Beginnen Sie das Antragsverfahren 2-3 Monate vor dem gewünschten Reisedatum, um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der einzureichenden Dokumente. Beachten Sie bitte: Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Tage dauern (Reisetage zählen nicht als Aufenthaltstage). Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden.
VOR DEM AUFENTHALT
WÄHREND DES AUFENTHALTS
NACH DEM AUFENTHALT
HINWEISE ZUR ABRECHNUNG DER REISE
Trotz der Förderung über Pauschalen muss die Reise innerhalb von 3 Monaten nach Reiseende abgerechnet werden (gilt nur für angestellte Mitarbeiter*innen der Universität). Leiten Sie dafür die notwendigen Unterlagen und Nachweise über die entstandenen Reise- und Aufenthaltskosten im Original rechtzeitig zur Prüfung an das International Office weiter. Danach erfolgt die Abrechnung durch die Reisekostenstelle.
Sollten die tatsächlichen Kosten über den ausgezahlten Pauschalen liegen, ist die Differenz von Ihnen zu tragen (oder Sie vereinbaren vorab eine supplementäre Förderung über Ihre Fakultät/Ihren Bereich - diese darf aber nicht aus EU-Mitteln stammen).
Wenn die tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen, müssen Sie die Differenz nicht zurückzahlen. Der Differenzbetrag wird aber als sozialversicherungspflichtiges Einkommen an die Zentrale Gehaltsstelle gemeldet und Ihnen werden dafür die entsprechenden Steuern abgezogen.
Reise- und Aufenthaltspauschalen werden bei der Abrechnung als Gesamtsumme den Gesamtkosten gegenübergestellt und nicht für sich betrachtet.
Bei Aufenthalten außerhalb Europas muss die Reise nicht nur der Fort- und Weiterbildung, sondern auch der Stärkung der Beziehung zur Partneruniversität dienen. Ein Antrag kann über den Fonds Internationale Kooperationen gestellt werden.
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