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Aktuelles

Personalversammlung 2019

Wir möchten Sie informieren, dass unsere diesjährige Personalversammlung am 12. November 2019 von 9:30 bis ca. 12:00 Uhr im Audimax stattfinden wird. Wir bitten Sie, diesen Termin nach Möglichkeit zu reservieren. 

Tagesordnung

Begrüßung
Dr.-Ing. Alexandra Pommer

Bericht des Präsidenten | Thüringer Hochschulgesetz & neue Gremien | Struktur- und Entwicklungsplanung: weitere Schritte | Rahmenvereinbarung V | Zukunftsvertrag | interne Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Prof. Dr. Winfried Speitkamp

Bericht des Kanzlers | Informationen zum ERP-Projekt | Baugeschehen
Dr. Horst Henrici

Informationen zum neuen Thüringer Personalvertretungsrecht
Heike Budnitz, Vorsitzende des Hauptpersonalrats

Bericht des Personalrats | Aktuelles | Themen 2020
Dr.-Ing. Alexandra Pommer

Nach jedem Tagesordnungspunkt besteht die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen und des Meinungsaustauschs. Beschäftigte, die Ihre Fragen nicht öffentlich stellen wollen, können diese bis zum 8. November 2019 an das Personalratsmitglied Ihres Vertrauens richten. Wir werden diese Fragen dann während der Versammlung anonym vortragen.

Gemäß § 50 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes findet die Personalversammlung während der Dienstzeit statt. Wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, deren Lehrveranstaltungen sich mit der Personalversammlung überschneiden, dürfen diese verschieben oder durch Arbeitsaufgaben im Selbststudium ersetzen. 

Bitte beachten Sie, dass sich die Personalversammlung seit diesem Jahr auch an studentische Beschäftigte richtet.

Antidiskriminierungsrichtlinie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2019 die »Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)« beschlossen. Die Richtlinie soll dazu beitragen, an der Bauhaus Universität Weimar eine Kultur des Hinsehens zu stärken.

Ablehnung von Urlaubsanträgen

Im Personalrat gehen regelmäßig Anfragen zur Ablehnung von Urlaubsanträgen ein. Daher möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen zu diesem Thema geben.

Allgemein gilt, dass ein Urlaubsantrag nur wegen dringender betrieblicher Belange oder wegen Urlaubswünschen anderer abgelehnt werden darf. Diese dringenden betrieblichen Belange liegen bei einer ernsthaften Störung des Betriebsablaufs vor, die in der Regel nicht zu erwarten ist. Bei der Überschneidung von Urlaubsanträgen mehrerer Beschäftigter müssen soziale Gesichtspunkte beachtet werden.

Urlaubsanträge dürfen nur unter Zustimmung des Personalrats abgelehnt werden (§ 75 ThürPersVG). Sofern ein Vorgesetzter bzw. die Dienststelle beabsichtigt, einen Urlaubsantrag abzulehnen, ist ein formloser Antrag mit Begründung beim Dezernat Personal einzureichen. Das Dezernat Personal stellt dann einen Antrag auf Zustimmung beim Personalrat. Bitte achten Sie auf rechtzeitige Antragstellung.

Informieren Sie den Personalrat nach Möglichkeit, wenn Sie mit einer Ablehnung Ihres Urlaubsantrags rechnen oder diese erteilt wird.

Die Aufstellung von Urlaubsplänen unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung des Personalrats (§ 74 ThürPersVG). Informieren Sie uns bitte über etwaige Uneinigkeiten, damit wir dies bei unserer Entscheidung berücksichtigen können.

Anrechnung von Reisezeiten

Seit April 2018 gelten für Angestellte verbesserte Anrechnungsmodalitäten für Reise- und Wartezeiten, um eine Gleichbehandlung mit verbeamteten Mitarbeitenden herzustellen. Die Kernaussage lautet: »Reise- und Wartezeiten im Rahmen einer Dienstreise oder einer außerhalb des Dienstortes stattfindenden dienstlichen Fortbildungsmaßnahme, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, werden zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Schreiben des Thüringer Finanzministeriums.

5 Tage bezahlte Bildungsfreistellung

Seit 2016 gilt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz. Danach haben Beschäftige mit einem Thüringer Arbeitgeber Anspruch auf bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung für Bildung pro Jahr. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung und Sie zahlen die Kosten für die Bildungsveranstaltung. Es muss sich dabei um eine anerkannte Veranstaltung handeln.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Freistaats zur Bildungsfreistellung.

Dort finden Sie auch ein entsprechendes Antragsformular.

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