Wenn Sie ein Bibliotheksmedium beschädigen oder verlieren, sind Sie gemäß der Benutzungsordnung verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und Schadenersatz zu leisten. Damit sind über den Preis des Mediums hinaus zusätzliche Gebühren verbunden. Die Entscheidung, ob ein beschädigtes Medium ersetzt werden muss, liegt beim zuständigen Fachreferat.
Melden Sie uns daher bitte unbedingt sofort, wenn Sie beim Ausleihen Schäden an einem Medium feststellen.
Schlüsselverlust
Auch wenn Sie einen Schlüssel für ein Schließfach der Bibliothek verlieren, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Kosten für einen Ersatzschlüssel beziehungsweise ein Ersatzschloss zu tragen. Für eine Notöffnung erheben wir außerdem eine Gebühr von 15 Euro.