An dieser Einrichtung dürfen Sie maximal 86 Stunden (19,8 h wöchentlich) im Monat arbeiten.
Diese Grenze gilt gleichermaßen für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen und sowohl in der Vorlesungszeit als auch in den Semesterferien. Außerhalb der Uni dürfen Sie gern auch noch zusätzlich arbeiten. Bitte beachten Sie jedoch, wenn Sie in der Vorlesungszeit insgesamt mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, verlieren Sie unter Umständen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn Ihren Studierendenstatus (mehr dazu siehe Frage 8).
Hinweis:
Vorlesungsfreie Zeiten sind nicht nur die Semesterferien, sondern auch die Abend- und Nachtstunden sowie die Wochenenden!
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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