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Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar

Aktuelle Wahlen 2025

Gremienwahlen für Senat, Fakultätsräte und Beirat für Gleichstellungsfragen in den vier Mitgliedergruppen sowie Assistentenrat

  • Offenlegung der Wahlverzeichnisse: 4. -10. April 2025
  • Beginn und Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 4. -25. April 2025
  • Online-Wahl: ACHTUNG! neuer Wahlzeitraum 26. Mai-2. Juni

3-jähige Amtszeit: 1. Oktober 2025 -30. September 2028
1-jährige Amtszeit für Studierende/ Assistent*innen: 1. Oktober 2025 -30. September 2026

Details zur Wahldurchführung, das Formular zur Einreichung des Wahlvorschlages, das Wahlverzeichnis mit allen aufgeführten Wahlberechtigten, die von den zugelassenen Kandidierenden erstellten Steckbriefe sowie den Link zum Wahlportal mit weiterführenden Informationen finden Sie hier.


Allgemeine Informationen

Info

Wahlberechtigte, Mandate und Amtszeiten

Senat

Wer wählt?Anzahl MandateAnzahl SitzeAmtszeit
Hochschullehrer*innen

Im paritätisch besetzten Senat:

1 Vertreter*in pro Fakultät

Im erweiterten Senat:

2 Vertreter*innen pro Fakultät sowie 1 zusätzliche*r Vertreter*in der Fakultät mit dem größten Wahlbereich

Im paritätisch besetzten Senat:

4 Sitze

Im erweiterten Senat:

9 Sitze
3 Jahre

akademische Mitarbeiter*innen

In der Fakultät Kunst und Gestaltung bilden die akademischen Mitarbeiter*innen einen gemeinsamen Wahlbereich mit den akademischen Mitarbeiter*innen des Gewährleistungsbereichs.

1 Vertreter*in pro Fakultät4 Sitze3 Jahre
Studierende1 Vertreter*in pro Fakultät4 Sitze

1 Jahr

Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie volljährige Auszubildende4 Vertreter*innen4 Sitze3 Jahre

Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät

Wer wählt?Anzahl MandateAmtszeit
Hochschullehrer*innen

Im paritätisch besetzten Fakultätsrat:

2 Vertreter*innen pro Fakultät

Im erweiterten Fakultätsrat:

5 Vertreter*innen pro Fakultät
3 Jahre
akademische Mitarbeiter*innen2 Vertreter*innen3 Jahre
Studierende2 Vertreter*innen1 Jahr
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung 2 Vertreter*innen3 Jahre

Beirat für Gleichstellungsfragen

Wer ist vorschlags- und wahlberechtigt?Alle Mitgliedergruppen unabhängig von der Wahlbereichszuordnung
Wer ist wählbar?alle weiblichen Mitglieder der Universität
Wer wird für welche Amtszeit gewählt?

- 1 Gleichstellungsbeauftragte pro Fakultät
- 1 Gleichstellungsbeauftragte des Gewährleistungsbereichs
- 2 studentische Vertreterinnen

3 Jahre

3 Jahre

1 Jahr
Wer bildet einen Wahlbereich?- jede Fakultät
- der Gewährleistungsbereich
- die Studierenden

Assistentenrat

Wer wählt?Wie viele Mandate sind zu vergeben?Welche Amtszeit?
studentische, wissenschaftliche, künstlerische Assistenten, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen3 Vertreter*innen1 Jahr

Promovierendenrat

Wer wählt?Wie viele Mandate sind zu vergeben?Welche Amtszeit?
die von der Graduierungskommissionen der Fakultäten angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden 8 Mitglieder
4 Stellvertreter*innen
2 Jahre

DFG-Fachkollegienwahl

Wer wählt?Wie kann gewählt werden?Welche Amtszeit?
Professor*innen, Juniorprofessor*innen und promovierte Wissenschaftler in der von der DFG vorgegebenen Fächerstruktur und der dort angegebenen Anzahl der zu vergebenden Sitze pro Fach4 Jahre
Zulassung

Wahlorganisation

Wahlvorstand

Dem Wahlvorstand gehören an:

•    Prof. Dr. Silvio Beier - Vorsitzender (Fakultät Bau- und Umwelt)
     Prof. Dr. Jürgen Melzner (Fakultät Bau- und Umwelt) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Hochschullehrer
•    Christina Kleffel - Stellvertretende Vorsitzende (Universitätsbibliothek)
     Christiane Lewe (Fakultät Medien) als 1. Stellvertretung
     Jannis Leuther (Fakultät Medien) als 2. Stellvertretung
     aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
•    Oskar Wienecke (Fakultät Architektur und Urbanistik)
     Yihang Guo (Fakultät Architektur und Urbanistik) als Stellvertreterin 
     aus der Gruppe der Studierenden
•    Konstanze Bleul (Dezernat Forschung)
     Damaris Schneider (Dezernat Forschung) als Stellvertreterin
     aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Aufgaben des Wahlvorstandes:
Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Wahlprüfungsausschuss

Dem Wahlprüfungsausschuss gehören an:

