Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten an der Bauhaus-Universität Weimar. Diese Interessenvertretung wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und Jugendlichen gewählt und kümmert sich um deren Probleme. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. Februar 2025
Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach § 8 Absatz 1 TVA-L BBiG werden…
- ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 €
- ab dem 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 €
- ab dem 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 € erhöht.
Übernahme von Auszubildenden nach § 19 TVA-L BBiG
Ab dem 1. Oktober 2023 erfolgt eine unbefristete Übernahme, wenn der Abschluss mit der Note „Befriedigend (3)“ oder besser absolviert wurde, sofern dienstlicher / betrieblicher Bedarf besteht und nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auszubildende, die nicht mindestens mit der Note „Befriedigend (3)“ abgeschlossen haben, werden unter den gleichen Voraussetzungen zunächst befristet für zwölf Monate übernommen. Im Anschluss erfolgt bei Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Stufenzuordnung von übernommenen Auszubildenden
Wenn die Ausbildung mit mindestens der Gesamtnote “Befriedigend (3)” erfolgreich abgeschlossen wird und man übernommen wird dann verkürzt sich die Stufenlaufzeit in Stufe 1 um 6 Monate. Um von Entgeltgruppe … Stufe 1 in Stufe 2 zu gelangen dauert es nur noch 6 statt 12 Monate.
Staffelung der Abschlussprämie
- 500 € Prämie bei erfolgreichem Abschluss mit der Gesamtnote “Sehr gut (1)” oder “Gut (2)”
- 400 € Prämie bei erfolgreichem Abschluss mit der Gesamtnote “Befriedigend (3)” oder “Ausreichend (4)”
Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen
Das Tarifgebiet Ost wird an das Tarifgebiet West angeglichen.
- Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen von derzeit 6,65 € auf 13,29 € monatlich
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