Inklusion

Die Bauhaus-Universität Weimar möchte allen Studierenden und Mitarbeitenden einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen und bietet behinderten und chronisch kranken Menschen spezifische Hilfestellungen und Beratungen an. In der Arbeitsgruppe »Inklusive Hochschule« beantworten wir gern Ihre Fragen, die in Zusammenhang mit Ihrer Beeinträchtigung und Ihrem Studium oder Ihrer Arbeitsplatzgestaltung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen.

Sichtbare / wahrnehmbare Beeinträchtigung

Körperbehinderungen

Studierende mit einer körperlichen Behinderung können in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, d. h. sie sind auf Gehhilfen oder Rollstuhl angewiesen. Eine Körperbehinderung kann auch eine Bewegungseinschränkung der Arme oder die Amputation von Gliedmaßen bedeuten. Auch Organschäden, wie z.B. Herzprobleme oder Nierenerkrankungen, die auch große körperliche Einschränkungen zur Folge haben können, zählen zu den Körperbehinderungen. Für Studierende mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist der (Studien-)Alltag oft mit einem erhöhten Kraft- und Zeitaufwand verbunden. Einige Studierende haben eine Studienassistenz, die sie im Studienalltag unterstützt. Folglich sind die Studierenden auf einen Platz im Hörsaal angewiesen, an dem auch die Studienassistenz sitzen kann und bei dem es generell mehr Platz gibt (z. B. für einen Rollstuhl oder Gehhilfen).

Blindheit und Sehbehinderung

Es gibt viele Formen der Sehbehinderung, die sich in Ursache, Verlauf und Grad der Sehbeeinträchtigung unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass man sie in den meisten Fällen nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Auch bei der Blindheit gibt es große Unterschiede, d.h. blind bedeutet nicht immer vollblind. So kann es sein, dass ein Blinder noch zwischen hell und dunkel unterscheiden kann oder sogar über eine schemenhafte Wahrnehmung verfügt. Die Sehfähigkeit ist auch von äußeren Faktoren wie den Lichtverhältnissen abhängig. Dabei bedeutet helles Licht nicht immer besseres Sehvermögen. Jemand, der blendempfindlich ist, kann bei gedämpftem Licht besser sehen. Zusätzlich spielen auch Farbe und Kontrast eine große Rolle. Um mehr erkennen zu können, muss die Schrift nicht immer zwangsläufig sehr groß sein, denn jemand mit einem Tunnelblick kommt mit kleiner Schrift besser zurecht. Insgesamt erfordert der Studienalltag von Sehbehinderten einen höheren Zeitaufwand, um zum Beispiel Literatur zu bearbeiten, und mehr Konzentration, da Informationen nicht oder nur eingeschränkt visuell aufgenommen werden können.

Gehörlosigkeit und Hörbehinderung

Oftmals wird nicht gleich deutlich, dass jemand eine Hörbehinderung hat oder sogar gehörlos ist. So kann es vorkommen, dass eine Hörbehinderte/ein Hörbehinderter auf Hörende anfangs unhöflich wirkt, wenn zum Beispiel eine Ansprache nicht erwidert wird, weil sie/er nicht gehört hat, dass sie/er angesprochen wurde. Bei einer Hörbehinderung spielt der Eintrittszeitpunkt der Beeinträchtigung eine wichtige Rolle. Bei einer sehr frühen Ertaubung können die Artikulation und das Sprachverständnis verändert sein. Ist jemand von Geburt an gehörlos, ist die Gebärdensprache die Muttersprache und die Schriftsprache ist dann eine Fremdsprache. Die Grammatik der Gebärdensprache unterscheidet sich grundlegend von der der Lautsprache, weshalb Schwierigkeiten in der Schriftsprache, wie zum Beispiel Grammatik und Rechtschreibung, keine Seltenheit bilden. Die Lautstärke, in der man spricht, ist nicht alleine ausschlaggebend für eine Verständigung, sondern auch die Tonlage. Je nach Hörbehinderung ist ein Hörgerät nicht immer geeignet, um die Beeinträchtigung auszugleichen. Gerade in einer Menschengruppe ist es nicht möglich, das Gesprochene einzelner Personen herauszufiltern, denn auch die Nebengeräusche werden durch das Hörgerät verstärkt. Für Studierende mit einer Hörbehinderung erfordern Lehrveranstaltungen ein hohes Maß an Konzentration, besonders wenn Diskussionen geführt werden und/oder es viele Nebengeräusche gibt. Schnellere Ermüdung kann die Folge sein. Selbst wenn ein Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt wird, muss sich die/der Hörbehinderte stark konzentrieren. Hinzu kommt, dass sie/er sich nur auf eins konzentrieren kann: entweder auf den Gebärdensprachdolmetscher oder zum Beispiel auf die Präsentationsfolien.

