» Ausschreibungsunterlagen herunterladen
» online für die Förderung bewerben
In Übereinstimmung mit dem Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar werden die Mittel des Frauenförderfonds zur Förderung
(a) des weiblichen wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Nachwuchses und
(b) von Gender in Lehre und Forschung eingesetzt.
Bewerbungsschluss ist der 04. September 2022.
Die Gleichstellungsbeauftragte und der Gleichstellungsbeirat der Bauhaus-Universität Weimar haben in Abstimmung mit dem Präsidium Förderkriterien zur Mittelvergabe der Frauenförderung 2021 festgelegt. Aus diesem Fonds können Studentinnen, Promovendinnen und wissenschaftliche und künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar wie nachstehend ausgeführt eine finanzielle Unterstützung für entsprechende Vorhaben beantragen.
In den jeweiligen Förderlinien kann pro Person nur ein Antrag eingereicht werden.
(a) Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
Förderlinie I:
Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen sowie Promovendinnen (max. Fördersumme 1.000,- €):
• Zuschuss zu Sachkosten von Forschungs- und Projektarbeiten
• Finanzielle Unterstützung bei Veröffentlichungen
Förderlinie II:
Projekte von Studentinnen (max. Fördersumme 500,- € je Projekt):
• Zuschuss zu Sachkosten von Forschungs- und Projektarbeiten
(b) Förderung von Projekten zur Steigerung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen und/oder Projekte zum Themenfeld Gender in Lehre und Forschung
Förderlinie I:
Projekte bzw. Vorhaben zur Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender in den naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen (max. Fördersumme 2.000,- € je Projekt)
Förderlinie II:
Projekte zur Genderforschung und zur Implementierung von Genderaspekten in Studium, Lehre und Forschung.
Dabei geht es darum, Gender-Fragestellungen langfristig und nachhaltig zu verankern sowie Genderaspekte innerhalb der Hochschule sichtbarer zu machen. Interdisziplinäre Vorhaben sind ausdrücklich erwünscht (max. Fördersumme 2.000,- je Projekt). Professorinnen und wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiterinnen sind antragsberechtigt.
Für die Bewerbung benötigen Sie:
I. Darstellung des Vorhabens (max. eine A4 Seite):
a. Klare Bezüge des Vorhabens zur entsprechenden Förderlinie
(bitte benennen Sie die Förderlinie, auf die sich Ihr Antrag bezieht!)
b. Darstellung der Zielsetzung und Erläuterung des Vorhabens
Förderlinie a II: Angabe zum Aufwand und zur Bedeutung des Projekts für die weitere persönliche Entwicklung in Studium und Beruf
c. verantwortlich durchführende Person/en, weitere Mitwirkende am Projekt
II. Zeit- und Finanzplanung
a. detaillierte Zeit- und Finanzplanung, aus der der Abschluss des Vorhabens
bis spätestens 31. März 2023, die anteilige Mittelverwendung sowie die Durchführbarkeit des Vorhabens, bspw. durch eine entsprechende Kostenkalkulation und Aussagen zu weiteren Finanzierungen, ersichtlich werden
III. Lebenslauf (bitte fügen sie dem Lebenslauf kein Foto bei)
IV. Nachweis des Status (Kopie der Studienbescheinigung bzw. der Annahmeerklärung als Promovendin)
V. Gutachten der*s betreuenden Professor*in bzw. Mitarbeiter*in (kurze, formlose Stellungnahme inkl. der Einschätzung zur Durchführbarkeit der*des Vorgesetzten bzw. der*des betreuenden Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar bzw. einer*s betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiter*in in der Bauhaus-Universität Weimar (mit Bestätigung durch die*den jeweils zuständige*n Inhaber*in der Professur), ggf. Begründung, warum die Professur die Kosten nicht übernehmen kann.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de; 03463-584242.
Fragen zur Antragstellung?
