Für Ihre individuellen Fortbildungsbedarfe stehen Ihnen selbstverständlich - insbesondere für spezifische fachliche Fortbildungswünsche - auch Angebote offen, die über unser Inhouse-Fortbildungsprogramm hinausgehen.
Die Schulung "Die DS-GVO an der Hochschule - ein Überblick" wurde von ZENDAS (Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten) erstellt.
Um die Schulung sehen zu können und das Handout zu speichern, loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Universitäts-Login auf www.zendas.de (Login --> Login über die Heimathochschule (Shibboleth)) ein. Klicken Sie dann auf den folgenden Link:
"Online-Seminar: Die DS-GVO an der Hochschule - ein Überblick" (www.zendas.de)
Bitte beachten Sie, dass sich die Schulung an Baden-Württembergische Hochschulen richtet. Da sich die wesentlichen Datenschutzgrundsätze aber aus der Datenschutzgrundverordnung ableiten, die für alle Hochschulen Deutschlands gleichermaßen gilt, ist die Schulung auch für Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar geeignet.
Diese Angebote richten sich an alle Bediensteten des Thüringer Landes. Bitte melden Sie Ihre Bedarfe spätestens 10 Wochen vor Seminarbeginn (Name, Seminarnummer), in Abstimmung mit Ihrer Führungskraft, an personalentwicklung[a]uni-weimar.de.
Später eingehende Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Alle Teilnehmende werden zentral an das Ministerium gemeldet. Eine Rückmeldung zur Teilnahme an der Fortbildung wird direkt vom Ministerium an die Beschäftigten versendet, zumeist erst 4-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Bitte beachten Sie: mit einer Absage vom Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung erhalten Sie automatisch einen Wartelistenplatz. Sollten Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr als Nachrücker*in zur Verfügung stehen, dann informieren Sie uns bitte umgehend.
Diese Angebote richten sich an alle Bediensteten des Thüringer Landes. Für die E-Learning-Angebote des TMIKL im Jahr 2025 ist die Anmeldefrist am 9.4.2025 abgelaufen.
Alle Teilnehmende werden zentral an das Ministerium gemeldet. Der Bearbeitungszeitraum des/der gebuchten Module ist vom Juni bis September des jeweiligen Jahres. Der Wissenstest ist spätestens bis Ende des Bearbeitungszeitraums zu absolvieren.
Die Bedarfe (Name, Seminarnummer) müssen im 1.Quartal des jeweiligen Jahres, in Abstimmung mit Ihrer Führungskraft, an personalentwicklung[a]uni-weimar.de gemeldet werden. Später eingehende Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die Vorgaben vom Ministerium: für Office-Anwendungen werden nur EINE Anmeldung und für die weiteren Lerneinheiten maximal ZWEI Anmeldungen pro Person entgegen genommen.
Zur Ausübung der Funktion "Betriebliche*r Ersthelfer*in" muss ein Erste-Hilfe-Lehrgang besucht werden. Um in dieser Funktion zu bleiben muss spätestens nach zwei Jahren ein Training besucht werden. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.
Alle angebotenen Lehrgänge und Trainingstermine finden Sie im Veranstaltungsmanagementsystem der Bauhaus-Universität Weimar (veranstaltungen.uni-weimar.de), unter dem Thema "Arbeitssicherheit und Erste Hilfe".
Veranstaltungstermin für neue Betriebliche Ersthelfende 2025:
Veranstaltungstermine für bestehende Betriebliche Ersthelfende 2025:
Weitere Informationen und nützliche Hinweise zur Ersten-Hilfe an der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie auf den Seiten des Servicezentrum Sicherheit und Umwelt.
Eine Hospitation bei bzw. ein Arbeitsplatztausch mit KollegInnen von anderen deutschen Hochschulen ermöglicht einen Austausch unter Spezialisten sowie das Aufgreifen neuer Ideen und Bestrebungen. Um einen solchen Austausch über einen längeren Zeitraum hinweg und das Arbeiten unter Alltagsbedingungen zu ermöglichen, haben sich mehrere Hochschulen zusammengeschlossen, um das Projekt Perspektivwechsel mit Leben zu erfüllen. Zunächst waren 2 Hochschulen Wegbereiter: die HAW Hamburg und die Hochschule München, deren Kanzler im Sommer 2008 für 4 Wochen einen Arbeitsplatztausch ausprobiert haben. Sie waren von der Gewinnung neuer Einsichten in andere Organisationsstrukturen so überzeugt, dass sie auch KollegInnen ermuntert haben, einen solchen Perspektivwechsel zu vollziehen und für eine gewisse Zeit die Arbeitsplätze zu tauschen bzw. zu hospitieren.
