Gemäß der Gebührenordnung erheben wir Mahngebühren, wenn Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, in folgender Höhe pro Medium:
1. Mahnung | 1. Tag nach Ablauf der Leihfrist | 1,50 Euro | |
2. Mahnung | 1 Woche nach 1. Mahnung | 2,50 Euro | (zusätzlich |
3. Mahnung | 1 Woche nach 2. Mahnung | 4,00 Euro | (zusätzlich |
Mit der 3. Mahnung wird das Bibliothekskonto automatisch gesperrt, bis die gemahnten Medien zurückgegeben sind. Weitere Ausleihen oder Verlängerungen sind bei gesperrtem Konto nicht mehr möglich; beachten Sie bitte, dass dadurch leicht weitere Mahngebühren entstehen können.
Ebenso wird ein Bibliothekskonto automatisch gesperrt, solange die Gesamtsumme der Gebühren über 50 Euro beträgt.
Wenn Sie ein überfälliges Medium auch nach der 3. Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgeben, sind wir berechtigt, Ihnen die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen oder andere Mittel des Verwaltungszwangs in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.
Bezahlen von Mahngebühren und Rechnungen
Sie können Gebühren mit Ihrer thoska bezahlen. Dazu stehen Ihnen in der Bibliothek die Selbstverbucher im Servicebereich und der Zahlautomat im Foyer zur Verfügung.
Wenn die Gesamtsumme der Gebühren auf einem Bibliothekskonto länger als drei Monate über 10 Euro beträgt, stellen wir die Gebühren in Rechnung.
Benachrichtigung über Leihfristende
Um Mahngebühren möglichst zu vermeiden, schicken wir Ihnen einen Tag vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail an Ihre im Bibliothekskonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Wir erheben allerdings auch dann Gebühren, wenn Sie diese E-Mail aus irgendeinem Grund nicht erhalten.