Der Assistent*innenrat existiert seit 2020 nach Thüringer Personalvertretungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar. Er setzt sich aus drei jährlich gewählten Vertreter*innen der Assistent*innen der Universität zusammen. Seit 1. Oktober 2022 läuft die dritte Legislaturperiode, jedoch ohne Amtsträger*innen.
Die wichtigste Aufgabe des Assistent*innenrates ist die Vertretung der Interessen der Assistent*innen der Bauhaus-Universität Weimar. Dafür nimmt jeweils eines unserer Mitglieder an den Sitzungen des Personalrates teil, wo er oder sie auch ein Stimmrecht in den die Assistent*innen betreffenden Angelegenheiten besitzt. Außerdem arbeiten wir eng mit dem Dezernat Personal zusammen, das beispielsweise für die Verträge der Assistent*innen zuständig ist.
Unser Anspruch ist, Fragen und Probleme der Assistent*innen zu beantworten beziehungsweise zu lösen. Dazu haben wir gemeinsam mit dem Dezernat Personal eine Seite mit Hinweisen und FAQs erstellt, die hier zu finden ist. Außerdem sind wir für euch unter nebenstehenden Adresse erreichbar (siehe Kontaktformular).
Die Aufgaben des Assistent*innenrates sind in § 88 Abs. 5 ThürPersVG gesetzlich festgeschrieben und können hier eingesehen werden.
Da der Assistent*innenrat seit nunmehr drei Jahren unbesetzt war, sind wir momentan in erster Linie damit beschäftigt, uns einzuarbeiten und uns innerhalb und außerhalb der Universität neu zu vernetzen.
Das Thema, das uns inhaltlich zur Zeit am meisten beschäftigt, ist das Wegfallen der Mehrzahl der Stellen für Assistent*innen, aufgrund der Kürzungen im Haushalt der Universität.
Solltet Ihr Ideen für Formate oder Themen haben, die Euch beschäftigen freuen wir uns über Eure Nachricht!
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