Inzwischen beteiligen sich die Hochschule Niederrhein, die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Fachhochschule Koblenz, die Hochschule RheinMain, die Hochschule Bochum und auch die Bauhaus-Universität Weimar am Projekt, um ihren Beschäftigten einen Perspektivwechsel zu ermöglichen.
Beteiligen kann sich jede/r Beschäftigte, die/der Interesse an einem Austausch bzw. einer Hospitation hat. Dazu ist es zunächst erforderlich, die bzw. den Vorgesetzten über das Vorhaben zu informieren und ein unterstützendes Votum zu erhalten. Danach ist ein kurzes eigenes Stellenprofil abzufassen sowie ein Kurzexposé über die Erwartungen und Ziele des Austausches. Beides wird mit der Zustimmung der/des Vorgesetzten an das Dezernat Personal, Personalentwicklungsstelle (PE-Stelle) geschickt. In Zusammenarbeit mit dem Personalrat wird über den Perspektivwechselwunsch abgestimmt. Bei Vorliegen einer Zusage übernimmt die PE-Stelle die Suche nach einer/m geeigneten Tauschpartner*in. Ist diese/gefunden, steht dem Perspektivwechsel nichts mehr im Wege.
Nach erfolgter Reise soll ein Abschlussbericht erstellt werden, in dem die Erfahrungen und gewonnen Erkenntnisse sowie Anregungen für unsere Universität dargelegt werden.
Der Verfahrensweg ist der selbe, wenn auf Veranlassung der/des Vorgesetzten ein/e geeignete/r Tauschpartner*in für eine/n Beschäftigte/n gefunden werden soll.
Der Perspektivwechsel erfolgt als Fortbildungsreise, bei der ggf. ein finanzieller bzw. zeitlicher Eigenanteil durch die/den Teilnehmer*in zu leisten ist (gemäß § 8 der Dienstvereinbarung über die Fortbildung an der Bauhaus-Universität Weimar).
Die getroffenen Regelungen werden in der Fortbildungsgenehmigung festgehalten und für alle nachvollziehbar aufgeführt.
Studierenden-Service-Zentrum an der FSU Jena
Career Service Universität Potsdam
Frauen- und Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg
Abteilung Studium, Bereich Prüfung und Praktikum an der Hochschule München
Sprachkurse im Rahmen des Inhouse-Programms des Referats Personalentwicklung & Gesundheitsmanagement
Die Teilnahme an diesen Sprachkursen ziehen keine Kosten nach sich. Die dafür aufgebrachte Zeit ist Arbeitszeit. Das Angebot wird in Kooperation mit dem Sprachenzentrum oder mit einer*m ausgewählten Trainer*in an der Bauhaus-Universität Weimar durchgeführt. >>> alle Sprachkurse im Rahmen des Inhouse-Fortbildungsprogramms >>>
Sprachkurse im Sprachenzentrum/Centre for Language and Cultural Learning (nachrangig nach Inhouse-Fortbildungsangebot)
Das Sprachenzentrum bietet auch über das Inhouse-Programm hinausgehende Kurse an. Sofern Mitarbeitende aus dienstlichen Gründen vorhaben an einem Sprachkurs am Sprachenzentrum der Universität teilzunehmen, können sie ebenfalls einen Fortbildungsantrag stellen und sich nach dessen Genehmigung anmelden. Die dafür aufgebrachte Zeit ist Arbeitszeit. Die entrichteten Gebühren werden dann im Zuge der „Rückzahlung verauslagter Sachkosten“ zurückerstattet. Dafür ist das Formular Rückzahlung verauslagter Sachkosten zu verwenden.
allgemeine Sprachkurse über Drittanbieter (nachrangig nach Inhouse-Fortbildungsangebot)
Sprachkurse mit thematischem Schwerpunkt im Inland (z.B. über den DAAD für
Prüfungsämter, Hochschulverwaltung etc., VHS, Berlitz, Sprachschule) können, sofern das dienstliche Interesse vorliegt, bei einem Drittanbieter durch das Dezernat Personal/Referat Personalentwicklung & Gesundheitsmanagement aus dem zentralen Fortbildungsbudget finanziert werden. Die dafür aufgebrachte Zeit ist Arbeitszeit. Die Beantragung erfolgt über einen Fortbildungsantrag.
