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Open-Access-Publikationsfonds

Open-Access-Publikationsfonds

Über den DFG-geförderten Fonds werden seit Anfang 2019 an der Bauhaus-Universität Weimar Publikationsbearbeitungsgebühren (article processing charges, APC) für Artikel in Open-Access-Zeitschriften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel finanziert. Zur Förderung von Open-Access-Monografien siehe hier.

Förderkriterien

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Die Antragsteller*innen gehören der Bauhaus-Universität Weimar an und sind als "corresponding author" der geplanten Veröffentlichung für die Bezahlung der Publikationsbearbeitungsgebühr (APC) verantwortlich.
  • Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, deren Beiträge unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei im Open Access zugänglich sind. Entsprechende Zeitschriften sind i. d. R. im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet. Die Zeitschrift erfüllt die für das jeweilige Fach geltenden wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Die Publikation unterliegt in dem jeweiligen Fach einem anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren (Peer-Review-Verfahren).
  • Die Open-Access-Freischaltung einzelner Artikel in ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschriften ist nicht förderfähig, außer diese Zeitschriften sind Teil eines Transformationsvertrages mit der Bauhaus-Universität Weimar, der die Kriterien der ESAC-Initiative erfüllt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Open-Access-Team.
  • Der Artikel erscheint unter einer etablierten offenen Lizenz, bevorzugt CC-BY 4.0. Die Vergabe dieser Lizenz ist nicht kostenpflichtig. Erläuterungen zu den CC-Lizenzen finden Sie hier.
  • Die Artikel erhalten eine DOI (Digital Object Identifier). Den Autor*innen wird die Registrierung und Nutzung einer ORCID-iD empfohlen.
  • Publikationskosten von bis zu 2.000 Euro brutto (inklusive Mehrwertsteuer) pro Artikel werden vollständig übernommen. Überschreiten die Gesamtkosten für den einzelnen Artikel 2.000 Euro brutto, so muss der Betrag, der über 2.000 Euro brutto hinausgeht, aus eigenen Haushalts- oder Drittmitteln der Autor*innen getragen werden. Damit die Universitätsbibliothek die Rechnungsbearbeitung übernehmen kann, ist dabei die Angabe eines Abrechnungsobjekts für den Anteil, den die Autor*innen selbst übernehmen, notwendig.
  • Nicht förderfähig sind Kosten wie z. B. „submission charges“, „colour charges“, „page charges“ sowie Gebühren für die „title page appearance“ oder Verwaltungsgebühren.
  • Autor*innen, die Ergebnisse aus Drittmittelprojekten publizieren, verpflichten sich zu prüfen, ob die Publikationskosten aus dazu vorgesehenen Drittmitteln beglichen werden können (z. B. Publikationskostenpauschale der DFG), und diese, so vorhanden, auszuschöpfen.
  • Die Autor*innen versehen den geförderten Artikel mit dem Hinweis: "We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bauhaus Universität Weimar and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."
  • Die Autor*innen verpflichten sich, nach der Publikation ihres Artikels die Verlagsversion des Artikels auf OPUS Weimar, dem Publikationsserver der Bauhaus-Universität Weimar, einzustellen.

Antragstellung

So beantragen Sie Mittel aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Bauhaus-Universität Weimar:

1. Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Förderkriterien erfüllt sind.

2. Stellen Sie den Antrag auf Übernahme der Kosten über das Webformular.

Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung über die formale Förderfähigkeit Ihres Antrages. Die Prüfung dauert nur wenige Tage.

3. Geben Sie als Rechnungsadresse zur Begleichung der Publikationsgebühren die folgende Adresse an:

Bauhaus-Universität Weimar
Universitätsbibliothek
Medienbearbeitung
Steubenstraße 6
99423 Weimar

Die Rechnung sollte den vollständigen Namen und den Titel der Veröffentlichung enthalten. Daneben ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummern (UID oder VAT identification number) der Bauhaus-Universität Weimar (DE 150 125 131) und des Verlages notwendig. Sollten Sie außerhalb Deutschlands publizieren, sollte eine Netto-Rechnung ausgestellt werden.

Bitte leiten Sie die Rechnung direkt nach Erhalt per E-Mail an die Abteilung Medienbearbeitung der Universitätsbibliothek an nadja.schuster[at]uni weimar.de weiter.

Überschreiten die Gesamtkosten für den einzelnen Artikel 2.000 Euro brutto geben Sie bitte ein Abrechnungsobjekt für den Anteil, den Sie als Autor*in selbst übernehmen, an.

4. Bitte weisen Sie in den Acknowledgements auf die Förderung hin: "We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bauhaus Universität Weimar and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."

5. Sie verpflichten sich, nach der Publikation Ihres Artikels die Verlagsversion des Artikels auf OPUS Weimar, dem Publikationsserver der Bauhaus-Universität Weimar, einzustellen.

Der Open-Access-Publikationsfonds wird seit 2018 zudem aus Mitteln des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gefördert.

Liste der geförderten Publikationen

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