An der Bauhaus-Universität Weimar gibt es verschiedene Beratungsstellen, an die Sie sich bei erlebter oder beobachteter Diskriminierung und Benachteiligung wenden können. Diese Beratungsangebote sind fakultätsübergreifend und richten sich an alle Mitglieder der Universität, Studieninteressierte sowie incoming und outgoing Studierende.
Wie arbeiten die Beratungsstellen?
Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Anliegen ernst und entwickeln gemeinsam Handlungsstrategien. Alle Gespräche und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Beratung und Unterstützung erfolgt immer auf Grundlage Ihrer Anliegen, Bedürfnisse und Ziele. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Beratungsstelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einer der unten gelisteten Stellen auf. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gerne an die richtige Ansprechperson.
FAQ Beratung
Wie kann ich einen Termin vereinbaren und wie zeitnah findet eine Beratung statt?
Termine für ein Beratungsgespräch können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Beratungsanfragen haben für uns Priorität, so dass Beratungsgespräche in der Regel schnell stattfinden können.
Wie kann ich die Beratungsstellen erreichen?
Die Berater*innen sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen und melden sich schnellstmöglich zurück. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Diversiätsbeauftragte bieten auch monatlich eine Sprechstunde in der M18 an, zu der Sie spontan vorbeikommen können.
Wo finden Beratungstreffen statt?
Üblicherweise finden die Termine in den Büroräumen der Berater*innen oder in der Marienstraße 18 (Sprechstunde) statt. Wenn Sie sich nicht auf dem Campus treffen möchten, kann dies individuell vereinbart werden. Auch telefonische Beratungen oder Online-Beratungen sind möglich.
Was passiert mit meinen Informationen?
Die Berater*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Die Inhalte der Beratung werden nicht ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Die Länge des Beratungsgesprächs hängt von Ihrem Anliegen ab und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Bei Bedarf können auch mehrere Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden.
Was passiert im Beratungsgespräch?
Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Anliegen ernst und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Handlungsstrategien, d.h. wir überlegen gemeinsam, was unternommen werden kann und soll. Gegebenenfalls vermitteln wir an andere Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität. Wir begleiten und unterstützen auch, wenn Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten möchten.
Was passiert nach dem Beratungsgespräch? Was ist das Ergebnis einer Beratung?
Was nach dem Beratungsgespräch passiert, wird im Gespräch besprochen und gemeinsam festgelegt. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen. Das Ergebnis kann daher sehr unterschiedlich sein. Vielleicht möchten Sie, gemeinsam mit den Berater*innen, ein Gespräch mit der Person führen, die Sie diskriminiert hat. Vielleicht möchten Sie eine Beschwerde einlegen. Vielleicht hat Ihnen bereits das Beratungsgespräch geholfen und Sie möchten (vorerst) keine weiteren Schritte unternehmen.
In welcher Sprache findet die Beratung statt?
Die Beratungsgespräche finden in der Regel auf Deutsch oder Englisch statt.
Beschwerdeverfahren
Es kann sinnvoll sein, ein formelles Beschwerdeverfahren einzuleiten, bei dem Ihre Beschwerde durch die Beschwerdestelle der Universität geprüft wird und ggf. Maßnahmen und Sanktionen eingeleitet werden. Gerne geben die Beratungsstellen Auskunft zum formellen Beschwerdeverfahren.
Was tun bei erlebter oder beobachteter Diskriminierung?
Betroffene
- Abwehr: Setzen Sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr. Sagen Sie, wenn Ihnen eine Äußerung oder Handlung unangenehm ist oder Sie verletzt. Suchen Sie die Schuld nicht bei sich!
- Dokumentation: Halten Sie sofort fest, was Ihnen passiert ist (Ort, Zeit, Vorfall, beteiligte oder anwesende Personen, Personen, mit denen Sie über den Vorfall gesprochen haben) und sichern Sie Beweise (E-Mails, Nachrichten, Postings, etc.). Dies ist eine wichtige Grundlage für eine mögliche spätere Beschwerde.
- Unterstützung und Beratung: Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen. Sprechen Sie Personen an, die den Vorfall beobachtet haben und bitten um direkte Unterstützung oder auch, später als Zeug*in eine Aussage zu machen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Die Beratungen sind vertraulich und, wenn gewünscht, auch anonym.
