Vergabekommission für Stipendien
Die Vergabekommission für Stipendien wurde durch den Senat am 2. November 2022 für drei Jahre eingesetzt. Gemäß § 5 der Satzung für die Vergabe von Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 58/2019) in Verbindung mit (MdU 71/2020) setzt sie sich wie folgt zusammen:
Vorsitz:
Prof. Dr. Timon Rabczuk
Vizepräsident für Forschung & Projekte
Hochschullehrer*innen
- Prof. Dr. Max Welch Guerra, Stellvertretung: Jun.-Prof. Dr. Grischa Bertram
- Jun.-Prof. Dr. Lars Abrahamczyk, Stellvertretung: Prof. Dr. Jürgen Melzner
- Prof. Dr. Christof Windgätter, Stellvertretung: Jun.-Prof. Dr. Alexandra Toland
- Jun.-Prof. Dr. Sabine Wirth, Stellvertretung: Jun.-Prof. Dr. Eva Krivanec
Akademische Mitarbeiter*innen
- Dr. Sabine Zierold (Fakultät Architektur und Urbanistik), Stellvertretung: Dr. des. Kirsten Angermann
- Jörg Brinkmann (Fakultät Kunst und Gestaltung), Stellvertretung: Timm Burkhard
Gleichstellungsbeauftragte
Tina Meinhardt, Stellvertretung: M.Sc.Christin Sirtl, IWE
Diversitätsbeauftragte
Dr. Miriam Benteler
Vertretung der Promovierenden (Pro.Doc)
Ruweida Alijabali, Stellvertretung: Maximilian Rünker
Studierendenvertretung
Robert Schalow, Stellvertretung: Tom Hruschka
Aufgabe und Verfahren
Die Vergabekommission hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums im Geltungsbereich dieser Satzung festzustellen, legt die Förderhöhe sowie Förderdauer fest und trifft die Entscheidung über die Gewährung eventueller Sonderzuwendungen. Die Vergabekommission erfüllt zugleich die Aufgaben der Vergabekommission gemäß Thüringer Graduiertenförderungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Beschluss über die Stipendienvergabe für Formate der Bauhaus-Universität Weimarerfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist.