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WAS WAR DIE FRAGE?
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Antragsverfahren STAFF INCOMING

Antragsverfahren ERASMUS+ Staff Mobility (Incoming)

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt an der Bauhaus-Universität Weimar entschieden haben und bald bei uns zu Gast sein werden. Die in Aussicht gestellte Förderung Ihres Aufenthalts ist nach folgenden Varianten möglich:

  • zu Lehrzwecken mit mindestens 8 Stunden pro Woche (Staff Mobility for Teaching - STA) oder
  • zu Trainingszwecken (Staff Mobility for Training - STT).

VOR DEM AUFENTHALT

  • Mobility Agreement (Link zum Online-Portal)
    Mit diesem Dokument wird das Programm Ihres Besuch vereinbart. Erstellen Sie das Mobility Agreement über das Online-Portal und unterzeichnen es (digital). Eine weitere (digitale) Unterschrift ist erforderlich von Ihrer Heimatinstitution. Dann senden Sie das Dokument per E-Mail an staffmobility[at]uni-weimar.de.

  • Grant Agreement (Zuwendungsvertrag)
    Nachdem wir das von Ihnen ausgefüllte Mobility Agreement erhalten haben, senden wir Ihnen per E-Mail das Grant Agreement, das Sie bitte (digital) unterzeichnen und per E-Mail an staffmobility[at]uni-weimar.de zurücksenden.

AUSZAHLUNG

  • EU-Heimatinstitution
    Wenn Sie Gast aus einem EU-Mitgliedsstaat sind, erhalten Sie eine Überweisung von 70% der Fördersumme auf Ihr Konto, nachdem Sie uns das Grant Agreement per E-Mail zugesendet haben.
    Sobald Sie den EU-Survey (siehe "NACH DEM AUFENTHALT") ausgefüllt haben, dürfen wir Ihnen die restlichen 30% der Förderung überweisen.

  • nicht-EU-Heimatinstitution
    Wenn Sie Gast aus einem außereuropäischen Staat sind, erhalten Sie eine Barzahlung der gesamten Fördersumme in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Weimar. Das genaue Vorgehen stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

NACH DEM AUFENTHALT

  • EU-Survey
    Von der EU-Kommission werden Sie per E-Mail (von EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM@ec.europa.eu) aufgefordert, einen kurzen Online-Bericht auszufüllen (multiple choice).

  • Erfahrungsbericht
    Nach Beendigung des Aufenthalts bitten wir Sie, einen Erfahrungsbericht auszufüllen. Dafür melden Sie sich bitte wieder im Portal an und wählen das entsprechende Formular aus.

Höhe der finanziellen Förderung

Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Aufenthalt mindestens 2 Tage (EU-Heimatinstitution) bzw. mindestens 5 Tage (nicht-EU Heimatinstitution) dauern. Reisetage zählen nicht als Aufenthaltstage. Die Förderung unterteilt sich in

  • eine Aufenthaltspauschale von 160 EUR pro Tag
    (Samstage und Sonntage zählen i.d.R. nicht dazu)
    und
  • eine einmalige Fahrtkostenpauschale, die sich nach der Entfernung Ihrer Heimatinstitution von Weimar richtet.

Zusätzliche Förderung kann durch nachhaltiges Reisen (vorrangig innerhalb Europas) erfolgen.

Unter nachhaltigem Reisen bzw. „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, für die überwiegend (insgesamt mindestens 50%) emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrrad genutzt werden.

Schiff, Flugzeug, Auto/E-Auto oder Motorrad zählen nicht als nachhaltige Verkehrsmittel. Flugzeuge gelten auch dann nicht als nachhaltige Verkehrsmittel, wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.

Zutreffend vorrangig innerhalb Europas:
Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden - sofern das bei der Beantragung der Förderung entsprechend angegeben und begründet wurde.

Fahrtkostenpauschalen

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen 
0 bis 99 Kilometer          28 EUR            -
100 bis 499 Kilometer         211 EUR          285 EUR
500 bis 1.999 Kilometer          309 EUR          417 EUR
2.000 bis 2.999 Kilometer         395 EUR          535 EUR
3.000 bis 3.999 Kilometer         580 EUR          785 EUR
4.000 bis 7.999 Kilometer      1.188 EUR            -
8.000 und mehr Kilometer      1.735 EUR             -

Sonderförderung

Sollten Sie

  • von Ihrem Kind/Ihren Kindern auf der Reise begleitet werden,
  • von einer chronischen Krankheit betroffen sein,
  • eine Schwerbhinderung ab 20 GdB haben,

beraten wir Sie gern zu weiteren Fördermöglichkeiten. Bitte informieren Sie uns, falls einer der genannten Umstände auf Sie zutrifft und Sie Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen gern weiter!

  • Fördersätze Erasmus+
  • Fonds Internationale Kooperationen
  • Antragsverfahren

Kontakt

Dipl.-Ing. Daniela Raddi
Service International
Beratung und Koordination

  • Erasmus+ Personalmobilitäten (incoming & outgoing)
  • Gastwissenschaftler:innen
  • Mitarbeiter:innen mit Aufenthaltstitel

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15, Raum 102
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 54
E-Mail: daniela.raddi[at]uni-weimar.de

Sprechzeit: nach Vereinbarung

Kontakt

 Dr. Johanna Lüdde


Franziska Schütz
(derzeit in Elternzeit)

Finanzen/Förderung Erasmus

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15, Raum 105

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 23 79

E-Mail:
johanna.luedde[at]uni-weimar.de
staffmobility@uni-weimar.de

Sprechzeit: nach Vereinbarung

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