An der Bauhaus-Universität Weimar gibt es keine spezielle Website, an der Beschäftigungen für wissenschaftliche, studentische und künstlerische Assistent*innen (Hilfskräfte) ausgeschrieben werden.
Manchmal werden Beschäftigungsmöglichkeiten an den Online-Pinnwänden unter www.uni-weimar.de/de/universitaet/aktuell/pinnwaende/ angeboten, aber meist werden sie über die direkte Nachfrage an den Professuren und Bereichen vergeben.
Wenn es zu einem Assistent*innen-Vertrag kommen soll, so werden diese über einen Portal (Lucom Interaction Platform) ausgestellt. Dieses Portal können nur Studierende der Bauhaus-Uni Weimar nutzen unter www.uni-weimar.de/hiwi. Studierende anderer Einrichtungen setzen sich bitte mit dem Sekretariat des künftigen Einsatzbereiches in Verbindung.
Studierende der Bauhaus-Uni Weimar melden sich bitte über den o. g. Link mit ihrem Uni-Login und ihrem Uni-Passwort an. Auf der Startseite ist dann auszuwählen "Arbeitsantrag für stud./wiss. Assistent*innen". Sie gelangen darüber auf Ihr Formular. Ausfüllhinweise zum Workflow finden Sie hier.
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur Beschäftigung. Das betrifft u. a. die Vergütungshöhe, den Urlaubsanspruch, die Arbeitsunfähigkeit. Die Auskunft über einzureichende Dokumente und zu unterschreibende Vertragsunterlagen, finden Sie unter der Checkliste im Download-Bereich. (Vgl. hierzu auch Frage 3) Aus allen Informationen, die Sie im Formular eingeben, werden die Vertragsunterlagen generiert, die die Sekretärin Ihres künftigen Einsatzbereiches ausdrucken kann.
Sie erhalten vom Sekretariat eine E-Mail, sobald Ihre Vertragsunterlagen im Sekretariat des Einsatzbereiches gedruckt werden und Sie alle Unterschriften dort leisten können. Nachdem Sie unterschrieben haben, werden sämtliche Vertragsunterlagen und die einzureichenden Dokumente vom Sekretariat aus mit der Hauspost an das Dezernat Personal zur weiteren Bearbeitung bzw. zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages weitergeleitet. Alle Formulare und Dokumente, außer der eigentliche Arbeitsvertrag, können auch digital unterschrieben bzw. versendet werden. Der eigentliche Arbeitsvertrag muss im Original unterschrieben werden und ist somit nur postalisch zu versenden.
Wichtiger Hinweis: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn beide Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) unterzeichnet haben. Ein rückwirkender Vertragsabschluss ist nicht zulässig. Vor Vertragsabschluss darf keine Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Um gewährleisten zu können, dass der Vertrag rechtzeitig geschlossen wird und auch die Zahlung pünktlich erfolgen kann, ist ein Vorlauf von ca. 4 Wochen einzuhalten (siehe auch dazu Frage 6).
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