Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen sind nicht tarifgebundene
Arbeitnehmer, für die das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung findet.
Hinweis:
Die Urlaubsstunden sind beim Betreuer zu beantragen und sind nach dessen Genehmigung im Arbeitszeitnachweis als "geleistete Arbeitszeit" einzutragen und unter "Bemerkungen" mit "Urlaub" zu kennzeichnen.
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