An der Bauhaus-Universität Weimar gibt es verschiedene Beratungsstellen, an die Sie sich bei erlebter oder beobachteter Diskriminierung und Benachteiligung wenden können. Diese Beratungsangebote sind fakultätsübergreifend und richten sich an alle Angehörigen und Mitglieder der Universität, Studieninteressierte sowie incoming und outgoing Studierende. Wenn Sie nach einer Beratung eine offizielle Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich an die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung wenden.
Wie arbeiten die Beratungsstellen?
Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Anliegen ernst und entwickeln gemeinsam Handlungsstrategien. Alle Gespräche und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Beratung und Unterstützung erfolgt immer auf Grundlage Ihrer Anliegen, Bedürfnisse und Ziele. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Beratungsstelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer der unten gelisteten Stellen auf. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gerne an die richtige Ansprechperson.
Habt ihr Probleme mit der Studienorganisation, mit Lehrenden, Prüfungen oder dem Studienalltag allgemein? Seid Ihr in Lehrveranstaltungen schlecht behandelt worden und habt diskriminierende Äußerungen und Benachteiligung erfahren?
Die Fachschaftsräte und der StudierendenKonvent-Vorstand stehen für Fragen und peer-to-peer Beratung zur Verfügung und vertreten eure Positionen und Interessen. Darüber hinaus bieten verschiedene Referate des Stuko Unterstützung für bestimmte Zielgruppen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, welche Beratung ich benötige?
Wenden Sie sich in diesem Fall an die Diversitätsbeauftragte als erste Ansprechperson. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gegebenenfalls gerne weiter, wenn Sie mit Ihrem spezifischen Anliegen an anderer Stelle besser beraten werden können.
Wer berät mich bei Mehrfachdiskriminierung?
Bitte wenden Sie sich bei Mehrfachdiskriminierung an die Diversitätsbeauftragte als erste Ansprechperson. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gegebenenfalls gerne weiter, wenn Sie mit Ihrem Anliegen an anderer Stelle besser beraten werden können.
In welchem Fall ist die Studienberatung oder die Fachstudienberatung zuständig, in welchem Fall die hier aufgeführten Beratungsstellen?
Die Studienberatung bietet Hilfestellung bei Lern- und Arbeitsschwierigkeiten sowie Prüfungsproblemen, berät bei Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch, unterstützt bei Studienplanung und Zeitmanagement, bei studienbedingten persönlichen Problemen und berät bezüglich weiterführenden Studienangeboten.
Die Fachstudienberatung berät schwerunktmäßig bei fachspezifischen Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation.
Im Fall von erlebter oder beobachteter Diskriminierung und Benachteiligung wenden Sie sich bitte an die hier aufgeführten Beratungsstellen.
Es gibt Schwierigkeiten zwischen mir und einer Lehrperson. An wen kann ich mich wenden?
Im Fall von Konflikten mit einer Lehrperson können Sie sich gern an die aufgeführten Beratungsstellen wenden. Wir begleiten Sie auch zu einem Gespräch mit der Lehrperson, wenn dies gewünscht ist.
Ich habe Interesse an der Bauhaus-Universität zu studieren. Wo kann ich mich vorab beraten lassen?
Die allgemeine Studienberatung bietet Beratungsangebote für Studieninteressierte zum Studienangebot und zur Studienwahl sowie zur Studienvorbereitung und Bewerbung und bietet Informationen zu den Studienbedingungen.
Ich interessiere mich für ein Studium an der Bauhaus-Universität Weimar und habe eine Beeinträchtigung. An wen kann ich mich wenden?
Zu einem Studium mit Beeinträchtigung an der Universität berät Sie gerne unsere Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Ich studiere mit einer Beeinträchtigung und gehe ins/komme aus dem Ausland. Welche Unterstützung gibt es für mich?
Die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende berät Sie, wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen oder ins Ausland gehen möchten (auch bezüglich Sonderfördermittel).