Wie kann ich einen Termin vereinbaren und wie zeitnah findet eine Beratung statt?
Termine für ein Beratungsgespräch können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Beratungsanfragen haben für uns Priorität, so dass Beratungsgespräche in der Regel schnell stattfinden können.
Wie kann ich die Beratungsstellen erreichen?
Die Berater*innen sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen und melden sich schnellstmöglich zurück.
Wo finden Beratungstreffen statt?
Üblicherweise finden die Termine in den Büroräumen der Berater*innen statt. Wenn Sie sich nicht auf dem Campus treffen möchten, kann dies individuell vereinbart werden. Auch telefonische Beratungen oder Online-Beratungen sind möglich.
Was passiert mit meinen Informationen?
Die Berater*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Die Inhalte der Beratung werden nicht ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Die Länge des Beratungsgesprächs hängt von Ihrem Anliegen ab und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Bei Bedarf können auch mehrere Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden.
Was passiert im Beratungsgespräch?
Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Anliegen ernst und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Handlungsstrategien, d.h. wir überlegen gemeinsam, was unternommen werden kann und soll. Gegebenenfalls vermitteln wir an andere Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität. Wir begleiten und unterstützen auch, wenn Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten möchten.
Was passiert nach dem Beratungsgespräch? Was ist das Ergebnis einer Beratung?
Was nach dem Beratungsgespräch passiert, wird im Gespräch besprochen und gemeinsam festgelegt. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen. Das Ergebnis kann daher sehr unterschiedlich sein. Vielleicht möchten Sie, gemeinsam mit den Berater*innen, ein Gespräch mit der Person führen, die Sie diskriminiert hat. Vielleicht möchten Sie eine Beschwerde einlegen. Vielleicht hat Ihnen bereits das Beratungsgespräch geholfen und Sie möchten (vorerst) keine weiteren Schritte unternehmen.
In welcher Sprache findet die Beratung statt?
Die Beratungsgespräche finden in der Regel auf Deutsch oder Englisch statt.
Termine für ein Beratungsgespräch können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Beratungsanfragen haben für uns Priorität, so dass Beratungsgespräche in der Regel schnell stattfinden können.
Die Berater*innen sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen und melden sich schnellstmöglich zurück.
Üblicherweise finden die Termine in den Büroräumen der Berater*innen statt. Wenn Sie sich nicht auf dem Campus treffen möchten, kann dies individuell vereinbart werden. Auch telefonische Beratungen oder Online-Beratungen sind möglich.
Die Berater*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Die Inhalte der Beratung werden nicht ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Die Länge des Beratungsgesprächs hängt von Ihrem Anliegen ab und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Bei Bedarf können auch mehrere Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden.
Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Anliegen ernst und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Handlungsstrategien, d.h. wir überlegen gemeinsam, was unternommen werden kann und soll. Gegebenenfalls vermitteln wir an andere Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität. Wir begleiten und unterstützen auch, wenn Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten möchten.
Was nach dem Beratungsgespräch passiert, wird im Gespräch besprochen und gemeinsam festgelegt. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen. Das Ergebnis kann daher sehr unterschiedlich sein. Vielleicht möchten Sie, gemeinsam mit den Berater*innen, ein Gespräch mit der Person führen, die Sie diskriminiert hat. Vielleicht möchten Sie eine Beschwerde einlegen. Vielleicht hat Ihnen bereits das Beratungsgespräch geholfen und Sie möchten (vorerst) keine weiteren Schritte unternehmen.
Die Beratungsgespräche finden in der Regel auf Deutsch oder Englisch statt.
Es kann sinnvoll sein, ein formelles Beschwerdeverfahren einzuleiten, bei dem Ihre Beschwerde durch die Beschwerdestelle der Universität geprüft wird und ggf. Maßnahmen und Sanktionen eingeleitet werden. Gerne geben die Beratungsstellen Auskunft zum formellen Beschwerdeverfahren.
Betroffene
- Abwehr: Setzen Sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr. Sagen Sie, wenn Ihnen eine Äußerung oder Handlung unangenehm ist oder Sie verletzt. Suchen Sie die Schuld nicht bei sich!
- Dokumentation: Halten Sie sofort fest, was Ihnen passiert ist (Ort, Zeit, Vorfall, beteiligte oder anwesende Personen, Personen, mit denen Sie über den Vorfall gesprochen haben) und sichern Sie Beweise (E-Mails, Nachrichten, Postings, etc.). Dies ist eine wichtige Grundlage für eine mögliche spätere Beschwerde.
- Unterstützung und Beratung: Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen. Sprechen Sie Personen an, die den Vorfall beobachtet haben und bitten um direkte Unterstützung oder auch, später als Zeug*in eine Aussage zu machen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Die Beratungen sind vertraulich und, wenn gewünscht, auch anonym.
- Beschwerde: Reichen Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universität ein. Die Berater*innen unterstützen Sie dabei.
- Im akuten Notfall: Verständigen Sie die Polizei.
Zeug*innen
- Einschreiten: Wenden Sie sich nicht ab, sondern greifen Sie ein! Sprechen Sie die betroffene Person an und helfen ihr aus der Situation. Unterstützen Sie sie dabei, die belästigende Person auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Machen Sie auch auf unterschwellige Übergriffigkeit in Abhängigkeitsverhältnissen aufmerksam.
- Dokumentation: Halten Sie sofort fest, fast geschehen ist und bieten Sie der betroffenen Person an, den Vorfall zu bezeugen.
- Hilfe anbieten: Weisen Sie die betroffene Person auf existierende Beratungs- und Beschwerdestellen hin und begleiten Sie sie ggf. dorthin.
- Im akuten Notfall: Verständigen Sie die Polizei.