- Beschwerde: Reichen Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universität ein. Die Berater*innen unterstützen Sie dabei.
- Im akuten Notfall: Verständigen Sie die Polizei.
Zeug*innen
- Einschreiten: Wenden Sie sich nicht ab, sondern greifen Sie ein! Sprechen Sie die betroffene Person an und helfen ihr aus der Situation. Unterstützen Sie sie dabei, die belästigende Person auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Machen Sie auch auf unterschwellige Übergriffigkeit in Abhängigkeitsverhältnissen aufmerksam.
- Dokumentation: Halten Sie sofort fest, fast geschehen ist und bieten Sie der betroffenen Person an, den Vorfall zu bezeugen.
- Hilfe anbieten: Weisen Sie die betroffene Person auf existierende Beratungs- und Beschwerdestellen hin und begleiten Sie sie ggf. dorthin.
- Im akuten Notfall: Verständigen Sie die Polizei.
Habt ihr Probleme mit der Studienorganisation, mit Lehrenden, Prüfungen oder dem Studienalltag allgemein? Seid Ihr in Lehrveranstaltungen schlecht behandelt worden und habt diskriminierende Äußerungen und Benachteiligung erfahren?
Die Fachschaftsräte und der StudierendenKonvent-Vorstand stehen für Fragen und peer-to-peer Beratung zur Verfügung und vertreten eure Positionen und Interessen. Darüber hinaus bieten verschiedene Referate des Stuko Unterstützung für bestimmte Zielgruppen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, welche Beratung ich benötige?
Wenden Sie sich in diesem Fall an die Diversitätsbeauftragte als erste Ansprechperson. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gegebenenfalls gerne weiter, wenn Sie mit Ihrem spezifischen Anliegen an anderer Stelle besser beraten werden können.
Wer berät mich bei Mehrfachdiskriminierung?
Bitte wenden Sie sich bei Mehrfachdiskriminierung an die Diversitätsbeauftragte als erste Ansprechperson. Die Berater*innen sind untereinander gut vernetzt und verweisen Sie gegebenenfalls gerne weiter, wenn Sie mit Ihrem Anliegen an anderer Stelle besser beraten werden können.
In welchem Fall ist die Studienberatung oder die Fachstudienberatung zuständig, in welchem Fall die hier aufgeführten Beratungsstellen?
Die Studienberatung bietet Hilfestellung bei Lern- und Arbeitsschwierigkeiten sowie Prüfungsproblemen, berät bei Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch, unterstützt bei Studienplanung und Zeitmanagement, bei studienbedingten persönlichen Problemen und berät bezüglich weiterführenden Studienangeboten.
Die Fachstudienberatung berät schwerunktmäßig bei fachspezifischen Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation.
Im Fall von erlebter oder beobachteter Diskriminierung und Benachteiligung wenden Sie sich bitte an die hier aufgeführten Beratungsstellen.
Es gibt Schwierigkeiten zwischen mir und einer Lehrperson. An wen kann ich mich wenden?
Im Fall von Konflikten mit einer Lehrperson können Sie sich gern an die aufgeführten Beratungsstellen wenden. Wir begleiten Sie auch zu einem Gespräch mit der Lehrperson, wenn dies gewünscht ist.
Ich habe Interesse an der Bauhaus-Universität zu studieren. Wo kann ich mich vorab beraten lassen?
Die allgemeine Studienberatung bietet Beratungsangebote für Studieninteressierte zum Studienangebot und zur Studienwahl sowie zur Studienvorbereitung und Bewerbung und bietet Informationen zu den Studienbedingungen.
Ich interessiere mich für ein Studium an der Bauhaus-Universität Weimar und habe eine Beeinträchtigung. An wen kann ich mich wenden?
Zu einem Studium mit Beeinträchtigung an der Universität berät Sie gerne unsere Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Ich studiere mit einer Beeinträchtigung und gehe ins/komme aus dem Ausland. Welche Unterstützung gibt es für mich?
Die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende berät Sie, wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen oder ins Ausland gehen möchten (auch bezüglich Sonderfördermittel).