Beginnen Sie das Antragsverfahren 2-3 Monate vor dem gewünschten Reisedatum, um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der einzureichenden Dokumente. Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt innerhalb der EU mindestens 2 Tage (ohne Reisetage) dauern. In begrenztem Umfang stehen auch Erasmus+-Mittel für Reisen außerhalb der EU zur Verfügung. Hier sind mindestens 5 Tage Aufenthalt notwendig. Konferenzteilnahmen sind generell nicht förderfähig.
Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden, sofern zusätzliche Ausgaben entstehen und die Fördersumme nicht ausreicht.
VOR DEM AUFENTHALT
WÄHREND DES AUFENTHALTS
NACH DEM AUFENTHALT
HINWEISE ZUR ABRECHNUNG DER REISE
Für Reisen ab dem 01.01.2026 ist in jedem Fall eine Dienstreiseabrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Reiseende bei der Reisekostenstelle einzureichen. Dies kann inzwischen per E-Mail erfolgen. Die Universität ist verpflichtet die Differenz von Reisekosten und Erasmus-Pauschale als zu versteuerndes Einkommen an die Thüringer Finanzdirektion zu melden. Sie können den zu versteuernden Betrag gering halten, in dem Sie die Kosten möglichst genau kalkulieren und die Erasmus-Pauschale nur entsprechend der Kostenkalkulation bewilligt wird.
Sollten Ihnen in Zusammenhang mit der beantragten Personalmobilität zusätzliche oder erhöhte Kosten aufgrund einer Beeinträchtigung (chronische Erkrankung oder Behinderung) oder der Mitreise von Kindern entstehen, die nicht durch die reguläre Förderung abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit über das Dezernat Internationale Beziehungen einen Realkostenantrag beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu stellen. Die Antragsfrist ist drei Monate vor Reiseantritt. Melden Sie sich gern für eine Beratung!
Bei Aufenthalten außerhalb Europas muss die Reise nicht nur der Fort- und Weiterbildung, sondern auch der Stärkung der Beziehung zur Partneruniversität dienen. Ein Antrag kann über den Fonds Internationale Kooperationen gestellt werden.
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