Sprachkurse im Rahmen der Bauhaus-Summer-School (nachrangig nach Inhouse-Fortbildungsangebot)
Sofern ein dienstliches Interesse vorliegt, kann der Kurs bei der Bauhaus-Summer-School durch das Dezernat Personal/Referat Personalentwicklung & Gesundheitsmanagement aus dem zentralen Fortbildungsbudget finanziert werden. Die Beantragung erfolgt über einen Fortbildungsantrag.
Sprachkurse im Ausland, sei es zur Vertiefung spezifischer Themen oder zur allgemeinen Verbesserung der Sprachkompetenz, können – sofern sie im dienstlichen Interesse liegen – durch das Dezernat Internationale Beziehungen über das Erasmusprogramm für Personalmobilitäten in Form eines Stipendiums unterstützt werden. Die gewählte Sprache muss von hoher Relevanz für die tägliche Arbeit sein (i.d.R. Englisch).
Das Stipendium besteht aus einer länderspezifischen Aufenthalts- und einer Fahrtkostenpauschale, die Mitarbeitende für den Sprachkurs und die eigenständige Realisierung der Reise erhalten. Sollten die tatsächlichen Gesamtkosten die Stipendienpauschale übersteigen, muss der darüberhinausgehende Anteil privat durch die Mitarbeitenden selbst finanziert werden (Eigenanteil).
Die Universität unterstützt die Teilnahme am Auslandssprachkurs als Fortbildungsreise mit einer Freistellung unter Lohnfortzahlung. Mitarbeitende müssen keine Urlaubstage aufwenden. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Dezernat Personal/Referat Personalentwicklung & Gesundheitsmanagement aus dem zentralen Fortbildungsbudget ist für Sprachkurse im Ausland nicht vorgesehen.
Weitere Informationen und eine eingehende Beratung erhalten Sie im Dezernat Internationale Beziehungen durch Daniela Raddi, Koordinatorin für Personalmobilitäten (Tel.: 58 23 54, E-Mail: staffmobility@uni-weimar.de).
Eine praktische und flexible Möglichkeit, Sprachen zu trainieren, bieten eine Vielzahl von kostenfreien Online-Selbstlern-Angeboten.
An dieser Stelle möchten wir auf das Angebot der Internationalen DAAD-Akademie (IDA) verweisen. Dieses ist speziell auf die Bedürfnisse von Universitäten zugeschnitten und kann direkt im Arbeitsalltag genutzt werden. Inhaltlich werden Angebote, in abgestuften Sprachniveaus, speziell für Studierendensekretariate, für Personalreferate, für Forschungsabteilungen, Prüfungsämter, Studienberatungen, Lehrstuhl- und Fakultätssekretariate unterbreitet.
Zur Anmeldung und Anlegen eines persönlichen Nutzerkontos bei der DAAD-Akademie gelangen Sie hier: moodle.daad.de/ida/
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine beispielhafte Aufzählung von Angeboten. Die Bauhaus-Universität Weimar wirbt damit weder für genannte noch gegen nicht genannte Institutionen.
Generell sind Selbstlernangebote außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren.
Sollte ein kostenloses Online-Sprach-Training jedoch im dienstlichen Interesse sein, kann es nach Rücksprache mit der*dem Vorgesetzten in der Arbeitszeit absolviert werden. Dazu füllen Sie bitte den Fortbildungsantrag aus und senden ihn nach Abzeichnung durch die*den Vorgesetzten an das Dezernat Personal, Referat Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement, Petra Beyer. Sie können mit dem Training beginnen, sobald die Zustimmung von allen Stellen erfolgt ist.
Sprechen Sie uns an wenn Sie Ihre Fähigkeiten gezielt erweitern oder spezifische Kenntnisse vertiefen wollen. Wir finden einen geeigneten Anbieter, der Ihre Anforderungen erfüllen kann.
Bitte beachten Sie dazu den Verfahrensablauf für »Antrag auf externe Fortbildung«.
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