Der Assistent*innenrat existiert seit 2020 nach Thüringer Personalvertretungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar. Er setzt sich aus drei jährlich gewählten Vertreter*innen der Assistent*innen der Universität zusammen. Seit 1. Oktober 2021 läuft die zweite Legislaturperiode.
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Die wichtigste Aufgabe des Assistent*innenrates ist die Vertretung der Interessen der Assistent*innen der Bauhaus-Universität Weimar. Dafür nimmt jeweils eines unserer Mitglieder an den Sitzungen des Personalrates teil, wo er oder sie auch ein Stimmrecht in den die Assistent*innen betreffenden Angelegenheiten besitzt. Außerdem arbeiten wir eng mit dem Dezernat Personal zusammen, das beispielsweise für die Verträge der Assistent*innen zuständig ist.
Unser Anspruch ist, Fragen und Probleme der Assistent*innen zu beantworten beziehungsweise zu lösen. Dazu haben wir gemeinsam mit dem Dezernat Personal eine Seite mit Hinweisen und FAQs erstellt, die hier zu finden ist. Außerdem sind wir für euch unter nebenstehender Adresse erreichbar (siehe Kontaktformular).
Die Aufgaben des Assistent*innenrates sind in § 88 Abs. 5 ThürPersVG gesetzlich festgeschrieben und können hier eingesehen werden.
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