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Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler sind die Ansprechpersonen der Beschwerdestelle. Foto: Michèle Eike
Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler sind die Ansprechpersonen der Beschwerdestelle. Foto: Michèle Eike
Erstellt: 31. Januar 2025

»Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung« nimmt ihre Arbeit auf

Wenn Studierende, Promovierende und Beschäftigte der Universität aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung, diskriminiert worden sind, können sie ab sofort eine formelle Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung einreichen. Damit sichert die Universität den umfassenden Schutz ihrer Angehörigen und Mitglieder wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgeschrieben.  

Aufgabe der neutralen Beschwerdestelle ist es zu prüfen, ob eine Diskriminierung aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung besteht. 

Für die Prüfung bezieht sich die Beschwerdestelle auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die gerade vollständig überarbeitete Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem AGG (MdU 19/24). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann sie Zeug*innen befragen, Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und eine Stellungnahme der Person(en) einholen, gegen die eine Beschwerde vorliegt. 

Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor. Das jeweils zuständige Mitglied des Präsidiums ist dann für die Entscheidung über die Sanktionen und deren Umsetzung zuständig. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist in der Verfahrensordnung der Beschwerdestelle geregelt, die zusammen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie veröffentlicht ist (MdU 19/24).

Betroffenen wird geraten, sich vor dem Einreichen einer formellen Beschwerde mit einer der Beratungsstellen im Fall von Diskriminierung (unter https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/profil/chancengleichheit-und-diskriminierungsschutz/beratung/) an der Universität in Verbindung zu setzen. Als Interessensvertretungen arbeiten die Beratungsstellen streng vertraulich und parteilich im Sinne der Betroffenen. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie beispielsweise Handlungsstrategien und verweisen auf weitere Unterstützungsangebote. Weiterhin informieren die Beratungsstellen umfassend über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und können Betroffene auch während des Verfahrens begleiten.

Weitere Informationen zur »Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung«, zum Ablauf einer Beschwerde und die Verfahrensordnung der Beschwerdestelle finden Sie unter: www.uni-weimar.de/beschwerdestelle-bei-diskriminierung   

Kontakt:
Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler
Tel.: +49 (0) 3543/581717
E-Mail: beschwerdestelle[at]uni-weimar.de 

Weiterführende Links:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem AGG (MdU 19/24)

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Termine

01.09.2025, 19.30 Uhr

Weimarer Stummfilm-Retrospektive zeigt »ORLAC’S HÄNDE«

02.09.2025, 19.00 Uhr

Weimarer Stummfilm-Retrospektive - Vortrag: »Harry Piel – Auf der Suche nach dem verschollenen Actionstar«

02.09.2025, 19.30 Uhr

Weimarer Stummfilm-Retrospektive zeigt »DER MANN OHNE NERVEN und SHERLOCK HOLMES JR«

03.09.2025, 19.30 Uhr

Weimarer Stummfilm-Retrospektive zeigt »DIE KARAWANE«

04.09.2025, 19.30 Uhr

Weimarer Stummfilm-Retrospektive zeigt »DER LETZTE MANN«

Aus dem Bauhaus-Netzwerk

  • Ö1: Jun.-Prof. Kerstin Ergenzinger erkundet mit radiophonem Essay die Wasserlandschaften von Weimar
  • NDR: Wissenschaftler*innen der Bauhaus-Universität Weimar untersuchen, wie Anteil von Recyclinggips erhöht werden kann
  • DNV: Ehemaliger Mitarbeiter Hendrik Breitbarth wird neuer Head of Digital Subscription bei der Funke Gruppe
  • MDR: Tabea Latocha, Postdoktorandin an der Professur Stadtplanung, im Interview über feministische Wohnkonzepte
  • MDR Sachsen-Anhalt: Prof. Frank Eckardt erklärt am Beispiel der Stadt Burg, was Innenstädte brauchen, um attraktiv zu sein
  • Hamburg Startups: Alumni der Bauhaus-Universität Weimar machen aus Grundrissen Virtual Reality-Erlebnisse
  • Donau Zeitung: Studierende der Bauhaus-Universität Weimar leiten Workshop bei deutsch-französischen Filmtagen
  • taz: Prof. Andreas Garkisch hat Entwurf für das SEZ-Areal in Berlin erarbeitet
  • artmagazine: Dr. Ulrike Kuch zur Rektorin der Universität für angewandte Kunst Wien gewählt
  • Leipziger Zeitung: Alumnus Prof. Dr.-Ing. Alexander Stahr, Professor für Tragwerkslehre an der HTWK Leipzig, erhält Leipziger Wissenschaftspreis 2025
  • Salzburger Nachrichten: Prof. Horst-Michael Ludwig über die Herausforderungen für das Bindemittel Zement
  • Berliner Zeitung: Absolventen der Bauhaus-Universität Weimar präsentieren Entwurf zur Umgestaltung des John F. Kennedy-Platz in Berlin
  • Raum und Wohnen: Sitzmöbel aus Biozement der Alumni Julia Huhnholz und Friedrich Gerlach
  • Ö1: Theatermacher und Alumnus Julian Hetzel über seine Wiener-Festwochen-Produktion »Three times left is right«
  • mittelhessen: Ausstellung von Alumna Anke Eißmann zeigt Fantasy-Kunstwerke im Schloss Werdorf
  • Rheinische Anzeigenblätter.de: Alumna und Künstlerin Ulrike Theusner stellt im Museum August Macke Haus in Bonn aus
  • BauNetz: Jun. Prof. Christina Köchling veröffentlicht Buch zu ökomoderner Architektur
  • Oscar am Freitag: Autorin und Alumna Nancy Hünger liest aus ihrem poetischen Werk in der WunderBAR Gotha
  • FAZEmag: Alumnus Luca Draccar über sein musikalisches Projekt »The Dark Side«
  • ARD alpha: Studentin Stina Amrhein im Portrait über ihr Studium der Umweltingenieurwissenschaften an der Bauhaus-Universität Weimar

Die Bauhaus-Uni in den Medien

Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler sind die Ansprechpersonen der Beschwerdestelle. Foto: Michèle Eike
Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler sind die Ansprechpersonen der Beschwerdestelle. Foto: Michèle Eike
Erstellt: 31. Januar 2025

»Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung« nimmt ihre Arbeit auf

Wenn Studierende, Promovierende und Beschäftigte der Universität aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung, diskriminiert worden sind, können sie ab sofort eine formelle Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung einreichen. Damit sichert die Universität den umfassenden Schutz ihrer Angehörigen und Mitglieder wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgeschrieben.  

Aufgabe der neutralen Beschwerdestelle ist es zu prüfen, ob eine Diskriminierung aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung besteht. 

Für die Prüfung bezieht sich die Beschwerdestelle auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die gerade vollständig überarbeitete Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem AGG (MdU 19/24). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann sie Zeug*innen befragen, Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und eine Stellungnahme der Person(en) einholen, gegen die eine Beschwerde vorliegt. 

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Betroffenen wird geraten, sich vor dem Einreichen einer formellen Beschwerde mit einer der Beratungsstellen im Fall von Diskriminierung (unter https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/profil/chancengleichheit-und-diskriminierungsschutz/beratung/) an der Universität in Verbindung zu setzen. Als Interessensvertretungen arbeiten die Beratungsstellen streng vertraulich und parteilich im Sinne der Betroffenen. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie beispielsweise Handlungsstrategien und verweisen auf weitere Unterstützungsangebote. Weiterhin informieren die Beratungsstellen umfassend über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und können Betroffene auch während des Verfahrens begleiten.

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Kontakt:
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