Videos beinhalten neben bewegtem Bild auch gesprochenen Text. Dieser ist für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nicht erfahrbar. Es ist also notwendig, den gesprochenen Text auf einer anderen Weise zur Verfügung zu stellen. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigung ist es notwendig, auch das bewegte Bild zu beschreiben. Das nennt man Audiodeskription und folgt bestimmten Regeln.
Für einen Podcast ist es ebenfalls nötig, das gesprochene Wort in Form einer Transkription zu verschriftlichen.
Um den gesprochenen Text in einem Video oder Podcast lesbar zu machen, muss er transkribiert werden. Das kann durch verschiedene Dienste im Internet oder Apps passieren. Eine Künstliche Intelligenz (KI) interpretiert das gesprochene Wort und gibt den Text dann als Transkript, also als Textdatei, oder als synchrone Untertitel aus. Diese Textdateien können dann zum Podcast bereitgestellt werden oder direkt im Video auf der Videoplattform als Untertiteldatei hinterlegt werden.
Der Inhalt eines Video kann nach der Übersetzung der Untertitel in verschiedene Sprachen auch von Menschen verstanden werden, die Deutsch nicht gut oder gar nicht verstehen.
Um das Geschehen im Film "hörbar" zu machen, kann eine Audiodeskription angelegt werden. Dabei wird die Handlung von einer Stimme im Hintergrund beschrieben. Im öffentlichen Fernsehen werden solche Filme Hörfilm genannt.
Folgende grundsätzliche Regeln gelten bei der Erstellung von Untertiteln:
Bei erweiterte Untertitel kann man über Farbe die unterschiedlichen Sprecher sichtbar machen, z.B. wenn sich Menschen im Gespräch befinden. Außerdem sollten Geräusche oder Musik im Untertitel erscheinen, wenn sie eine wichtige Rolle im Film spielen. Mehr Infos dazu in den Quicklinks.
Gebärdensprache ist eine visuell wahrnehmbare Sprache, die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Für viele gehörlose Menschen ist Gebärdensprache die Muttersprache.
In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Richtlinie 1.2, zeitbasierte Medien, ist als Level AAA auch die Beschreibung des Inhaltes mit Gebärdensprache vorgesehen. Dies ist noch nicht gesetzlich verpflichtend.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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