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Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar

Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar

Aktuelle Wahlen

Wahl des Promovierendenrats 2023

Ergänzungswahl zum erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Kunst und Gestaltung 2023

DFG-Fachkollegienwahlen 2023

 

 

Aufgaben des Wahlamtes

Das Wahlamt untersteht dem Kanzler als Wahlleiter und organisiert die Wahlen zu den Gremien:
•    Senat
•    Fakultätsrat
•    Beirat für Gleichstellungsfragen

Das Wahlamt unterstützt die Organisation und Durchführung der Wahlen
•    zum Assistentenrat
•    zum Promovierendenrat
•    zu den studentischen Fachschaftsräten
•    der DFG-Fachkollegien

Das Wahlamt ist Geschäftsstelle des
•    Wahlleiters
•    Wahlvorstandes
•    Wahlprüfungsausschusses

Rechtsgrundlagen

  • Thüringer Hochschulgesetz
  • Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar
  • Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar 1. Änderung
  • Wahlordnung des Assistentenrats
  • Satzung des Promovierendenrats
  • Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar
  • Wahlordnung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar 1. Änderung
  • Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Welche Gremien werden gewählt

GremienAufgaben
Senat§ 8 Grundordnung
Fakultätsrat§ 18 Grundordnung
Beirat für Gleichstellungsfragen § 6 ThürHG
Assistentenrat § 88 Abs. 5 ThürPersVG, § 95 ThürHG
Promovierendenrat§ 21 Abs. 4 ThürHG
Studentische Fachschaftsräte§ 24 Satzung der Studierendenschaft
DFG-Fachkollegien Aufgaben

Mandate und Amtszeit

Wer wählt?
Wie viele Mandate sind zu vergeben?
Wie lang ist die Amtszeit?

Senat

Wer wählt?Anzahl MandateAnzahl SitzeAmtszeit
Hochschullehrer*innen

Im paritätisch besetzten Senat:

1 Vertreter*in pro Fakultät

Im erweiterten Senat:

2 Vertreter*innen pro Fakultät sowie 1 zusätzliche*r Vertreter*in der Fakultät mit dem größten Wahlbereich

Im paritätisch besetzten Senat:

4 Sitze

Im erweiterten Senat:

9 Sitze
3 Jahre

akademische Mitarbeiter*innen

In der Fakultät Kunst und Gestaltung bilden die akademischen Mitarbeiter*innen einen gemeinsamen Wahlbereich mit den akademischen Mitarbeiter*innen des Gewährleistungsbereichs.

1 Vertreter*in pro Fakultät4 Sitze3 Jahre
Studierende1 Vertreter*in pro Fakultät4 Sitze

1 Jahr

Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie volljährige Auszubildende4 Vertreter*innen4 Sitze3 Jahre

Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät

Wer wählt?Anzahl MandateAmtszeit
Hochschullehrer*innen

Im paritätisch besetzten Fakultätsrat:

2 Vertreter*innen pro Fakultät

Im erweiterten Fakultätsrat:

5 Vertreter*innen pro Fakultät
3 Jahre
akademische Mitarbeiter*innen2 Vertreter*innen3 Jahre
Studierende2 Vertreter*innen1 Jahr
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung 2 Vertreter*innen3 Jahre

Beirat für Gleichstellungsfragen

Wer ist vorschlags- und wahlberechtigt?Alle Mitgliedergruppen unabhängig von der Wahlbereichszuordnung
Wer ist wählbar?alle weiblichen Mitglieder der Universität
Wer wird für welche Amtszeit gewählt?

- 1 Gleichstellungsbeauftragte pro Fakultät
- 1 Gleichstellungsbeauftragte des Gewährleistungsbereichs
- 2 studentische Vertreterinnen

3 Jahre

3 Jahre

1 Jahr
Wer bildet einen Wahlbereich?- jede Fakultät
- der Gewährleistungsbereich
- die Studierenden

Assistentenrat

Wer wählt?Wie viele Mandate sind zu vergeben?Welche Amtszeit?
studentische, wissenschaftliche, künstlerische Assistenten, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen3 Vertreter*innen1 Jahr

Promovierendenrat

Wer wählt?Wie viele Mandate sind zu vergeben?Welche Amtszeit?
die von der Graduierungskommissionen der Fakultäten angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden  

8 Mitglieder

4 Stellvertreter*innen

 
2 Jahre

DFG-Fachkollegienwahl

Wer wählt?Wie kann gewählt werden?Welche Amtszeit?
Professor*innen, Juniorprofessor*innen und promovierte Wissenschaftler in der von der DFG vorgegebenen Fächerstruktur und der dort angegebenen Anzahl der zu vergebenden Sitze pro Fach4 Jahre