Nicht-sichtbare Beeinträchtigungen

Legasthenie und Dyskalkulie

Legasthenie bezeichnet eine Lese-Rechtschreib-Störung. Der Grad dieser Störung kann sehr unterschiedlich sein und sich auch mehr auf das Lesen oder Schreiben beziehen. Ursache für diese Lernstörung, bei der die auditive und visuelle Wahrnehmung gestört ist, sind neurobiologische Hirnfunktionsstörungen. Feine Unterschiede in der Sprache können nicht gehört werden. Auch das Schriftbild wird nicht störungsfrei wahrgenommen. Die Folge ist eine Schwäche, die gesprochene Sprache in die geschriebene umzusetzen und umgekehrt. Typisch sind auffallend viele Rechtschreib- , Grammatik- und Interpunktionsfehler. Die Ausprägungen sind jedoch unterschiedlich, so können Lese- und Rechtschreib-Störungen auch einzeln auftreten. Bei der Dyskalkulie liegt eine analoge Störung vor, die sich auf die Erfassung, Verarbeitung und Wiedergabe von Rechenoperationen bezieht. Studierende mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, in der Rechtschreibung und beim Rechnen benötigten mehr Zeit. Diese Nachteile können durch die Gewährung von Zeitzuschlägen bei schriftlichen Leistungen, durch stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, durch Bereitstellung von Hilfsmitteln oder gar durch Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen (Notenschutz) ausgeglichen werden.

Redeflussstörung

Zu den Redeflussstörungen gehört u. a. das Stottern. Die Ursachen des Stotterns sind noch nicht genau erforscht. Fest steht aber, dass es sich um eine Störung im Sprechablauf handelt. Die emotionale Verfassung eines Menschen und das Stottern können in Wechselwirkung zueinander stehen. Auch die Situation kann eine große Rolle spielen. Deshalb kann es sein, das jemand in vertrauter Runde nicht stottert, aber im Gespräch mit Fremden oder in der Lehrveranstaltung Schwierigkeiten hat. Die Kernsymptome sind Wiederholungen einzelner Buchstaben, Silben oder ganzer Wörter, Dehnungen einzelner Buchstaben oder Laute und Blockierungen, bei denen der Sprecher etwas sagen möchte, das Wort aber nicht hervorbringen kann. Die Folge für das Studium können Schwierigkeiten in mündlichen Präsentation oder Prüfungen sein. Beim Stottern können auch motorische Begleitsymptome, Verkrampfungen im Gesichtsbereich, Nicken mit dem Kopf, Hochziehen der Schulter oder Schlagen mit dem Arm auf den Oberschenkel, auftreten. Eine weitere Form der Begleitsymptomatik kann eine veränderte Atmung, das Sprechen in erhöhter Lautstärke und die Benutzung von Füllwörtern oder Floskeln (z. B. "naja" oder "im Grunde genommen") sein, um den Redefluss zu erhalten. Viele Betroffene ziehen sich aus dem sozialen Leben zurück, wenn die Angst vor dem Stottern und den negativen Reaktionen darauf zu groß wird. Oft bestimmt das Stottern den Alltag so sehr, dass Aktivitäten danach ausgesucht werden, ob und wieviel gesprochen werden muss.

