Die 2. Ausschreibung ist voraussichtlich vom 16. Oktober - 15. November 2023.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
» Ausschreibungsunterlagen herunterladen
» online für die Förderung bewerben
Mit dem Fonds unterstützt das Gleichstellungsbüro Vorhaben und Projekte, die zur Qualifizierung und Karriereentwicklung von Frauen und/oder TIN* Personen an der Bauhaus-Universität Weimar beitragen.
Zudem fördert das Gleichstellungsbüro mit dem Frauenförderfonds Vorhaben, die in Forschung und Lehre den Fokus auf Genderthemen legen oder darauf abzielen, den Anteil von Studentinnen und/oder TIN* Personen in den MINT-Fächern zu erhöhen.
Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2023.
Förderlinien:
I. Förderung für weibliche und/oder TIN* Studierende
II. Förderung für wissenschaftliche und künstlerische weibliche und/oder TIN* Mitarbeitende und Promovierende
III. Förderung von Projekten (antragsberechtigt: wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende und Professor*innen (weiblich und/oder TIN*)
(a) zur Steigerung des Frauen-/TIN*-anteils in MINT-Studiengängen
(b) zum Themenfeld Gender in Lehre und Forschung
In den jeweiligen Förderlinien kann pro Person nur ein Antrag eingereicht werden.
Nach Eingang aller Anträge legen die Gleichstellungsbeauftragte und der Beirat für Gleichstellungsfragen einen Vergabevorschlag vor, der vom Präsidium bestätigt werden muss. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Für die Bewerbung benötigen Sie (zusätzlich zum Online-Formular):
I. Darstellung des Vorhabens (max. eine A4 Seite):
a. Benennung der Förderlinie
b. Darstellung der Zielsetzung und Erläuterung des Vorhabens
c. Erläuterung zu Durchführbarkeit des Vorhabens
d. Angabe zur Bedeutung des Projekts für die weitere persönliche Entwicklung in Studium und Beruf/akademische Karriere (Förderlinie I. und II.)
e. verantwortlich durchführende Person/en, weitere Mitwirkende am Projekt
II. Zeit- und Finanzplanung
a. detaillierter Zeit- und Finanzplan:
i. Auflistung aller anfallender Kosten
ii. geplante Verwendung der Mittel des Fonds
iii. Angaben zu weiteren Finanzierungen
iv. zeitliche Planung und Abschluss des Vorhabens bis spätestens 30. Juni 2024
III. Lebenslauf (bitte fügen sie dem Lebenslauf kein Foto bei)
IV. Nachweis des Status (Kopie der Studienbescheinigung bzw. der Annahmeerklärung zur Promotion)
V. Gutachten der*s betreuenden Professor*in bzw. Mitarbeiter*in
a. kurze, formlose Stellungnahme der*des Vorgesetzten bzw. der*des betreuenden Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar bzw. einer*s betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiter*in der Bauhaus-Universität Weimar (mit Bestätigung durch jeweils zuständige*n Inhaber*in der Professur)
b. Einschätzung zur Durchführbarkeit und Qualität des Vorhabens
c. ggf. Begründung, warum die Professur die Kosten nicht übernehmen kann.
Fragen zur Antragstellung?
Fragen zur Antragstellung richten Sie gerne an: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de, Tel. 03643/58 42 42. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung geben wir allgemeine Tipps zur Antragstellung. Die Veranstaltung findet am 8. Juni 2023 um 10 Uhr statt: meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Gleichstellungsbüros und der Ausschreibung.
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