Eine der wichtigsten und zahlenmäßig größten Zielgruppen für den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der Bauhaus-Universität Weimar sind die Studierenden und nicht zuletzt auch die Studieninteressierten und Bewerber/Bewerberinnen.
Im Handlungsfeld „Studium und Lehre“ wurden und werden unter der Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung bei der Umsetzung von Prüfungs-, Studien-, Immatrikulations-, Gebühren- und Promotionsordnungen sowohl im Hinblick auf Zugang und Zulassung zum Studium, als auch im Hinblick auf Studienverlauf und Prüfungen Regelungen und Formulierungen angepasst, insbesondere im Umgang mit Nachteilsausgleichen.
Darüber hinaus soll eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu und Transparenz von Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung angestrebt werden.
Insbesondere sollen Beschäftigte der Universität, die Studierende mit Beeinträchtigung beraten, im Studium als Lehrkraft betreuen oder im administrativen Bereich Unterstützung leisten, durch entsprechende Schulungen sensibilisiert und weitergebildet werden.
Die Lehrenden sollen bei der Konzeption und Durchführung barrierefreier Lehrveranstaltungen durch die Bereitstellung von Kommunikationshilfen und finanziellen Mitteln unter-stützt werden.
Derzeit nicht vorhanden.
Entsprechende Gelder hierfür wurden in 2019 beantragt und genehmigt.
Bei Veranstaltungen der Bauhaus-Universität Weimar können Kommunikationshilfen kostenlos in Anspruch genommen werden (u.a. Dolmetschen im Bereich Schrift- und Gebärdensprache)
2019 – 2021, Daueraufgabe
In den vergangenen Jahren wurden in allen Prüfungs- und Studienordnungen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen umgesetzt. Über eine zentrale Homepage "Studieren mit Beeinträchtigung" und durch die Beratungsangebote der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende werden Informationen zu den Belangen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigung zentral zur Verfügung gestellt.
Das Thema Nachteilsausgleich wird regelmäßig in den verschiedenen Gremien der Universität (Senat, Fakultätsräte) vorgestellt, um die Lehrenden zu informieren und zu sensibilisieren. Zudem werden regelmäßig themenbezogene Veranstaltungen für alle Mitglieder der Universität angeboten, so z.B. ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Stange, FH Erfurt, zu „Psychische Belastungen unter Studierenden“, Online-Workshop „Psychisch fit studieren“ von irrsinnig menschlich e.V. Zudem sind die Informationen zum Nachteilsausgleich zentral verfügbar (Studieren mit Beeinträchtigung)
Hinweise zu Weiterbildungs- und Fachtagungsangeboten werden an die entsprechenden Beschäftigten weitergeleitet.
2019 bis 2021, Daueraufgabe
Bisher gibt es keine entsprechende Kennzeichnung.
Es wurden 8 Schließfächer auf Höhe eines Rollstuhlnutzenden als barrierefreies Schließfach mit einem Aufkleber markiert.
Perspektivisch eine vereinheitlichte Vorgehensweise verankert werden, die es entsprechend auch zu kommunizieren gilt.
Eine Verlängerung der Ausleihkonditionen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfolgt auf Anfrage.
2020
Entgegennahme der Wünsche an den Theken oder per Mail, Vorbereitung zur Ausleihe und Bereitstellung an einem zugänglichen Ort.
Eine Verlängerung der Ausleihkonditionen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfolgt auf Anfrage.
2020
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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Beendet Animationen auf der Website
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