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Gendersensible Sprache

Richtlinie zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 31/2022)

Die Bauhaus-Universität Weimar legt großen Wert darauf, Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht oder der geschlechtlichen Identität einzubeziehen und anzusprechen. Als moderne und zukunftsweisende Institution, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, trägt sie durch die Verwendung einer gendergerechten Sprache zur Gleichbehandlung aller Geschlechter bei und leistet einen Beitrag zur Schaffung eines diskriminierungsarmen und zukunftsfähigen Studien- und Arbeitsumfelds.

In seiner Sitzung vom 5. Oktober 2022 hat der Senat der Universität deshalb mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 31/2022) verabschiedet. Die Richtlinie regelt die einheitliche Verwendung gendersensibler Formulierungen in allen Veröffentlichungen der internen Kommunikation und Außendarstellung der Universität. Dazu zählen beispielsweise normative Texte wie Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch Stellenausschreibungen und Webseiten. Für diese Texte gilt: 

»Überall dort, wo Personen jeden Geschlechts adressiert werden sollen, verwenden die Mitglieder der Universität geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Studierende, Lehrende). Wenn nicht anders möglich, soll eine mit Asterisk bzw. Genderstern (*) gegenderte Bezeichnung (z.B. der*die Professor*in, Dezernent*innen) verwendet werden.« (MdU 31/2022)

Beratung und Unterstützung:

Das Gleichstellungsbüro sowie Tina Meinhardt, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, sind Ansprechpartner*innen zum Thema gendergerechte Sprache.

Das Glossar »Gendersensibel formulieren« und der Sprachleitfaden »Sprache gemeinsam verändern« des Gleichstellungsbüros bieten konkrete Beispiele und Lösungsansätze für den Umgang mit komplexen sprachlichen Ausdrücken und unterstützen Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar dabei, Personen aller Geschlechter in der Kommunikation mitzudenken, miteinzubeziehen und anzusprechen. 
 

Hinweis für Studierende und Lehrende:

»Gendergerechte Sprache kann nicht als verbindliches formales Kriterium für Prüfungsleistungen festgelegt werden und darf den Studierenden daher in prüfungsrechtlichen Kontexten weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereicht werden.« (MdU 31/2022)


Sprachleitfaden: »Sprache gemeinsam verändern«

Die Verwendung gendersensibler Sprache ist ein einfaches, aber sehr wirksames Mittel, alle mit einzubeziehen und der Gleichbehandlung aller Menschen — unabhängig von ihrem Geschlecht — Ausdruck zu verleihen. Tipps zum gendersensiblen Umgang mit Sprache finden Sie im Sprachleitfaden des Gleichstellungsbüros, »Sprache gemeinsam verändern«. 

Den Sprachleitfaden »Sprache gemeinsam verändern« finden Sie hier.
 


Glossar: »Gendersensibel formulieren«

Das Glossar »Gendersensibel formulieren« bietet Hilfe beim geschlechterbewussten Sprachgebrauch im Universitätskontext. Es ist als Ergänzung zum Sprachleitfaden »Sprache gemeinsam verändern« des Gleichstellungsbüros gedacht und soll Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar dabei unterstützen, Personen aller Geschlechter in der Kommunikation mitzudenken, miteinzubeziehen und anzusprechen. 

Das Glossar »Gendersensibel formulieren« finden Sie hier.
 


Englischer Sprachleitfaden: »Changing Language Together«

Der Sprachleitfaden »Changing Language Together. Guidelines for the Use of Gender-Inclusive Language« gibt Tipps zum gendersensiblen Formulieren in der bedeutenden Wissenschaftssprache Englisch.

Den englischen Sprachleitfaden finden Sie hier.
  


Rechtliche Expertise zu geschlechtergerechter Amtssprache

Das Symbolbild zeigt eine Werbepostkarte für den »gend-o-mat« des Gleichstellungsbüro sowie ein Stück Papier mit der Aufschrift »*innen«

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Humboldt Universität Berlin eine »Rechtliche Expertise zur Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen«. 

Das Ergebnis ist, in Kürze, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht. 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens.


bukof-Stellungnahme: »Doppelpunkt oder Sternchen?«

Das Schriftlogo zeigt das Akronym »bukof« sowie die erläuternden Worte »Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.«

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) hat eine umfassende Stellungnahme zum Thema »Doppelpunkt oder Sternchen? Zur Frage der Barrierearmut einer gendersensiblen Sprache« veröffentlicht

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Download.

Die bukof spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Verwendung des Doppelpunktes aus und plädiert »mit Nachdruck für die Verwendung des Gendersternchens, ein sprachliches Mittel, das alle Menschen einschließt« (bukof, Juni 2022). Sie beruft sich dabei u.a. auf eine Studie der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, die 2021 zeigte, dass der Doppelpunkt in Bezug auf Lesebarrieren nicht inklusiver ist als das Sternchen.
 


Online-Tool »gend-o-mat«: Eine Annäherung an den gendersensiblen Sprachgebrauch

Das Schriftlogo zeigt die Worte »gend-o-mat« in hellgrüner Schrift auf weißem Hintergrund.

»Wie geht das mit dem gendersensiblen Sprachgebrauch?« — Dieser Frage geht der »gend-o-mat« des Gleichstellungsbüros nach. Das Online-Tool gibt Anregungen und bietet anhand konkreter Beispiele eine Annäherung an das gendersensible Formulieren. 

Hier geht es zum »gend-o-mat« des Gleichstellungsbüros.

Für Beispiele und Erläuterungen zum genderinklusivem Formulieren mit Genderstern: siehe Sprachleitfaden »Sprache gemeinsam verändern« oder Glossar »Gendersensibel formulieren« des Gleichstellungsbüros.

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Kontakt

Dr. Miriam Benteler

Amalienstraße 13, Zimmer 303
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 43
Fax: +49 (0) 36 43/58 42 45
E-Mail: miriam.benteler[at]uni-weimar.de 

Bei Fragen und Anregungen, Ergänzungen und Kritik melden Sie sich gerne bei uns.
Wir freuen uns, Sie durch individuelle Beratung beim Formulieren von gendergerechten Texten sowie durch Workshops zum Thema gendersensible Sprache unterstützen zu können.

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