•    Dr. Steffi Heine (Justitiariat) als Vorsitzende
•    Prof. Dr.-Ing. habil. Carsten Könke (Fakultät Bau- und Umwelt)
     aus der Gruppe der Hochschullehrer
     Dr. Martin Kästner (Fakultät Bau- und Umwelt)
     Dr. Thomas Haupt (Fakultät Bau- und Umwelt) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
•    Lara Hoppestock (Fakultät Architektur und Urbanistik)
     aus der Gruppe der Studierenden
•    Yvonne Puschatzki (Universitätskommunikation)
     Uta Winkler (Dezernat Forschung) als Stellvertretung
     aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses:
Der Wahlprüfungsausschuss ist für alle Prüfungen zuständig, die Wahlen nach der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar betreffen. Ihm obliegen Entscheidungen über Widersprüche gegen Beschlüsse des Wahlvorstandes, Entscheidungen über Widersprüche gegen die Zuordnung zu einer Fakultät, Entscheidungen aufgrund von Beanstandungen des Wahlleiters/ der Wahlleiterin sowie Entscheidungen über Wahlanfechtungen im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens.
Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Wahlausschüsse

In jeder Fakultät und im Gewährleistungsbereich wird je ein Wahlausschuss gebildet. Die Mitglieder dieser Wahlausschüsse werden vom jeweiligen Dekan/ von der jeweiligen Dekanin bzw. vom Kanzler/ von der Kanzlerin benannt.
Es wird ein studentischer Wahlausschuss für alle Fakultäten gebildet. Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses werden vom Vorstand des Studierendenkonvents benannt.

Die Wahlausschüsse bestehen in den jeweiligen Fakultäten aus:
•    je ein*e Vertreter*in  
    aus der Gruppe der Hochschullehrer
    aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
    aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
    aus der Gruppe der Studierenden
Der Wahlausschuss besteht im Gewährleistungsbereich aus:
•    je zwei Vertreter*innen
    aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
    aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Der studentische Wahlausschuss besteht in den jeweiligen Fakultäten aus:
•    je zwei Vertreter*innen pro Fakultät
    aus der Gruppe der Studierenden

Aufgaben der Wahlausschüsse:
Die Wahlausschüsse unterstützen den Wahlvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, insbesondere bei der Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidierenden und, soweit erforderlich, bei der öffentlichen Vorstellung der Kandidierenden und der Auszählung der Stimmen. Der Wahlvorstand kann dem studentischen Wahlausschuss weitere Aufgaben bei der Durchführung der Wahlen übertragen. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Informationen zum Online-Wahlportal

Die POLYAS GmbH unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar bei der Durchführung der Online-Wahl für die an der Universität zu besetzenden Gremien und stellt für diese Zwecke der Universität die Wahlsoftware "POLYAS" zur Verfügung. Die Wahlsoftware ist auf die Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen individuell angepasst und ermöglicht eine einfache, verlässliche und transparente Online-Wahl. Alle personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten verbleiben bei der Universität und werden bis auf die Daten der Kandidierenden für die Stimmzettel nicht an die POLYAS GmbH weitergegeben. Die POLYAS GmbH handelt als Auftragsverarbeiter nach Weisung der Universität und kooperiert mit vertrauenswürdigen Partnern. Die POLYAS GmbH ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und gewährleistet die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen.

Aufgaben des Wahlamtes

Das Wahlamt untersteht dem Kanzler als Wahlleiter und organisiert die Wahlen zu den Gremien:
•    Senat
•    Fakultätsrat
•    Beirat für Gleichstellungsfragen

Das Wahlamt unterstützt die Organisation und Durchführung der Wahlen
•    zum Assistentenrat
•    zum Promovierendenrat
•    zu den studentischen Fachschaftsräten
•    der DFG-Fachkollegien

Das Wahlamt ist Geschäftsstelle des
•    Wahlleiters
•    Wahlvorstandes
•    Wahlprüfungsausschusses

Rechtsgrundlagen

  • Thüringer Hochschulgesetz
  • Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar
  • Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar 1. Änderung
  • Wahlordnung des Assistentenrats
  • Satzung des Promovierendenrats
  • Satzung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar
  • Wahlordnung der Studierendenschaft der Bauhaus-Universität Weimar 1. Änderung
  • Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
IT-Sicherheit

Datenschutzhinweis nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Daher informieren wir Sie durch unseren Datenschutzhinweis, zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten und der Kandidierenden die Bauhaus-Universität Weimar zur Durchführung der Wahlen erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Ihnen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

  • Gremienwahlen |Assistentenratswahl 2025
  • Steckbriefe der Kandidierenden

Kontakt

Wahlamt

Ass. iur. Elke Döhler
Leiterin Wahlamt
Bauhaus-Universität Weimar
Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581204
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Sandra Meier
Teamassistenz
Belvederer Allee 6
99425 Weimar
Tel: 03643 581215
E-Mail: wahlamt[at]uni-weimar.de

Amtierende Mitglieder

Senat
Fakultätsrat Architektur und Urbanistik
Fakultätsrat Bauingenieurwesen
Fakultätsrat Kunst und Gestaltung
Fakultätsrat Medien
Beirat für Gleichstellungsfragen
Assistent*innenrat
Pro.Doc Promovierendenrat
DFG-Fachkollegien
Studierendenvertretung

 

 

»DE.ENG« Glossary of German-English translations

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  • Fakultätsrat - Faculty Board
  • Gleichstellungsbeirat - Equal Opportunity Advisory Board
  • Assistentenrat - Student Employees Council
  • Fachschaftsrat - Student Council
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