Der Universitätsrat wird für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Ähnlich einem Aufsichtsrat in Wirtschaftsunternehmen hat der Universitätsrat beratende und kontrollierende Funktionen. Wesentliche hochschulinterne und strategische Entscheidungen können nicht ohne seine Zustimmung oder Bestätigung erfolgen. Er gibt etwa Stellungnahmen zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Thüringen sowie zu den Grundsätzen der internen Mittelverteilung ab und beschließt über den Jahresabschluss der Universität.
In seiner konstituierenden Sitzung am 02. Oktober 2019 hat der Senat einen neuen Universitätsrat gewählt. Hierzu finden Sie eine Pressemitteilung vom 08. Oktober 2019.
Die Mitglieder des Universitätsrates wurden mit Wirkung vom 2. Oktober 2019 für eine Amtszeit von 4 Jahren vom Ministerium bestellt und setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen: Die fünf externen und zwei internen Mitglieder werden ergänzt durch einen Vertreter aus dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG).
Dr. Rainer Ambrosy » Biographie
Kanzler a. D. der Universität Duisburg-Essen
Peter Gemmeke » Biographie
Abteilungsleiter 4: Hochschulen, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Hartmut Hotzel » Biographie
Bauhaus-Universität Weimar, Leiter des Servicezentrum für Computersysteme und Computerkommunikation (SCC)
Dr. Annemarie Jaeggi » Biographie
Direktorin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bauhaus-Archivs / Museum für Gestaltung, Berlin
Prof. Dr.-Ing. habil. Carsten Könke » Biographie
Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Bauingenieurwesen, Professur für Baustatik und Bauteilfestigkeit
Dr. Thomas Rabe » Biographie
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh/Berlin
Nathalie Wappler Hagen » Biographie
Direktorin des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
Franciska Zólyom » Biographie
Direktorin der Galerie für Zeitgenössische Kunst, Leipzig
Darüber hinaus gehört dem Universitätsrat das Präsidium mit beratender Stimme und Antragsrecht an. Die Gleichstellungsbeauftragte, die Diversitätsbeauftragte, die Personalratsvorsitzende sowie ein studentischer Vertreter des Studierendenkonvents sind berechtigt, an den Sitzungen des Universitätsrates teilzunehmen; sie haben jeweils Antrags- und Rederecht.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv