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Erstellt: 30. März 2026

Stellungnahme des "Forums der Diversitätsbeauftragten"

Zum Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“

Das „Forum der Diversitätsbeauftragten an Thüringer Hochschulen“ hat am 25. März 2026 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“ der Fraktion der AfD an den Präsidenten des Thüringer Landtags übermittelt.Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, die Diversitätsbeauftragten, die im Thüringer Hochschulgesetz verankert sind, zu streichen.

Angesichts der haltlosen Argumentation des Gesetzentwurfs finden wir es bedauerlich, dass dieser im Landesparlament behandelt werden musste.

Der Gesetzentwurf macht deutlich, wie wenige Kenntnisse über die Arbeit und Aufgaben der Diversitätsbeauftragten (und Gleichstellungsbeauftragten) vorhanden ist - darunter nicht nur Aufgaben, die im Thüringer Hochschulgesetz definiert sind, sondern auch solche, die sich aus Bundesgesetzen ergeben, u.a. aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem SGB IX und dem Bundesteilhabegesetz. Auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat, werden durch die Diversitätsbeauftragten begleitet und umgesetzt. 
Alternative Strukturen zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben, werden durch die AfD nicht genannt. 

In dem Gesetzentwurf spielt die AfD zudem gezielt diskriminierte bzw. benachteiligte Personengruppen gegeneinander aus und nutzt dabei die Gelegenheit, implizit gegen von Queerfeindlichkeit und Rassismus betroffene Personen zu polemisieren – und das vor dem Hintergrund der Behauptung, dass das Ziel des Gesetzentwurfs die Gleichberechtigung aller sei. 
Wäre dies tatsächlich der Fall, sollten dann nicht alle benachteiligten Gruppen gleichermaßen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um gleichberechtigt an Studium, Lehre, Forschung und Arbeit an Hochschulen teilhaben zu können? Und müssten dann nicht insgesamt mehr Gelder für Gleichstellungs- und Diversitätsmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Ämter der Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten gestärkt werden?

In seiner Stellungnahme legt das „Forum der Diversitätsbeauftragten“ die Bedeutung bestehender Diversitätsstrukturen an den Thüringer Hochschulen, ihre gesetzliche Verankerung sowie ihren wichtigen Beitrag zu Chancengerechtigkeit, Antidiskriminierung, demokratischer Bildung sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Thüringen dar. 

Es positioniert sich deutlich gegen den Gesetzentwurf der AfD und seine Zielsetzung und appelliert an die Mitglieder des Landtags, diesen entschieden zurückzuweisen und nicht in die vorgeschlagenen Ausschüsse zu übermitteln.

Thüringen ist eines von nur zwei Bundesländern, die die Einsetzung von Diversitätsbeauftragten an Hochschulen gesetzlich festgeschrieben haben; bundesweit wird das Thüringer Hochschulgesetz deshalb auch immer wieder als vorbildhaft hervorgehoben. Diese Vorreiterrolle gilt es weiter zu stärken und auszubauen, damit sich die Thüringer Hochschulen im deutschlandweiten und internationalen Wettbewerb um Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende auch weiterhin behaupten können und damit wir dem verfassungsmäßigen Auftrag der Hochschulen, den chancengerechten Zugang zu Bildung für alle zu ermöglichen, erfüllen können.