Richtlinien, Gesetze, technische Standards

Für die Schaffung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik gibt es Empfehlungen, Gesetzte und technische Standards, die zusammen eine Definition ergeben.

UN-Behindertenrechtskonvention

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Nach den Regularien der Konvention trat sie am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.

Quelle: Institut für Menschenrechte

Gesetze

Europa

Deutschland

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 von 2011
    Aufbauend auf der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG) regelt seit 2002 die BITV in Deutschland den Umgang mit dem Thema Barrierefreiheit im Internet für öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Universitäten, Ministerien etc.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Thüringen

  • Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach
dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
    
(Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) (2020)
  • Thüringer Gleichstellungsgesetz ThürGlG (2019)
  • Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes ThürBarrWebG (2019)

Technische Standards

EN 301 549: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen

Diese Europäische Norm beinhaltet folgende Themen:

  • Kap. 4  Funktionale Leistungsfähigkeit
  • Kap. 5  Allgemeine Anforderungen
  • Kap. 6  IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation
  • Kap. 7  IKT mit Videofähigkeiten
  • Kap. 8  Hardware
  • Kap. 9  Web
  • Kap. 10  Nicht-Web-Dokumente
  • Kap. 11  Software
  • Kap. 12  Dokumentation u. unterstützte Dienste
  • Kap. 13  IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Richtlinie für barrierefreien Webinhalte, Version 2.1, ist Teil der EN 301549, Kapitel 9

Fristen

DatumMaßnahme
bis 24.9.2018Es gilt die BITV 2.0 vom 12.9.2011
ab 24.9.2018Erklärung zur Barrierefreiheit muss auf Websites von öffentlichen Stellen vorhanden sein.
ab 23.9.2019Alle neu erstellte Websites müssen barrierefrei nutzbar sein
ab 23.9.2020Alle Websites müssen barrierefrei nutzbar sein
ab 23.6.2021Alle Apps müssen barrierefrei nutzbar sein