Die flexiblen Kinderbetreuung „Bauhäuschen“ an der Bauhaus-Universität Weimar ist ab dem 04. April 2022 wieder regulär geöffnet. Anmeldungen sind ab sofort bei der INFOtake des Studierendenwerks Thüringen möglich (Tel.: 03643-581506; infotake-weimar[at]stw-thueringen.de). Die Teams freuen sich auf alle bekannten und neuen Gesichter.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten bilden einen wichtigen Baustein, damit die Balance zwischen Studium, Beruf und Familienalltag mit Kindern gelingt. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Betreuungsangeboten des Studierendenwerks Thüringen, der flexiblen Kinderbetreuung an der Bauhaus-Universität Weimar und den Kinderbetreuungsangeboten in der Stadt Weimar.
Das Studierendenwerk betreibt zwei Kindertagesstätten in Weimar, die sich in unmittelbarer Nähe zur Bauhaus-Universität Weimar befinden und die speziell für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Weimarer Universitäten Betreuungsplätze bieten. Es werden Kinder ab dem sechsten Lebensmonat aufgenommen.
Im Bauhäuschen – der flexiblen Kinderbetreuung an der Bauhaus-Universität Weimar – können Kinder von Studierenden und Beschäftigten bei kurzfristigem Bedarf und auch zu Zeiten, in denen die reguläre Betreuung ggf. nicht zur Verfügung steht, betreut werden. Studierende der berufsbegleitenden Masterstudiengänge können nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit dem Bauhäuschen während ihrer Präsenzphasen in Weimar auch am Wochenende das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Kinder im Alter von zwölf Wochen bis sieben Jahren können für vier Stunden am Tag bzw. maximal zehn Stunden in der Woche von geschulten Studierenden betreut werden. Dafür stehen zwei Spiel- und Schlafräume sowie ein Kinderwagen- und Garderobenraum zur Verfügung. Für die Betreuung sind eine vorherige Anmeldung und die Buchung eines Platzes erforderlich.
Einen Überblick der Kindergärten und Tagesmütter in Weimar und Umgebung bietet die Webseite der Stadt Weimar.
Einkommensschwache Familien können nach §90 SGB VIII die Übernahme der Kitagebühren beantragen. Die Übernahme wird frühestens im Monat der Antragsstellung gewährt, eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Um die Antragsstellung beim zuständigen Amt für Familie und Soziales zu erleichtern, hat das BMFSFJ eine Checkliste zusammengestellt.
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