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Beschaffungsrichtlinie der Universitätsbibliothek

Bauhaus-Universität Weimar
Universitätsbibliothek

B e s c h a f f u n g s r i c h t l i n i e der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar

Der § 90 des Thüringer Hochschulgesetzes in der Fassung vom 24. Juni 2003 legt fest:
"Die Hochschulbibliothek arbeitet mit den Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten bei der Auswahl der Literatur und anderer Informationsmedien zusammen, um einen ausgewogenen Bestandsaufbau und eine sparsame Mittelverwendung zu gewährleisten."

Gemäß der "Beschaffungsrichtlinie der Bauhaus-Universität Weimar" vom 8.11.2001 (MdU 11/2001, S. 47) erfolgt die Beschaffung der Medieneinheiten durch die Universitätsbibliothek.
"Die zentrale Beschaffung von Literaturerzeugnissen aller Art und unabhängig von ihrer Finanzierung erfolgt durch die Universitätsbibliothek. Der Leiter der Universitätsbibliothek ist berechtigt, dazu gegebenenfalls gesonderte Verfahrensvorschriften zu erlassen."
Daher wird Folgendes festgelegt:

1. Medienbeschaffung

1.1. Buchhändlerische Medien
     
  • Die Beschaffung aller Medienerzeugnisse, die über den Buchhandel und auch über Antiquariate zu erwerben sind, erfolgt unabhängig von ihrer Finanzierung nur durch die Bibliothek. Zu diesen Medienerzeugnissen gehören:
  • Monografien, Zeitschriften und Zeitungen, audiovisuelle und elektronische Medien.
  • Die Anforderungen sind entsprechend den Aufgaben in Forschung und Lehre an die Bibliothek zu richten.
  •  

1.2. Nichtbuchhändlerische Medien
     
  • Die Beschaffung von Medien, die außerhalb des Buchhandels erscheinen, erfolgt in der Regel ebenfalls über die Bibliothek. Diese Literatur kann durch Kauf, Tausch, Pflichtexemplare oder Geschenk erworben werden.
  • Nicht über die Universitätsbibliothek beschaffte Medien sind der Bibliothek nachträglich zur Einarbeitung vorzulegen.
  •  

2. Handapparate

Ein Handapparat umfasst die Spezialliteratur, die zur ständigen persönlichen Nutzung
benötigt wird.

     
  • Die Bestände der Handapparate sind, sofern sie mit Haushaltsmitteln oder mit im Rahmen der Universitätstätigkeit eingeworbenen Drittmitteln angeschafft werden, Eigentum des Landes Thüringen.
  • Handapparate sind für den ständigen Gebrauch bestimmt und verbleiben auf unbegrenzte Zeit beim Inhaber des Handapparates.
  • Als Inhaber des Handapparates gilt der jeweilige Professor bzw. der Leiter des Bereichs.
  • Der Umfang der Handapparate ist begrenzt. Die Anzahl der in einem Handapparat stehenden Medieneinheiten sollte 100 Titel nicht überschreiten.
  • Zeitschriften, Loseblattsammlungen und Fortsetzungen sollten nicht in einen Handapparat aufgenommen werden.
  • Der Inhaber eines Handapparates ist für die Medieneinheiten in seinem Handapparat verantwortlich.
  • Die Medieneinheiten der Handapparate sind für die Ausleihe und Fernleihe gesperrt
  • der Zugang vor Ort für die Nutzer der Universitätsbibliothek sollte gewährleistet werden.
  •  

2.1. Handapparate in den Fakultäten sowie in den Werkstätten und Labors

     
  • Handapparate können sowohl Professoren als auch Labors und Werkstätten haben.
  • Die Finanzierung erfolgt über Haushalts- und / oder Drittmittel.
  • Die Bestellung der Medieneinheiten erfolgt über den zuständigen Fachreferenten der Universitätsbibliothek.
  • Alle Titel der Handapparate werden im OPAC in der Standortsignatur mit dem Namen des Professors bzw. den Sigeln der Werkstätten und Labors gekennzeichnet.
  • Der Inhaber eines Handapparates kann einen Mitarbeiter des Bereiches gegenüber der Universitätsbibliothek als berechtigte Person benennen.
  • Die für einen Handapparat bestimmten Medieneinheiten werden von der benannten Person in der Universitätsbibliothek abgeholt. Der Empfang muss quittiert werden.
  • Nicht mehr im Handapparat benötigte Medien sind der Universitätsbibliothek zurück zu geben. Umfangreiche Rückgaben sollten rechtzeitig mit der Universitätsbibliothek abgesprochen werden.
  • Rechtzeitig vor dem Ausscheiden des Inhabers eines Handapparates führt die Universitätsbibliothek gemeinsam mit der Innenrevision eine Überprüfung der Bestände durch.
  • Der neue Inhaber der Professur kann Medien aus dem Handapparat seines Vorgängers übernehmen. Nicht benötigte Medien gehen an die Universitätsbibliothek zurück.
  •  

2.2. Handapparate im Rektoramt und im Gewährleistungsbereich

     
  • Die Finanzierung erfolgt durch eigene Mittel der Bereiche bzw. aus zentralen Mitteln.
  • Die Bestellung der Medieneinheiten erfolgt über die Leiterin des Sachgebietes Erwerbung.
  • Alle Titel der Handapparate werden im OPAC in der Standortsignatur mit einem Sigel gekennzeichnet (Sigelliste der UB).
  • Beim Erwerb neuer Auflagen von Medien in den jeweiligen Handapparaten werden die älteren Auflagen der Universitätsbibliothek übergeben, ebenso die nicht mehr benötigten Medien.
  • Beim Ausscheiden eines Inhabers eines Handapparates im Rektoramt oder im Gewährleistungsbereich aus den Diensten der Bauhaus-Universität ist der Handapparat der Universitätsbibliothek zu übergeben. Durch die Universitätsbibliothek wird eine Revision der Bestände durchgeführt.
  • Der neue Inhaber eines Handapparates im Rektoramt oder im Gewährleistungsbereich kann Medien aus dem Handapparat seines Vorgängers übernehmen. Nicht mehr benötigte Medien gehen an die Universitätsbibliothek zurück.
  •  

Weimar, den 15.11.04


Dr. Frank Simon-Ritz
Direktor der Universitätsbibliothek

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