Ausländische Studierende, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben und aus diesem Grund keine steuerliche Identifikationsnummer und keine Sozialversicherungsnummer erhalten, können nicht beschäftigt werden.
Ausländische Studierende von außerhalb der EU müssen die Kopie ihres Aufenthaltstitels mit der Genehmigung zur Beschäftigung einreichen. Die Vertragsdauer darf dem Ablauf des Aufenthaltstitels nicht überschreiten!
Ausländische Studierende brauchen eine deutsche Bankverbindung, wenn das bereits vorhandene Kreditinstitut nicht am SEPA-Verfahren teilnimmt (alle EU-Mitgliedsstaaten nehmen daran teil).
Ausländische Studierende brauchen eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, wenn sie monatlich mehr als 520 Euro verdienen und nicht kurzfristig beschäftigt sind (max. 70 Arbeitstage pro Jahr).
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