Psychische Erkrankung

Es gibt eine Vielzahl an psychischen Erkrankungen die sich hinsichtlich Ursache und Grad der Beeinträchtigung sowie nach Verlauf und Behandlungsart unterscheiden. Hierzu zählen Essstörungen, Angsterkrankungen und Phobien, Persönlichkeitsstörungen und Depressionen. Die Ursachen dafür sind komplex. Meistens handelt es sich um eine Kombination aus körperlichen, psychischen und gesellschaftlichen Faktoren. Charakteristisch für psychische Erkrankungen ist, dass die Betroffenen ihre Erkrankung oft nicht als solche wahrnehmen oder nicht wahrhaben wollen. Vielfach gehen psychische Erkrankungen auch mit Ängsten, Unsicherheit, geringem Selbstwertgefühl und wenig Selbstvertrauen einher. Daneben gibt es auch körperliche Symptome wie Herzrasen, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden, die ebenfalls in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen stehen können. Weiterhin treten oft Schlaflosigkeit, geringe Belastbarkeit und verminderte Konzentrationsfähigkeit auf. Durch medikamentöse Behandlungen fühlen sich viele Betroffene zum Teil gedämpft und müde. Da diese Erkrankungen häufig in Phasen verlaufen, muss in manchen Fällen nach einer Ersterkrankung und nach teils sehr langen stabilen Phasen mit erneuten Krankheitsschüben gerechnet werden. Daraus folgt dass es, sowohl durch länger andauernde akute Krankheitsphasen als auch durch daran angrenzende geminderte Leistungsfähigkeit, zur Verlängerung der Studiendauer kommen kann. Die Störungen der Leistungsfähigkeit treten in affektiven und kognitiven Bereichen, aber auch im vegetativen System auf und können zu geminderter Energie, zu Verunsicherungen in der Wahrnehmung, zu Stimmungsschwankungen oder zum sozialen Rückzug führen. Für die Frage nach der Gestaltung des Studienalltags steht die Art und der Umfang der möglichen Störungen im Vordergrund. Während einer akuten Phase können Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht erbracht werden, hier steht die medizinisch-therapeutische Behandlung im Vordergrund. Eine psychische Erkrankung ist oft nach außen hin nicht immer erkennbar. Hieraus geht eine Erwartungshaltung an die Betroffenen hervor, die auch an "Normalstudierende" gestellt wird. Eine Gefahr, die mit dieser Erwartungshaltung einhergeht, ist ein ständiger immenser Anpassungsdruck, der letztlich zu einer Überforderung bei der betroffenen Person führen kann.

Chronische Erkrankung

Unter der Bezeichnung "chronische Erkrankung" versteht man Krankheiten, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, wie zum Beispiel Rheuma, Morbus Crohn, Asthma, Multiple Sklerose, Autismus, Neurodermitis, Hepatitis oder Diabetes. Diese Erkrankungen können physischer und psychischer Natur sein. Sowohl die Krankheiten als auch die Nebenwirkungen der notwendigen Medikamente, können das Studieren erschweren. Die meisten chronischen Erkrankungen sind auch nach längerer Zeit nicht wahrnehmbar. Viele dieser Erkrankungen haben einen phasenhaften oder schubweisen Verlauf. Selbst bei guter medikamentöser Einstellung sind Schübe nicht vorhersehbar. Deshalb können chronisch kranke Studierende oftmals sehr schlecht längerfristig planen und nicht immer regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Viele Erkrankungen bringen eine geringere Belastbarkeit und eine verminderte Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit mit sich. Auch Stimmungsschwankungen können mit der Erkrankung einhergehen. Zudem können Schmerzen, Wetterumschwünge und Nebenwirkungen von Medikamenten die allgemeine Befindlichkeit negativ beeinflussen. Aufgrund der Erkrankung müssen die Studierenden regelmäßig Pausen einlegen, sich an festgelegte Mahlzeiten und die regelmäßige Einnahme von Medikamenten halten.

Integrationsvereinbarung der Bauhaus-Universität Weimar

Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der Bauhaus-Universität Weimar richtet sich an Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Artikel 1, Satz 2 der UN-BRK). Inklusion wird als fortwährender Veränderungsprozess verstanden, bestehende Barrieren zu erkennen, um dieser Schritt für Schritt abzubauen bzw. auszugleichen.

