Die Bauhaus-Universität Weimar legt Wert darauf, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird. |
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(Präambel der Antidiskriminierungsrichtlinie) |
Die Bauhaus-Universität Weimar fördert daher eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz wird auf Fairness, Chancengleichheit, wertschätzende Kommunikation und kollegiales Verhalten aller Mitglieder und Angehörigen der Bauhaus-Universität Weimar geachtet. Dies gilt sowohl für die Zusammenarbeit als auch für den Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten. Die Persönlichkeit jeder*jedes Einzelnen ist zu respektieren und deren*dessen Würde zu achten. Verhaltensweisen, die darauf abzielen, andere in ihrer persönlichen Würde zu verletzen, sind zu unterlassen.
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt bezeichnen unerwünschte herabwürdigende, bedrohliche, gewalttätige und/oder benachteiligende Verhaltensweisen gegenüber einer Person, die im Zusammenhang mit deren Geschlecht oder sexuellen Orientierung stehen. Derartige Grenzüberschreitungen stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Angriff auf die Würde der Betroffenen dar.
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und des Machtmissbrauchs und hat nichts mit Sexualität als einem grundsätzlich positiv gedeuteten Geschehen zu tun. Täter*innen handeln nicht (nur) aus einer sexuellen Intention heraus und es geht ihnen nicht um konsensualen sexuellen Kontakt. Stattdessen nutzen Täter*innen sexuelle, sexuell konnotierte sowie durch sie selbst sexuell aufgeladene Äußerungen und Handlungen, um Macht und Überlegenheit auszuüben. Daher nutzen wir den Begriff „sexualisiert“ statt „sexuell“.
Hochschulen sind grundsätzlich gekennzeichnet durch Abhängigkeitsverhältnisse, Machtasymmetrien und strukturelle Diskriminierung. Daher gehören Formen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt leider zum Alltag an Universitäten. Am stärksten davon betroffen sind Frauen sowie TIN* und queere Personen.
Diskriminierung kann zwischen Personen unterschiedlicher Hierarchieebenen stattfinden (z.B. zwischen Student*innen und Dozent*innen oder zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten), aber auch auf derselben Hierarchieebene (z.B. zwischen Kommiliton*innen). Als besonders schwerwiegend werden Diskriminierungen eingestuft, wenn sie unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen oder unter Androhung persönlicher bzw. beruflicher Nachteile erfolgen.
Sexualisierte diskriminierende und degradierende Handlungen haben für die Betroffenen weitreichende Auswirkungen. Sowohl ihr körperliches als auch ihr seelisches Wohlbefinden können massiv gestört werden. Dies wiederum kann ihre Leistungsfähigkeit und Motivation in Studium, Beruf und Privatleben schwerwiegend beeinträchtigen.
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt können verbaler, nonverbaler und/oder körperlicher Natur sein.
Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an:
1 | Wann und wo ist der Vorfall passiert? |
2 | Welche Form der Grenzüberschreitung lag vor? Welche Grenze wurde wie von wem überschritten? |
3 | Wer hat Sie wie diskriminiert bzw. was hat eine Benachteiligung bewirkt (z.B. Regelung, Satzung etc.)? |
4 | Was ist in welcher zeitlichen Abfolge geschehen? |
5 | Gibt es Zeug*innen oder weitere Beteiligte? |
6 | Gibt es Beweise, z.B. Briefe, E-Mails, Fotos oder SMS? |
7 | Wurden bereits andere Stellen deswegen aufgesucht und wurden bereits Schritte eingeleitet? Wenn ja, welche? |
Wenn Sie Diskriminierung beobachten, gibt es verschiedene Möglichkeiten Betroffene zu unterstützen:
GRUNDSÄTZLICH:
IM DISKRIMINIERUNGSFALL:
Alle Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Bauhaus-Universität Weimar, die sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt erlebt oder beobachtet haben, haben das Recht, sich (unabhängig von Ihrem Geschlecht) durch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität oder ihre Stellvertreterin beraten zu lassen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar (Antidiskriminierungsrichtlinie) und/oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
TINA MEINHARDT
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 40
E-Mail: tina.meinhardt[at]uni-weimar.de
DR. CHRISTIN SIRTL
Stellvertretende zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar
Tel.: +49 (0)36 43/58 44 38
E-Mail: christin.sirtl[at]uni-weimar.de
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.
In Notfällen, z.B. bei akuter Bedrohung, wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei (110).
Das Grundprinzip jeder Beratung im Gleichstellungsbüro ist absolute Vertraulichkeit und Parteilichkeit. |
Es handelt sich um eine Erst- und Verweisberatung. Leider können wir keine professionelle psychologische Unterstützung und auch keine Rechtsberatung gewährleisten. |
Gern entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsstrategien und nächste Schritte. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeit eines formellen Beschwerdeverfahrens nach dem AGG. |
Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen. |
Sie können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. |
Bis zu einem gewissen Grad, je nachdem ob eine formelle Beschwerde eingereicht werden soll, ist auch eine anonyme Beratung möglich. Weitere Informationen zum formellen Beschwerdeverfahren finden Sie » hier. |
Hilfetelefon "Gewalt an Männern"
Suse-hilft.de für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Weisser Ring - Unterstützung von Gewaltbetroffenen
Themenseite der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) zu „Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen“: Sexualisierte diskriminierung und Gewalt - Bukof
Themenseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu „Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“:
Informationsseite der Stadt Weimar zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Stadt Weimar - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Informationsseite der Stadt Weimar zu häuslicher Gewalt: Stadt Weimar - Häusliche Gewalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar (Antidiskriminierungsrichtlinie): https://www.uni-weimar.de/fileadmin/user/uni/universitaetsleitung/kanzler/mdu_akad/19/24_2019.pdf
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