Wahlorganisation

Wahlvorstand

Dem Wahlvorstand gehören an:

•    Prof. Dr. Silvio Beier - Vorsitzender (Fakultät Bauingenieurwesen)
     Prof. Dr. N.N. (Fakultät …) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Hochschullehrer
•    Christina Kleffel - Stellvertreterin (Universitätsbibliothek)
     Frau/ Herr N.N. (Fakultät/ Bereich …) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
•    Lisa-Marie Kramer (Fakultät Architektur und Urbanistik) bis März 2023
     Frau/ Herr N.N. (Fakultät …) ab April 2023
     Frau/ Herr N.N. (Fakultät …) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Studierenden
•    Agnes Thieme - Schriftführerin (Dezernat Studium und Lehre)
     Manuela Steinmetz (Universitätsbibliothek) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Aufgaben des Wahlvorstandes:
Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Wahlprüfungsausschuss

Dem Wahlprüfungsausschuss gehören an:

•    Dr. Steffi Heine (Justitiariat) als Vorsitzende
•    Prof. Dr. N.N. (Fakultät …)
     Prof. Dr. N.N. (Fakultät …) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Hochschullehrer
•    Frau/ Herr N.N. (Fakultät …)
     Frau/ Herr N.N. (Fakultät …) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Studierenden
•    Yvonne Puschatzki (Universitätskommunikation)
     Uta Winkler (Dezernat Forschung) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses:
Der Wahlprüfungsausschuss ist für alle Prüfungen zuständig, die Wahlen nach der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar betreffen. Ihm obliegen Entscheidungen über Widersprüche gegen Beschlüsse des Wahlvorstandes, Entscheidungen über Widersprüche gegen die Zuordnung zu einer Fakultät, Entscheidungen aufgrund von Beanstandungen des Wahlleiters/ der Wahlleiterin sowie Entscheidungen über Wahlanfechtungen im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens.
Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Wahlausschüsse

In jeder Fakultät und im Gewährleistungsbereich wird je ein Wahlausschuss gebildet. Die Mitglieder dieser Wahlausschüsse werden vom jeweiligen Dekan/ von der jeweiligen Dekanin bzw. vom Kanzler/ von der Kanzlerin benannt.
Es wird ein studentischer Wahlausschuss für alle Fakultäten gebildet. Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses werden vom Vorstand des Studierendenkonvents benannt.

Die Wahlausschüsse bestehen in den jeweiligen Fakultäten aus:
•    je ein*e Vertreter*in  
    aus der Gruppe der Hochschullehrer
    aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
    aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Der Wahlausschuss besteht im Gewährleistungsbereich aus:
•    je zwei Vertreter*innen
    aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
    aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Der studentische Wahlausschuss besteht in den jeweiligen Fakultäten aus:
•    je zwei Vertreter*innen
    aus der Gruppe der Studierenden

Aufgaben der Wahlausschüsse:
Die Wahlausschüsse unterstützen den Wahlvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, insbesondere bei der Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidierenden und, soweit erforderlich, bei der öffentlichen Vorstellung der Kandidierenden und der Auszählung der Stimmen. Der Wahlvorstand kann dem studentischen Wahlausschuss weitere Aufgaben bei der Durchführung der Wahlen übertragen. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Informationen zum Online-Wahlportal

Die POLYAS GmbH unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar bei der Durchführung der Online-Wahl für die an der Universität zu besetzenden Gremien und stellt für diese Zwecke der Universität die Wahlsoftware "POLYAS" zur Verfügung. Die Wahlsoftware ist auf die Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen individuell angepasst und ermöglicht eine einfache, verlässliche und transparente Online-Wahl. Alle personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten verbleiben bei der Universität und werden nicht an die POLYAS GmbH weitergegeben. Die POLYAS GmbH handelt als Auftragsverarbeiter nach Weisung der Universität und kooperiert mit vertrauenswürdigen Partnern. Die POLYAS GmbH ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und gewährleistet die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen.

  • Wahl des Promovierendenrats 2023
  • Ergänzungswahl erweiterter Fakultätsrat Fakultät Kunst und Gestaltung 2023g

Kontakt

Wahlamt

Ass. iur. Elke Döhler
Leiterin Wahlamt
Bauhaus-Universität Weimar
Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581204
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Amtierende Mitglieder

Senat
Fakultätsrat Architektur und Urbanistik
Fakultätsrat Bauingenieurwesen
Fakultätsrat Kunst und Gestaltung
Fakultätsrat Medien
Beirat für Gleichstellungsfragen
Assistent*innenrat
Pro.Doc Promovierendenrat
DFG-Fachkollegien
Studierendenvertretung

 

 

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