Am 23. August 2022 von 10 bis 11 Uhr besteht die Möglichkeit Fragen zur Antragstellung an Frau Dr.in Miriam Benteler und Franziska Fritsch zu stellen, digital unter folgendem Link:
https://meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
Bibliothek
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Kunst und Gestaltung
Fakultät Medien
IKKM
Fakultät Architektur und Urbanistik
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultät Architektur
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Gestaltung
Fakultät Medien
• Alenso, Ana »Raum 002 - Das ist keine Klinik = das ist ein Arbeitsraum«
• Apel, Elisabeth (BA); Barthel, Simone (Dipl.-Ing.) »Kellergeschichten«
• Bückert, Margrit-Inger (BA); Schneider, Henrike (BFA) »Wolkenkuckucksheim«
• Burghardt, Mila »IN_SIGHT« Videoperformance
• Dähne, Chris (Dr.) Forschungsaufenthalt als Visiting Researcher an der Waseda Universität Tokyo
• Do Dinh, Laura-Kim »Der Nachbar« (Kurzfilm)
• Dreyer, Andrea (Prof. Dr.) »Schrift und Bild - Vom sehenden zum lesenden Auge«
• Fleischer, Lydia »Angepisst« (Kurzfilm)
• Gamula, Alva »Dazwischen«
• Gao, Haiying (Dipl.Des.) »Das große Witzereißen - Über die Rolle provokanter ethnischer Witze im
Kontext der Beziehung China-Deutschland und Methoden zu deren künstlerischer Nutzung«
• Gräfe, Sophia »Bildmatrix ENCYLOPAEDIA CINEMATOGRAPHICA – Ein wissenschaftliches Filmlexikon der Bewegung im Diskurs der Kunst«
• Groß, Johanna »Ein Sommer im Leben« (Kurzfilm)
• Gruschwitz, Sabine »Effekte werblicher Beeinflussungsversuche auf das Medienprodukt – Studie 2: Product Placement in Fotolovestorys«
• Guthmann, Cathleen »Highspeed«
• Habermann, Marie »FRÖSCHLI« (Kurzfilm)
• Herbst, Verena »Rasender Stillstand« (AT)
• Hernandez, Marjorie »Textilen in zeitgenössischer Architektur«
• Hofmann, Stefanie »Fabrikgeschichte – vom Erinnerungsort zum Industriedenkmal«
• Kerner, Eugenia; Leuther, Cindy »Cosplay - Verkleidungskultur aus Japan«
• Kriegelstein, Linda; Meyer, Hannah »Zeit-Maschine-Zeichnung«
• Krüll, Franziska »Neuartige Sanitärkonzepte (NASS ) – einfach für Schüler erklärt«
• Lima e Ferreira, Ana Carolina »Das Theater der Unterdrückten als Medien der Kunst im öffentlichen
Raum«
• Martin, Silke (Dr. phil.) »Bergbilder des Films« - Präsentation des Habilitationsprojekts
• Schubert-Minski, Theresa (Dipl. Mediengest.) »From interference to inference: art as open system«
• Steiger, Katrin »Salon Abraham-Lincoln-Str. 7«
• Trojan, Anke (BA) »Division« (Film)
• Vittu, Elodie (Dipl.-Ing.) ISA-Forum (International Sociological Association) in Buenos Aires
• Wagner, Susanne »Interspaces - How to detect the In-Between?«
Fakultät Architektur
Fakultät Bauingenieurwesen
Fakultät Gestaltung
Fakultät Medien
Fakultätsübergreifend
» Ausschreibungsunterlagen herunterladen
» online für die Förderung bewerben
Die Bewerbungsfrist endet am 04. September 2022.
In Übereinstimmung mit dem Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar werden Mittel zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Nachwuchses eingesetzt.
Aus diesem Fonds können Studentinnen, Promovendinnen und Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar zur Unterstützung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Tätigkeit bzw. im Rahmen eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens eine Förderung für Kongressreisen (auch Online-Tagungen) oder Ausstellungsbeteiligungen beantragen.
Die Förderung kann erfolgen für:
(a) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland, für die die Wissenschaftlerin, Künstlerin, Promovendin bzw. Studentin ein Werk, einen Vortrag, eine Posterpräsentation oder ein Paper eingereicht hat und dieses angenommen wurde. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro je Antrag.
(b) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland ohne eigenen Beitrag, wenn diese nachweislich der beruflichen Weiterentwicklung der beantragenden wissenschaftlichen/künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterin bzw. der eigenen Qualifikationsarbeit der Promovendin bzw. der Studentin dient. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Euro je Antrag.
Für weitere Informationen laden Sie bitte die Ausschreibung herunter.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de; 03463-584242.
Fragen zur Antragstellung?
Am 23. August 2022 von 10 bis 11 Uhr besteht die Möglichkeit Fragen zur Antragstellung an Frau Dr. Miriam Benteler und Franziska Fritsch zu stellen, digital unter folgendem Link:https://meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf
Der »Ausgleichsfonds für Professorinnen, Junior-Professorinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen mit Gremientätigkeit« ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder für den Zeitraum 2022 bis 2024. Er dient einerseits der Entlastung von Junior-Professorinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterinnen, die sich in Gremien der Bauhaus-Universität Weimar engagieren. Andererseits soll der »Ausgleichsfonds« weitere Anreize für Frauen schaffen, damit sie sich stärker in Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung engagieren, sodass langfristig geschlechtliche Parität in der Besetzung aller universitären Gremien hergestellt werden kann.
