Sie sind (noch) extern und haben (noch) keine Login-Daten an der Bauhaus-Universität Weimar.
Dann füllen Sie das Formular "Antrag auf Nutzungsgenehmigung der IT-Infrastruktur an der BUW - für Angehörige" aus und senden es nach Unterschriften bitte (digital) an Nutzerservice SCC, E-Mail: it-nutzung[at]uni-weimar.de zurück.
Im Anschluss können auch Sie sich im Lucom-Portal einloggen und einen Arbeitsantrag stellen.
Eine englische Version des Antrags finden Sie unter: SCC-002-login-thoska-angeh
Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, kommen Sie auf uns zu.
Hier gelangen Sie zum Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie die Erläuterungen zum Fragebogen zur Sozialversicherung bei Beschäftigungen von stud. und wiss. Assistent*innen.
Die Arbeitsgebietsnummer können Sie dem Zuständigkeitsbereich entnehmen:
(Anfangsbuchstabe Nachname) siehe Arbeitsgebietsnummer 14..
neu ab 01.01.2026:
1441: A, B, C
1442: D, E, F, G, Ha
1443: He, I, J + O, P, Q
1412: K
1413: L
1415: M, N
1444: R, S
1445: T, U, V, W, X, Y, Z
Für zum Beispiel Herrn Muster, Max ist die Arbeitsgebietsnummer 1415 zuständig. Die Personalnummer/Bezügenummer finden Sie jeweils auf den postalisch zugestellten Lohnzetteln.
Bitte reichen Sie die Zeitnachweise für die stud. und wiss. Assistent*innen direkt bei Frau Wachtelborn ein. Sie erreichen Sie donnerstags in der Belvederer Allee 6, Zimmer 209, telefonisch unter: +49 (0) 36 43 / 58 22 12 oder per E-Mail: luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de.
a) Tätigkeit in Drittmittelprojekten in Abhängigkeit von der Projektplanung:
- keine haushaltsfinanzierten Verträge, nur Drittmittelprojekte
- übertragende Aufgaben aus jetziger Sicht, abgeschlossen bis…
b) Durchführung von Tutorien, die nicht konsekutiv in zwei aufeinander-folgenden Semestern stattfinden, sowie von mit diesen Tutorien verbundene Aufgaben (die Beschäftigungsdauer sollte hierbei sechs Monate betragen).
- nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester)
- ggf. bis zum Ende der Vorlesungszeiten (jeweils 28.02. oder 31.07. eines Jahres)
c) Ausführung von einmaligen oder termingebundenen Aufgaben, Begründung für welche Aufgaben:
- haushaltsfinanzierte Projekte (z. B. Bauhaus.Module, Summaery)
- wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen (keine überwiegenden organisatorischen Aufgaben)
d) in der Person des Assistenten liegende Gründe und Begründung:
- zum Beispiel: Praktikum, Auslandsaufenthalt, Exmatrikulation und Mehraufwand für Studium (Bachelorarbeit, ..)
- ursprünglicher angebotener Befristungszeitraum eintragen (min. ein Jahr)
e) Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG vor Ablauf von zwölf Monaten
- durch das Dezernat Personal zu prüfen
Eine beschreibbare PDF-Datei können Sie dem Downloadbereich entnehmen. Gern können Sie ebenfalls die Word- oder PDF-Datei nutzen.
Sie möchten einen Arbeitsvertrag für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen vorbereiten.
Hier gelangen Sie zum Handout für den Arbeitsantrag und weitere Informationen zum Arbeitsvertrag für stud. und wiss. Assistent*innen im Lucom-Portal.
Den direkten Zugang zum Lucom-Portal erhalten Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).
Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen, kurz Assistent*innen
erbringen unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung
des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität (gemäß § 95 ThürHG).
Auch Tutor*innen und Mentor*innen zählen zu den Assistent*innen.
Studentische Assistent*innen... sind Hilfskräfte ohne einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss.
Wissenschaftliche Assistent*innen... sind Hilfskräfte mit einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss und Absolventen eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums.
Tutor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die andere Studierende jüngeren Semesters
in Form von Tutorien unterstützen.
Mentor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die Erstsemester beim Studienbeginn unterstützen.
Im Unterschied zählen studentische Angestellte nicht zu den Assistent*innen, sondern sind Beschäftigte nach TV-L. Zur besseren Einschätzung haben wir ein Ablaufschema erarbeitet. Hier
gelangen Sie zur Darstellung.
Studentische Angestellte... sind eingeschriebene Studierende, die die Verwaltung bei der Bewältigung der Dienstgeschäfte in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Verwaltungsapparates der Universität unterstützen. Kontakt: Dezernat Personal, Sachbearbeiter*in studentische Angestellte.
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