Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung
Im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung können Mitglieder der Universität bei der Beschwerdestelle eine formelle Beschwerde einreichen. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor.
Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (MdU 19/24).
Sie nimmt auf Basis der rechtlichen Grundlage insbesondere Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegen.
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens an eine der bestehenden Beratungsstellen zu wenden und sich dort beraten zu lassen.
Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle ist in einer Verfahrensordnung (MdU 19/24)geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen den Beratungsstellen und der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung?
Die Beratungsstellen bieten individuelle und parteiliche Beratung und Unterstützung von Betroffenen. Sie helfen bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungsstrategien auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Selbstermächtigung. Sie verweisen ggf. auf andere interne und externe Beratungsmöglichkeiten, begleiten zu Gesprächen oder vermitteln Mediationen.
Die Interessenvertretungen unterliegen der Schweigepflicht. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungsgespräche können anonym erfolgen. Weiterführenden Schritte werden nur mit Einverständnis und auf Wunsch der betroffenen Person eingeleitet.
Die Beschwerdestelle prüft eingehende Beschwerden objektiv und neutral. Dazu kann sie Einsicht in Unterlagen und Akten nehmen, vorgelegte Beweise prüfen und benannte Zeug*innen befragen. Auch die Person/en, gegen die sich die Beschwerde richtet, bekommt/en die Gelegenheit, sich zu äußern.
Sobald eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle eingegangen ist, ist die Beschwerdestelle verpflichtet, dieser nachzugehen.
Die Informationen werden vertraulich behandelt. Eine anonyme formelle Beschwerde ist jedoch nicht möglich, da die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, die Möglichkeit haben muss, zu der konkreten Beschwerde Stellung zu nehmen.
An welche Beratungsstellen kann ich mich bei Diskriminierung wenden?
An der Universität gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die im Fall von Diskriminierung unterstützen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen finden sie hier.
Wofür ist die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung zuständig?
Die Beschwerdestelle ist zuständig im Fall von Beschwerden aufgrund von Benachteiligung und Diskriminierung. Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (MdU 19/24).
Auf Basis der rechtlichen Grundlage beschäftigt sie sich insbesondere mit Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (s. AGG).
Beschwerden, die andere Themenbereiche betreffen, werden von der Beschwerdestelle nicht bearbeitet.
Beschwerden zu Lehrveranstaltungen, Studiengängen, Studien- und Prüfungsorganisation, Lehrenden können Studierende an die Beschwerdestelle „Studium und Lehre" richten.
Wer kann sich an die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung wenden?
Die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ist zuständig für Beschwerden von Mitarbeitenden, Promovierenden und Studierenden.
Auch Angehörige der Universität, die gastweise oder vorübergehend an der Universität sind, wie beispielsweise Gastwissenschaftler*innen oder Lehrbeauftragte, können sich an die Beschwerdestelle wenden.
Wie läuft ein formelles Beschwerdeverfahren ab?
Die betroffene Person (Beschwerdeführer*in) reicht schriftlich oder mündlich eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ein.
Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde (Einsicht in Unterlagen, Prüfung von vorgelegten Beweisen, Anhörung von Zeug*innen). Sie fordert die Person, gegen die eine Beschwerde vorliegt (Beschwerdegegner*in) auf, sich schriftlich oder persönlich zu der Beschwerde zu äußern (Anhörung).
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass keine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, teilt sie dies Beschwerdegegner*in und Beschwerdeführer*in mit.
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass eine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, empfiehlt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen.
Die Empfehlungen der Beschwerdestelle dienen als Entscheidungsgrundlage für die jeweils zuständigen Stellen. Die zuständige Stelle richtet sich nach der Mitgliedergruppe der*des Beschwerdegegner*in. Das sind bei Studierenden und Promovierenden der Vizepräsident für Lehre und Lernen; bei nicht-wissenschaftlichem Personal der Kanzler, bei wissenschaftlichem Personal der Präsident.
Die Beschwerdestelle dokumentiert das Beschwerdeverfahren. Sie informiert die Beschwerdeführer*innen über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens.
