Das Arbeitsverhältnis kann vorfristig mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats beendet werden.
Die Kündigung ist schriftlich beim Arbeitgeber, z.B. dem/der Betreuer*in, einzureichen.
Es kann aber auch im gegenseitigen Einvernehmen ohne Kündigungsfrist enden. Dazu stellen Sie bitte an das Dezernat Personal einen formlosen Antrag, auf dem auch die/der Betreuer*in Kenntnis genommen hat.
Bitte informieren Sie diese rechtzeitig, damit Ersatz gefunden werden kann.
Im Dezernat Personal wird dann ein Auflösungsvertrag ausgestellt, den Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber unterschreiben.
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