Unter dem Begriff »barrierefrei« sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche zu fassen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Der Maßnahmenplan richtet sich an die Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen sowie an die gesamte Hochschulöffentlichkeit. Er berücksichtigt nachfolgende, seitens der Bauhaus-Universität Weimar definierte Handlungsfelder, die sowohl schwerpunktmäßige Handlungserfordernisse der Inklusion als auch Zielgruppen abbilden:

  • Barrierefreie Kommunikation
  • Studium und Lehre
  • Bauliche Barrierefreiheit
  • Beschäftigte

Gebäudepläne und Grundrisse

Der Lageplan der Bauhaus-Universität zum barrierefreien studieren, forschen und arbeiten ist hier (Barrierefreies Dokument) zu finden.

Illustration zum Thema Hilfestellung für Studierende

Die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende sowie die Allgemeine Studienberatung stehen Ihnen bei Fragen, die in Zusammenhang mit Ihrer Beeinträchtigung stehen, wie z.B. Studienfinanzierung, Hilfsmittelversorgung, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, Studienwahl, Aufnahme und Durchführung des Studiums, gern zur Verfügung.

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Illustration zum Thema Hilfestellungen für Mitarbeitende

Die Schwerbehindertenvertretung ist zuständig für alle Belange der von Behinderung bedrohten, behinderten und schwerbehinderten Universitätsmitarbeitenden. Allen Mitarbeitenden ist es möglich, die Schwerbehindertenvertretung in Anspruch zu nehmen (z.B. bei längerer Erkrankung, Eingliederung in das Arbeitsleben, Arbeitsplatzumgestaltung, Reha-Möglichkeiten, Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis oder Beantragung von Teilrenten).

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Illustration zum Thema Hilfestellungen für Lehrende und Mitarbeitende im Umgang mit Studierenden

Es ist unser Ziel auch die Lehrenden und Mitarbeitenden im Umgang mit Studierende mit einer Beeinträchtigung bei Fragen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen, der barrierefreien Erstellung von Lehrmaterialien und mit einem Weiterbildungsangebot zur Sensibilisierung und Qualifizierung zu unterstützen.

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Illustration zum Thema Hilfestellung für Mitarbeitende bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist der digitale Zugang eine wichtige Möglichkeit, um sich umfassend zu informieren. Wir unterstützen Sie, Ihre Websites, Dokumente, Videos u.ä. barrierefrei zu gestalten und zur Verfügung zu stellen.

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Es gibt gesetzliche Grundlagen, die den gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung für Studierende mit Beeinträchtigung sicherstellen und damit ihre Rechte stärken. Die gesetzlichen Regelungen gilt es umzusetzen, um der 2009 veröffentlichten Erklärung der Hochschulrektorenkonferenz »Eine Hochschule für Alle« Rechnung zu tragen. Im Hochschul- und Sozialrecht beziehen sich die Verfasser im Allgemeinen auf die Definition von Behinderung, wie Sie im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch formuliert ist.

Hochschulrahmengesetz, Landeshochschulgesetz, Studien-und Prüfungsordnungen der Bauhaus-Universität Weimar

Konkrete Regelungen zu Zugang und Zulassung zu grundständigen und zu Master-Studiengängen, sowie Regelungen zur chancengleichen Teilhabe beeinträchtigter Studierender finden Interessierte im Grundgesetz (GG Artikel 3 und Artikel 20), im Hochschulrahmengesetz (HRG §2, § 16), in den Landeshochschulgesetzen (ThüHG § 53, §55, §68, § 69) und in den Ordnungen der jeweiligen Studiengänge der Bauhaus-Universität Weimar.

Deutsches Studentenwerk (DSW)

Eine »Chronische Krankheit« beschreibt, eine länger andauernde Erkrankungen oder jene, die einen episodischen Verlauf aufzeigen. Hierzu zählen u.a. chronische Darmerkrankungen oder Epilepsie. Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten [...] also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien.Führen diese zu einer Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe, münden sie letztlich in die gesetzliche Bestimmung von »Behinderung«.

UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, hat den Behinderungsbegriff weiterentwickelt und stellt gemäß dem Leitmotiv »Wir sind nicht behindert, sondern werden behindert« die gesellschaftlichen Barrieren stärker in den Fokus:

Artikel 1 und Präambel der UN-BRK

»Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.«

Sozialgesetzbuch

§ 2 Absatz 1 SGB IX

»Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.«

§ 2 Absatz 2 SGB IX

»Menschen sind (...) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.«