Die Vergabekommission für Stipendien ist gemäß der Satzung für die Vergabe von Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 11/2015) identisch mit der Vergabekommission gemäß § 10 der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung und kann durch Beschluss der Hochschulleitung erweitert werden.
Die derzeitige Vergabekommission für Stipendien, gewählt für 2 Jahre am 7. Juni 2017 durch den Senat, setzt sich wie folgt zusammen:
Die Vergabekommission hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums festzustellen und die Förderungshöhe sowie die Förderdauer festzulegen. Beschlüsse werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Vergabekommission entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Stipendienvergabe.