Hilfestellung für Mitarbeitende

Informationen für Bewerber*innen

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Unterstützung, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch IX. Der Gesetzgeber definiert einen Menschen als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 50% vorliegt und ihren Lebensmittelpunkt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Solchen Menschen gleichgestellt werden Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 jedoch mindestens 30 GdB, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Diese Feststellung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Für Jugendliche bzw. junge Erwachsene gilt für die Zeit ihrer Ausbildung eine besondere Regelung – hier wird eine Gleichstellung unabhängig vom Grad der Behinderung angesetzt, sofern ein Nachweis durch die Agentur für Arbeit erbracht wird.

Informationen für Mitarbeitende

Die Bauhaus-Universität verpflichtet sich, die Arbeitsplätze ihrer schwerbehinderten Beschäftigten leidensgerecht zu gestalten. Das kann entsprechendes Mobiliar betreffen oder ganz spezielle technische Hilfsmittel. Die Schwerbehindertenvertretung informiert Sie gern über weitere Erleichterungen wie arbeitsplatznahe Parkmöglichkeiten, die Gewährung von zusätzlichen Erholungsurlaubstagen oder auch den besonderen Kündigungsschutz.

Neben der individuellen Arbeitsplatzbegleitung schwerbehinderter Beschäftigter nimmt die Schwerbehindertenvertretung an Bewerbung- und Berufungsverfahren teil und widmet sich den Belangen der Barrierefreiheit der Universität.

Informationen für Dienststellen-Inhabende

Sie haben für ihre ausgeschriebene Stelle Bewerbungen schwerbehinderter Menschen (i. S. v. SGB IX) vorliegen und haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

An dieser Stelle sei noch einmal auf die universitäre Selbstverpflichtung und den Schlusssatz unserer Stellenausschreibungen hingewiesen: Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zu den Bewerbungsgesprächen ist die Schwerbehindertenvertretung einzuladen!