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Die Bewerbungsfrist endet am 04. September 2022.
In Übereinstimmung mit dem Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar werden Mittel zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Nachwuchses eingesetzt.
Aus diesem Fonds können Studentinnen, Promovendinnen und Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar zur Unterstützung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Tätigkeit bzw. im Rahmen eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens eine Förderung für Kongressreisen (auch Online-Tagungen) oder Ausstellungsbeteiligungen beantragen.
Die Förderung kann erfolgen für:
(a) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland, für die die Wissenschaftlerin, Künstlerin, Promovendin bzw. Studentin ein Werk, einen Vortrag, eine Posterpräsentation oder ein Paper eingereicht hat und dieses angenommen wurde. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro je Antrag.
(b) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland ohne eigenen Beitrag, wenn diese nachweislich der beruflichen Weiterentwicklung der beantragenden wissenschaftlichen/künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterin bzw. der eigenen Qualifikationsarbeit der Promovendin bzw. der Studentin dient. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Euro je Antrag.
Für weitere Informationen laden Sie bitte die Ausschreibung herunter.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de; 03463-584242.
Fragen zur Antragstellung?
Am 23. August 2022 von 10 bis 11 Uhr besteht die Möglichkeit Fragen zur Antragstellung an Frau Dr. Miriam Benteler und Franziska Fritsch zu stellen, digital unter folgendem Link:https://meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf
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