Den Ablauf des Beschwerdeverfahrens können Sie auch dem Schaubild und der Verfahrensordnung zur Beschwerdestelle (derzeit in Abstimmung) entnehmen.
Wie ist die Beschwerdestelle zu erreichen?
Sie können die Beschwerdestelle telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Dipl.-Ing. Ronny Schüler und Dr.in Carolin Wick
Tel.: +49 (0)3643-581717
E-Mail: beschwerdestelle@uni-weimar.de
What is the difference between the counselling service centres and the University Complaints Office for discrimination cases?
The counselling service centres provide individual and objective advice and support to those affected. They help to establish protective measures and strategies based on personal autonomy and empowerment. In necessary cases, they refer affected individuals to other internal and external counselling services, accompany them to meetings or organise mediation. All counsellors are bound to confidentiality. All information is treated as confidential. Counselling sessions may take place anonymously. Additional steps are only taken with the consent of and at the request of the affected individual.
The University Complaints Office for discrimination cases investigates incoming complaints objectively and neutrally. This may include examining documents, files and submitted evidence, as well as interviewing named witnesses. The individual against whom the complaint is directed is also given the opportunity to make a statement. As soon as a complaint has been received by the University Complaints Office, the Office is obliged to investigate the claim. The information is treated as confidential. However, submitting an anonymous formal complaint is not possible.
In cases of discrimination, which counselling service centres can I turn to?
There are a number of counselling service centres at the university who provide support in cases of discrimination. An overview of these services can be found here.
What are the responsibilities of the University Complaints Office for discrimination cases?
The Complaints Office is responsible for handling complaints based on disadvantage and discrimination. The Complaints Office operates based on the »General Act on Equal Treatment (AGG)« and the »Guidelines for Protection against Discrimination at the Bauhaus-Universität Weimar in accordance with the AGG«. The Office receives complaints based on the legal provisions, in particular regarding racial discrimination, discrimination based on ethnic origin, gender, religion or belief, disability, age or sexual sexual discrimination and violence.
Complaints based on other issues are not dealt with by the University Complaints Office for Discrimination Cases. Students can submit complaints based on courses, degree programmes, the organisation of studies and examinations, and on lecturers through the »Student and Academic Affairs« Complaints Centre.
Who can contact the University Complaints Office for discrimination cases?
The University Complaints Office receives discrimination complaints from employees, doctoral candidates and students.
Temporary or visiting university members, for instance visiting academic or lecturers, can also submit complaints to the University Complaints Office.
How is the formal complaints procedure carried out?
The affected individual (complainant) submits a complaint, either in writing or verbally, to the »Complaints Office« in the event of discrimination.
The »Complaints Office« will then review the complaint by examining documents and submitted evidence, and by interviewing witnesses. The Office requests a response from the individual against whom the complaint has been submitted (respondent), either in writing or in person (hearing).
If the »Complaints Office« concludes that, in accordance with the AGG and/or the Bauhaus-Universität Weimar Regulations, no act of discrimination has taken place, the respondent and the complainant will be informed accordingly.
If the »Complaints Office« concludes that, in accordance with the General Act on Equal Treatment (AGG) and/or the Bauhaus-Universität Weimar Anti-Discrimination Guidelines, an act of discrimination has taken place, the »Complaints Office« will recommend appropriate measures or sanctions.
The recommendations of the »Complaints Office« act as a basis for decision-making by the relevant responsible offices. The responsible office depends on the member group to which the respondent belongs to. The responsible office for students and doctoral candidates is the Vice President of Student and Academic Affairs; the responsible office for academic staff is the President; the responsile office for non-academic staff the Chancellor.
The »Complaints Office« documents the complaints procedure. The Office informs complainants of the outcome of the complaints procedure. The complaints procedure can be seen in the diagram and in the Rules of Procedure of the »Complaints Office«.
How can I reach the University Complaints Office?
You can reach the University Complaints Office via phone or e-mail.
Appointments may be made in advance.
Dipl.-Ing. Ronny Schüler and Dr.in Carolin Wick
Phone: +49 (0)3643-581717
E-Mail: beschwerdestelle@uni-weimar.de