Beschaffungsrichtlinie der Universitätsbibliothek
Bauhaus-Universität Weimar Universitätsbibliothek |
B e s c h a f f u n g s r i c h t l i n i e der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar Der § 90 des Thüringer Hochschulgesetzes in der Fassung vom 24. Juni 2003 legt fest: "Die Hochschulbibliothek arbeitet mit den Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten bei der Auswahl der Literatur und anderer Informationsmedien zusammen, um einen ausgewogenen Bestandsaufbau und eine sparsame Mittelverwendung zu gewährleisten." Gemäß der "Beschaffungsrichtlinie der Bauhaus-Universität Weimar" vom 8.11.2001 (MdU 11/2001, S. 47) erfolgt die Beschaffung der Medieneinheiten durch die Universitätsbibliothek. "Die zentrale Beschaffung von Literaturerzeugnissen aller Art und unabhängig von ihrer Finanzierung erfolgt durch die Universitätsbibliothek. Der Leiter der Universitätsbibliothek ist berechtigt, dazu gegebenenfalls gesonderte Verfahrensvorschriften zu erlassen." Daher wird Folgendes festgelegt: 1. Medienbeschaffung 1.1. Buchhändlerische Medien
1.2. Nichtbuchhändlerische Medien
2. Handapparate Ein Handapparat umfasst die Spezialliteratur, die zur ständigen persönlichen Nutzung benötigt wird.
2.1. Handapparate in den Fakultäten sowie in den Werkstätten und Labors
2.2. Handapparate im Rektoramt und im Gewährleistungsbereich
Weimar, den 15.11.04 Dr. Frank Simon-Ritz Direktor der Universitätsbibliothek |