Für ihre Mitarbeit in bestimmten Gremien können die Antragstellerinnen finanzielle Mittel für ausgleichende bzw. karrierefördernde Maßnahmen beantragen. Über die genaue Verwendung der Mittel im Sinne des Ausgleichs bzw. der Entlastung können die Antragstellerinnen selbst entscheiden.
Weitere Informationen zum »Ausgleichsfonds« des Gleichstellungsbüros sowie zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung, die in Kürze hier veröffentlicht wird.
Bewerbungsfrist für das Jahr 2023 der 28. Februar.
Der »Publikationsfonds für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen« richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -künstlerinnen (d.h. weibliche Promovierende und Post-Docs, künstlerisch-gestalterische bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Juniorprofessorinnen) aller Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar.
Die Bewerberinnen können über den Fonds finanzielle Unterstützung von bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt.) für die Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Arbeiten bei einem Verlag oder in selbständiger Umsetzung (d.h. ohne Kooperation mit einem Verlag) beantragen.
Weitere Informationen zum »Publikationsfonds« des Gleichstellungsbüros sowie zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.
Die zweite Bewerbungsfrist für das Jahr 2022 ist der 31.10.2022.
Zur Förderung der Chancengleichheit in der Forschung und der Familienfreundlichkeit vergibt die Bauhaus-Universität Weimar Wiedereinstiegsstipendien um die Fortsetzung der Promotion nach einer Familienpause zu erleichtern. Es können Promovend*innen gefördert werden, die ihr Promotionsverfahren aus familiären Gründen unterbrechen mussten und nach der Inanspruchnahme von Elternzeit bzw. Familienpausen nun den Anschluss an die aktuelle Forschung anstreben, um das Promotionsverfahren wieder aufnehmen zu können. Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn die Elternzeit bzw. die Familienpause mindestens 6 Monate betragen hat.
Gewährt werden im Förderjahr 2022/23 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung bis zu 2 Stipendien für den Wiedereinstieg in der Promotion.
Nächste Bewerbungsfrist: 31. Januar 2023.
Für Promotionen, die absehbar im Förderjahr abgeschlossen werden, können 3-monatige Promotionsabschlussstipendien in der Höhe von 1.000 Euro pro Monat vergeben werden. Im Förderjahr 2022/23 werden unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung bis zu 3 CHANCENGLEICHHEIT Promotionsabschlussstipendien für Promovendinnen vergeben.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Nächste Bewerbungsfrist: 31. Januar 2023
Bewerbungen werden nur vollständig und fristgerecht angenommen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
2023 vergibt die Bauhaus-Universität bis zu 2 »MINT*-Stipendien für Master-Studentinnen«.
Mit den »MINT-Stipendien« fördert die Bauhaus-Universität Weimar herausragende Master-Studentinnen der Fakultät Bauingenieurwesen und des Fachbereichs Medieninformatik, die überdurchschnittliche Leistungen oder eine überdurchschnittliche Eignung für ihr Wissensgebiet erkennen oder erwarten lassen.
Die Stipendiatinnen erhalten 450 Euro pro Monat für eine Förderdauer von 12 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops.
Stipendienbeginn ist April 2023; die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Finanzierungsmöglichkeiten«.
* MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
2023 vergibt die Bauhaus-Universität Weimar ein »Brückenstipendium für Frauen für den Einstieg in die Promotion«.
Das Stipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen in der Übergangsphase zwischen Master/Diplom/Staatsexamen und Promotion/Ph.D. Es soll als Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eines Promotionsvorhabens dienen.
Die Stipendiatin erhält 1.000,00 Euro pro Monat für eine Förderdauer von bis zu 6 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops. Der Förderzeitraum ist frei wählbar zwischen dem 01. April 2023 und dem 31. März 2024.
Bewerbungen für das Förderjahr 2023/2024 sind fortlaufend möglich: Die erste Frist ist der 31. Januar 2023, die letzte Frist ist der 31. August 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Stipendien und Förderung«.
2023 vergibt die Bauhaus-Universität Weimar ein »Brückenstipendium für Frauen für den Einstieg in die Habilitation oder Post-Doc-Phase«.
Das Stipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen in der Übergangsphase zwischen Promotion/Ph.D. und Post-Doc-Projekt/Habilitation. Es soll als Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eines Habilitationsvorhabens oder eines wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Post-Doc-Projektes mit hohem konzeptionellen Anspruch dienen.
Die Stipendiatin erhält 2.000,00 Euro pro Monat für eine Förderdauer von bis zu 6 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops. Der Förderzeitraum ist frei wählbar zwischen dem 01. April 2023 und dem 31. März 2024.
Bewerbungen für das Förderjahr 2023/2024 sind fortlaufend möglich: Die erste Frist ist der 31. Januar 2023, die letzte Frist ist der 31. August 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Stipendien und Förderung«.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv