindestens 4 Bereichen durch das Praktikumsbüro nachgewiesen werden.
Studierende können selbst einen Praktikumsplatz vorschlagen. Dieser muss mit dem potentiellen Praktikumsgeber (Architekturbüro etc.) besprochen worden sein und im Anschluss daran durch eine/n Professor/-in der Fakultät Architektur und Urbanistik auf dem Formular zur Anmeldung der Mobilität (siehe unten) bestätigt werden. Eine Kontaktliste zu möglichen Praktikumsbüros findet sich auf Moodle unter dem Kurs-/Raumnamen "Praktikumsplätze im Mobilitätssemester Bachelor Architektur”.
Ausgeschriebene Praktikumsstellen sind auch über die Pinnwand oder die Stellenbörse des Careers Service zu finden.
Ablauf und Vorbereitung
1.) Vor Antritt des Teilstudiums bzw. Praktikums ist eine Anmeldung der Mobilität im Prüfungsamt vorzulegen. Im Falle eines Praktikums oder eines Teilstudiums an einer Gastuniversität, mit welcher kein Partnerschaftsvertrag exisitiert (free mover), ist die Bestätigung durch einen Professor einzuholen. Hierzu ist folgendes Formblatt zu verwenden:
2.) Der Nachweis über die Dauer und den Inhalt des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro. Das Praktikum muss unter Anleitung eines bauvorlageberechtigen Architekten / Kammermitglieds (oder Äquivalant entsprechend den Regularien des jeweiligen Landes) erfolgen. Für den Nachweis ist folgendes Formblatt zu verwenden:
Anerkennung des Mobilitätssemesters
Nach Abschluss der Mobilität ist ein Erfahrungsbericht inkl. Kurzdokumentation eines im Praktikum oder im Teilstudium bearbeiteten Projektes zu erstellen.
Zur Anerkennung des Praktikums als Studienleistung ist eine Bestätigung durch den betreuenden Professor einzuholen. Hierfür ist der Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung (nach Punkt 2.) vorzulegen. Folgendes Formblatt ist für die Bestätigung durch die Professur zu verwenden:
Nach der Rückkehr aus dem Teilstudium vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin beimInternational Counsellor der Fakultät Architektur und Urbanistik.
Folgende Dokumente sollten Sie zu dem Gespräch mitbringen:
Hier werden alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Der International Counsellor nimmt Ihre Unterlagen entgegen, füllt die "Bescheinigung Teilstudium" gemeinsam mit Ihnen aus und legt die Unterlagen der für die Kooperation verantwortlichen Professur vor. Die zusätzliche Unterschrift einer hinsichtlich der Thematik des im Teilstudium belegten Entwurfs geeigneten Entwurfs-Professur ist nur für den Fall einzuholen, wenn es sich bei der Entsende-Professur bzw. dem Betreuer/der Betreuerin für die Partnerhochschule um eine/einen Lehrende(n) handelt, die/der den Entwurf nicht einzuschätzen vermag (z.B. rein wissenschaftlich, nicht-entwerferisch arbeitende Personen).
Weitere Informationen erhalten Sie beim International Counsellor der Fakultät: counsellor[at]archit.uni-weimar.de
Informationen zum Ablauf von Abschlussarbeiten
In allen Studiengängen (Bachelor, Master, Diplom) wird durch den Studierenden ein Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit im entsprechenden Prüfungsamt gestellt. Dieser Antrag unterliegt keiner Abgabefrist. Er wird jedoch erst bearbeitet, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (nachzulesen in der jeweils gültigen Prüfungsordnung).
Anträge zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Im Prüfungsamt werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Sind diese erfüllt, wird eine Zulassung durch das Prüfungsamt ausgehändigt, welche an der entsprechenden Professur abgegeben werden muß.
Mit Abgabe der ausgehändigten Zulassung wird mit dem Studierenden an der Professur ein Ablaufplan erstellt. Dieser wird durch die Professur an das Prüfungsamt weitergeleitet, wo daraufhin die offizielle Registrierung erfolg.
Bearbeitungszeit Abschlussarbeiten
(Die Termine können in Absprache mit der betreuenden Professur abgestimmt werden!)
Diplomarbeit bis Ma. 2001 (18 Wochen)
Diplomarbeit/ Thesis Master ab Ma. 2002 (14 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2005 (10 Wochen)
Thesis Bachelor Architektur ab Ma. 2008 (14 Wochen)