Der Universitätsrat wird für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Ähnlich einem Aufsichtsrat in Wirtschaftsunternehmen hat der Universitätsrat beratende und kontrollierende Funktionen. Wesentliche hochschulinterne und strategische Entscheidungen können nicht ohne seine Zustimmung oder Bestätigung erfolgen. Er gibt etwa Stellungnahmen zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Thüringen sowie zu den Grundsätzen der internen Mittelverteilung ab und beschließt über den Jahresabschluss der Universität.
Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender » Biographie
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh/Berlin
Albert Berger » Biographie
Kanzler der Technischen Universität München
Peter Gemmeke » Biographie
Abteilungsleiter 4: Hochschulen, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Hartmut Hotzel » Biographie
Bauhaus-Universität Weimar, Stellv. Leiter des Servicezentrum für Computersysteme und Computerkommunikation (SCC)
Dr. Annemarie Jaeggi » Biographie
Direktorin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bauhaus-Archivs / Museum für Gestaltung, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Horst Michael Ludwig » Biographie
Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Bauingenieurwesen, Professur Werkstoffe des Bauens
Jórunn Ragnarsdóttir
Architektin, Architekturbüros Lederer Ragnarsdóttir Architekten PartgmbB mit Sitz in Berlin
Prof. Dr. Karola Wille » Biographie
Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Darüber hinaus gehört dem Universitätsrat das Präsidium mit beratender Stimme und Antragsrecht an. Die Gleichstellungsbeauftragte, die Diversitätsbeauftragte, die Personalratsvorsitzende sowie ein studentischer Vertreter des Studierendenkonvents sind berechtigt, an den Sitzungen des Universitätsrates teilzunehmen; sie haben jeweils Antrags- und Rederecht.
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