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Hochschulschriftenstelle

Studentin im Neubau

Die Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek nimmt im Rahmen der Veröffentlichungspflicht für Dissertationen und Habilitationen die Pflichtexemplare entgegen. Sie stellt die für den Erhalt der Promotionsurkunde notwendige Bescheinigung aus und sendet diese an die Ansprechperson in der jeweiligen Fakultät.
Die Hochschulschriftenstelle erteilt Auskünfte zu allgemeinen Fragen und Abgabeformalitäten für gedruckte und digitale Dokumente.

 Weiterführende Informationen 

  • Publikationsservice „Digitale Bibliothek Thüringen“ für die Veröffentlichung elektronischer Dokumente und Recherche
  • Druckkostenzuschuss für die Promotion

Veröffentlichungspflicht bei Promotionen und Habilitationen

Bitte beachten Sie die Promotionsordnungen der Fakultäten Architektur und Urbanistik, Bauingenieurwesen, Medien und Kunst und Gestaltung inklusive der Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Kunst und Design / Freie Kunst / Medienkunst mit dem Abschluss Doctor of Philosophie (Ph.D.).

Promovierende im Studiengang Ph.D. haben mindestens den wissenschaftlichen Teil ihrer Arbeit vollständig und den  künstlerischen/gestalterischen Teil in Form einer schriftlichen Zusammenfassung zu dokumentieren.
Die Ablieferung der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek ist eine Voraussetzung für den Vollzug der Promotion. Die Bibliothek stellt Exemplare im Rahmen des Schriftentausches anderen Hochschulen bzw. Bibliotheken zur Verfügung.

Abgabemöglichkeiten

an den Fakultäten Architektur und Urbanistik, Kunst und Gestaltung:

  • ein elektronisches Dokument und 4 gedruckte Exemplare in gebundener Form
    oder
  • 3 Verlagsexmplare, wenn die Arbeit in einem Verlag oder in einer Zeitschrift erscheint
    oder
  • 8 gedruckte Exemplare in gebundener Form

 an den Fakultäten Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Medien:

  • ein elektronisches Dokument und 6 gedruckte Exemplare in gebundener Form
    oder
  • 3 Verlagsexmplare, wenn die Arbeit in einem Verlag oder in einer Zeitschrift erscheint
    oder
  • 20 gedruckte Exemplare in gebundener Form

Hinweise zur formalen Gestaltung

Die Pflichtexemplare müssen in der von der Fakultät freigegebenen Text- und Bildfassung eingereicht werden. Korrekturen der Rechtschreibung und Typografie sind jedoch erwünscht. 

Die Dissertation enthält neben dem Text:

  • ein Titelblatt mit den Angaben entsprechend der Promotionsordnung (Tag der Verteidigung, Angabe der Gutachter)
  • Ehrenwörtliche Erklärung (Optional)
  • Lebenslauf (Optional)

Sollte die eingereichte Fassung einen Lebenslauf (CV) enthalten, kann dieser aus der Onlinefassung herausgenommen und durch Leerseiten ersetzt werden.

Abgabe in digitaler Form

  • Datei(en) im PDF/A-Format
  • kein Kopierschutz oder Passwort der Datei(en)

Abgabe in gedruckter Form

Die Bauhaus Research School unterstützt Doktoranden mit geringem Einkommen bei der Veröffentlichung ihrer Promotion mit einem Druckkostenzuschuss.

  • zwischen DIN A4 und DIN A5
  • Softcover oder Hardcover (keine Ringbindung)

 

 

Abgabe eines elektronisches Dokument

Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation in elektronischer Form erfolgt ab dem 15.01.2024 im Publikationsportal Digitale Bibliothek Thüringen (DBT).

Das Publizieren ist mit einem gültigen Uni-Account möglich. Autor*innen und Einsteller*innen müssen sich dafür über Shibboleth anmelden.

Sollten Sie eine zeitnahe Veröffentlichung Ihrer Promotion in einem Verlag in Erwägung ziehen, klären Sie die Möglichkeit einer vorherigen oder parallelen Online-Veröffentlichung mit dem Verlag.

