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Sprachnachweise für ein Auslandsstudium

Ein Sprachnachweis wird benötigt, wenn Sie sich beim International Office für einen Auslandsaufenthalt bewerben wollen. Für die Bewerbung müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (häufig Englisch) und/oder Landes-/ Arbeitssprache nachweisen.

Der Sprachnachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden.

1. Abiturzeugnis 

Wenn Sie eine Fremdsprache (z.B. Englisch) mindestens sieben Jahre lang in der Schule bis zum Abitur gelernt haben, genügt als Sprachnachweis eine Kopie des Abiturzeugnisses.

*Diese darf nicht älter als drei Jahre sein. Zeugnisse, die älter als drei Jahre sind, sind für diesen Zweck ungültig.

Je nach Punktzahl weisen Sie damit folgende Niveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)  nach: 

AbiturergebnisNiveaustufe nach GER
8 - 9 PunkteA 2
10 PunkteB 1
11 - 12 PunkteB 2
13 - 15 PunkteC 1

2. Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Sprachkurses

Sie können den Stand Ihrer Sprachkenntnisse auch durch Vorlage des aktuellsten Nachweises über einen im Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar oder einer anderen Hochschule absolvierten Sprachkurs mit Angabe des Sprachniveaus dokumentieren. 

3. Nachweis über internationale Zertifikate

Vielleicht haben Sie bereits ein Zertifikat in der notwendigen Fremdsprache erworben? Dann kann auch dieses für die Bewerbung genutzt werden.  Dies sind z.B.

TOEFL, IELTS, Cambridge Certificates usw. für Englisch,

DELF/DALF für Französisch oder

DELE für Spanisch.

Grundsätzlich gilt: Der Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein.

4. Sprachnachweis des Sprachenzentrums

Wenn Sie denken, dass Ihr Abiturzeugnis nicht den momentanen Stand Ihrer Sprachkenntnisse adäquat widerspiegelt oder keine der anderen Optionen zutrifft, können Sie jederzeit einen Sprachnachweis für die Bewerbung für einen Studien-/Forschungsaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland im Sprachenzentrum erwerben. 

Für die Sprache Englisch ist die Grundlage für die Bewertung Ihrer Sprachkenntnisse entweder ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Sprachkurses im Sprachenzentrum (siehe 2 oben) oder Ihre Leistung in einem Versant English Placement Test (VEPT). Wir empfehlen Ihnen, das Zertifikat im Rahmen eines unserer Kurse zu erwerben, da Sie so die Möglichkeit haben, Ihre Englischkenntnisse aufzufrischen und gleichzeitig das notwendige Zertifikat zu erhalten. Wenn Sie sich stattdessen für die VEPT-Option entscheiden, finden Sie alle relevanten Informationen hier.

Für alle anderen Sprachen gilt folgendes Verfahren: Um Ihre Sprachkenntnisse einzuschätzen, ist eine kurze Prüfung notwendig. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit einem Lehrenden für die jeweilige Sprache. Das Prüfungsgespräch dauert etwa 20 Minuten und testet Ihre Fähigkeiten im Lese- und Hörverstehen sowie im mündlichen Ausdruck.

Um Ihre Fähigkeiten im Schreiben zu beurteilen, bringen Sie bitte einen von Ihnen in der Fremdsprache verfassten Text mit von circa 1 DIN A4-Seite Länge (etwa 300 bis 400 Wörter) mit zur Prüfung oder schicken Sie ihn der prüfenden Person zu. Dieser kann zu einer anderen Gelegenheit verfasst worden sein. Geeignet sind beispielsweise Motivationsschreiben, Projektbeschreibungen u.ä.

Link:

zu den Lehrenden des Sprachenzentrums

 

 

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