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Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte)

Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen, kurz Assistent*innen
erbringen unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung
des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität (gemäß § 95 ThürHG).
Auch Tutor*innen und Mentor*innen zählen zu den Assistent*innen.

Studentische Assistent*innen... sind Hilfskräfte ohne einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss.

Wissenschaftliche Assistent*innen... sind Hilfskräfte mit einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss und Absolventen eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums.

Tutor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die andere Studierende jüngeren Semesters
in Form von Tutorien unterstützen.

Mentor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die Erstsemester beim Studienbeginn unterstützen.

Im Unterschied zählen studentische Angestellte nicht zu den Assistent*innen, sondern sind Beschäftigte nach TV-L. Zur besseren Einschätzung haben wir ein Ablaufschema erarbeitet. Hier
gelangen Sie zur Darstellung.

Studentische Angestellte... sind eingeschriebene Studierende, die die Verwaltung bei der Bewältigung der Dienstgeschäfte in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Verwaltungsapparates der Universität unterstützen. Kontakt: Dezernat Personal, Sachbearbeiter*in studentische Angestellte.

  • Infos für Assistent*innen
  • Infos für den Arbeitgeber

FAQs

Hier gelangen Sie zu den häufig gestellten Fragen von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Beschäftigungen von Assistent*innen finden Sie im Merkblatt.

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Erklärung zu weiteren Beschäftigungen an der Bauhaus-Universität Weimar

Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages (auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
für die vorgesehene Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Assistenz
(umgangssprachlich "Hiwi") darf zeitgleich kein Arbeitsverhältnis als studentische(r)
Angestellte(r) 
(auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder) an der Bauhaus-Universität
Weimar bestehen!

Die Erklärung zu weiteren Beschäftigungen an der Bauhaus-Universität Weimar für
studentische und wissenschaftliche Assistent*innen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie diese Erklärung zur Vertragsunterzeichnung im Sekretariat ein!

Energiepreispauschale der Bundesregierung für Studierende

Voraussichtlich ab Mittwoch, 15. März 2023, erhalten Studierende auf Antrag die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Die Website www.einmalzahlung200.de informiert
über alle Fragen rund um die Auszahlung. Zudem gibt es auch eine Info-Hotline, bei der ganz
individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist unter der Telefonnummer 0800 2623 003
zu erreichen, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Arbeitsgebiets- und Personalnummer

Die Arbeitsgebietsnummer können Sie dem Zuständigkeitsbereich entnehmen:
(Anfangsbuchstabe Nachname) = Arbeitsgebietsnummer

A bis  F = 1441
G bis  J = 1442
K bis M = 1443
N bis S = 1444
T bis  Z = 1445

die Personalnummer/Bezügenummer findet man jeweils auf den postalisch zugestellten
Lohnzetteln.

Kalkulationshilfe

Anhand der Kalkulationshilfe für den Arbeitgeber können Sie den Arbeitsumfang planen.

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Checkliste

Nutzen Sie für die Vollständigkeit der Vertragsunterlagen die Checkliste.

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Bestätigung zur Begründung von Assistent*innen-Verträgen

Assistent*innen-Verträge können nur begründet werden, wenn die/der Studierende/r unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre im Sinne des § 95 ThürHG erbringt und/oder Studierende in einem Tutorium unterstützt.

Dies muss vom Verantwortlichen bestätigt werden.

Bitte füllen Sie das Formular Bestätigung zur Begründung von Assistent*innen-Verträgen für jedes Arbeitsverhältnis der studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen aus und reichen es anschließend mit allen weiteren Vertragsunterlagen im Dezernat Personal ein.

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Neues Formular zum Arbeitsvertrag: "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz"

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau musste u. a. das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) geändert werden.

Die in der Niederschrift aufzunehmenden Bedingungen sind erweitert worden, ein schriftlicher Nachweis ist allen Arbeitnehmer*innen (auch Assistent*innen) gegenüber zu führen.

Aus diesem Grund ist ab sofort ein weiteres Formular "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz" für die Arbeitsverträge der studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen zu verwenden.

Das Formular zur Niederschrift nach dem Nachweisgesetz finden Sie vorausgefüllt pro Vertrag ab sofort auch unter: "Druck von" (auf Seite 2, im Workflow "Lucom").

Bitte senden Sie für Ihre Assistent*innenverträge ab April d. J. immer dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben 2-fach im Original gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag (neu: bitte ebenfalls nur noch 2-fach im Original einreichen)!


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Downloads

  • Infos Assistent*innenInformationen für studentisch und wissenschaftliche Assistent*innen
  • Erklärung weitere BeschäftigungenBitte legen Sie diese Erklärung vor Vertragsunterzeichnung im Sekretariat vor!
  • Niederschrift nach dem Nachweisgesetzfür ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
  • Fragebogen zur Bereitstellung von Datengemäß Hochschulstatistikgesetz nur bei NEUEINSTELLUNG
  • Checkliste (deutsch)Einzureichende Unterlagen (deutsch)
  • Checkliste (englisch)Einzureichende Unterlagen (englisch)
  • Zeiterfassungsbogen (deutsch)Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach Mindestlohngesetz (deutsch)
  • Zeiterfassungsbogen (englisch)Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach Mindestlohngesetz (englisch)
  • Urlaubsanspruch stud. und wiss. Assistent*innenUrlaubsanspruch (in Stunden)

Kontakt

Mitarbeiterin
Ute Wolf
Wiss. und stud. Assistent*innen

Belvederer Allee 6, Zi. 207
Tel.: +49 (0) 36 43/58 22 24
E-Mail: ute.wolf[at]uni-weimar.de

 

Mitarbeiterin
Stefanie Witte-Reisch
Wiss. und stud. Assistent*innen

Belvederer Allee 6, Zi. 207
Tel.: +49 (0) 36 43/58 22 26
E-Mail: stefanie.witte-reisch[at]uni-weimar.de

 

Mitarbeiterin
Kathleen Thiele
Wiss. und stud. Assistent*innen

Belvederer Allee 6, Zi. 207
Tel.: +49 (0) 36 43/58 22 27
E-Mail: kathleen.thiele[at]uni-weimar.de

 

 

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