Antrag auf Foto- und Drehgenehmigung

Ihre Daten
Angaben zu den Dreharbeiten
Drehgenehmigung

Auszug aus der Benutzungsordnung

§ 5 Anerkennung der Benutzungsordnung
Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Nutzung ihrer Angebote wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Benutzungsordnung kann an der Service- beziehungsweise Informationstheke oder auf der Website der Bibliothek eingesehen werden.
§ 9 Verhalten in der Bibliothek
1. Jede zur Nutzung zugelassene Person hat sich so zu verhalten, dass andere Personen in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird. Sie ist verpflichtet, die Anordnungen der Bibliothek und die Anweisungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.
[…]
4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen in der Bibliothek sind nur mit Genehmigung der Bibliotheksleitung gestattet.
5. Die Bibliothek kann die Benutzung mitgebrachter technischer Geräte auf besondere Arbeitsbereiche beschränken oder untersagen.

In den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek ist die Benutzungsordnung einzuhalten. Die Universitätsbibliothek behält sich bei Nichteinhaltung den Abbruch eines Drehprojektes vor.

 

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz
Die durch Sie im Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6, Absatz 1, DSGVO von uns nur zu dem angegebenen Zweck verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die mit dem Formular erfassten Daten werden spätestens im März des Folgejahrs gelöscht. Hier finden sie die Hinweise zum Datenschutz.
Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der Direktor der Universitätsbibliothek:
Dr. Frank Simon-Ritz
Direktor
Universitätsbibliothek der
Bauhaus-Universität Weimar
Steubenstr. 6/8
99423 Weimar
Tel.: 03643/582800
E-Mail: frank.simon-ritz[at]uni-weimar.de