Bei Veröffentlichungen von Dissertationen in Schriftenreihen des Bauhaus-Universitätsverlags Weimar (Verlagsgruppe arts + science Weimar) ist eine parallele Veröffentlichung der Arbeit auf dem Publikationsserver in der Fassung, die zur Promotion eingereicht wurde, möglich und im Vertrag zwischen der Universität und dem Verlag festgeschrieben.
Erfolgt die (Erst-) Veröffentlichung über unser Publikationsportal, steht es den Promovierenden frei, ihre Arbeit zusätzlich in gedruckter Form in einem Verlag zu veröffentlichen.

Zusätzlich zur Online-Veröffentlichung sind 6 gedruckte Exemplare bzw. 4 gedruckte Exemplare für die Fakultät Architektur und Urbanistik in gebundener Form abzugeben.

Zur Veröffentlichung im Publikationsportal sind folgende Schritte notwendig:

  • Klärung urheber- und lizenzrechtlicher Grundlagen
  • Bereitstellung der Datein im PDF/A-Format ohne Kopier- und Passwortschutz
  • Auswahl einer Creative Commons-Lizenz
  • Eintragen der Metadaten im Publikationsportal
  • Hochladen der Datei(en)
  • Absenden des Formulars

Bis zur Freischaltung durch die Universitätsbibliothek kann der/die Publizierende  Korrekturen vornehmen und Datei(en) hochladen.

Nach einer formalen Prüfung wird ihr Dokument freigeschaltet. Sie erhalten eine Nachricht per Mail.

Besitzen Sie keinen gültigen Uni-Account der Bauhaus-Universität Weimar können Sie hier Ihre Publikation einreichen.

 

 

Abgabe einer Verlagsveröffentlichung

Entscheiden Sie sich für eine Veröffentlichung in einem Verlag, beachten Sie bitte:

  • Ihre Publikation muss als Dissertation der Bauhaus-Universität Weimar im Impressum kenntlich gemacht werden
  • das Jahr der mündlichen Prüfung ist anzugeben

Bei Veröffentlichungen von Dissertationen in Schriftenreihen des Bauhaus-Universitätsverlags Weimar (Verlagsgruppe arts + science Weimar) ist eine parallele Veröffentlichung der Arbeit auf dem OPUS Weimar-Server in der Fassung, die zur Promotion eingereicht wurde, möglich und im Vertrag zwischen der Universität und dem Verlag festgeschrieben.

Bei Titeländerungen durch den Verlag vermerken Sie dies bitte im Impressum oder an passender Stelle (zum Beispiel mit: Die Dissertation wurde eingereicht unter dem Titel: ..)

Die Publikationspflicht ist erst mit der Abgabe der 3 Verlagsexemplare erfüllt.
Seit der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) 2014 steht Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Beiträge, unter bestimmten Bedingungen das Recht zu, diese Werke als Zweitveröffentlichung auf Online-Repositorien zu publizieren, auch wenn dieses Recht im mit dem Verleger der Erstpublikation geschlossenen Publikationsvertrag nicht vorgesehen sein sollte. Das Publikationsportal ermöglicht diese Zweitveröffentlichung.

Bachelor- und Masterarbeiten, sonstige Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar (Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten) werden gespeichert, wenn die Publikation durch die Betreuerin oder den Betreuer oder ein anderes Mitglied des Lehrkörpers befürwortet und die Arbeit mindestens mit der Note "gut" bewertet wurde. Bitte laden Sie die Bestätigung des Lehrkörpers mit Ihrer Arbeit auf den Server.

Weitere Ansprechpersonen

Open-Access-Beauftragte der Universitätsbibliothek
Dana Horch, Diplom-Kulturwiss. (Medien), M.A. (LIS)
Tel.: +49 (0) 36 43/58 28 05
E-Mail: dana.horch[at]uni-weimar.de

Fragen zum Urheberrecht
Ass. iur. Elke Döhler
Telefon: +49 (0) 36 43 / 58 12 04
E-Mail: elke.doehler[at]uni-weimar.de

Bauhaus Research School
Marion Hensel, Promotionsberatung
E-Mail: marion.hensel[at]uni-weimar.de

 

 

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Kontakt

Hochschulschriftenstelle

 

Heidi Körner, Dipl.-Bibl. (FH)
Steubenstraße 6, Raum 2.01/02
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 28 23

 

Claudia Haase, M.A.
Steubenstraße 6, Raum 2.06
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 28 31

 

Katharina Anding, M.A. (LIS)
Steubenstraße 6, Raum 2.08
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 28 28

 

E-Mail: hss[at]ub.uni-weimar.de

Sprechzeiten

Nach telefonischer Vereinbarung

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