Finanzierungsmöglichkeiten
Hier haben wir die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium zusammengestellt, vom BAFöG über Jobs bis hin zu Studiendarlehen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Thüringen oder direkt bei Ihrer Ansprechperson vor Ort in Weimar.
Eine Übersicht aller Stipendien, die direkt an der Bauhaus-Universität Weimar an unsere Studierenden, Alumni, Promovierenden und Postdocs vergeben werden, finden sich ebenfalls in der Übersicht auf dieser Seite.
Förderjahr 2024/25
Die erste Bewerbungsrunde für Stipendien ab April 2024 an der Bauhaus-Universität Weimar ist beendet!
- Die Bewerbungsfrist war der 31. Januar 2024.
- Die Vergabekommission für Stipendien entscheidet über die Vergabe in der Regel im März.
- Sollten nach der Vergabe weitere Mittel zur Verfügung stehen, kann zu Beginn des Sommersemesters erneut ausgeschrieben werden.
- Ausnahme - Bauhaus-Abschlussstipendium für Studierende: reguläre 2. Bewerbungsfrist 31. August 2024
Stipendien
Mit Stipendien werden hervorragende Leistungen, herausragende Projekte oder besonderes gesellschaftliches Engagement honoriert. An der Bauhaus-Universität Weimar werden folgende Stipendien ausgeschrieben - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Stipendien für Studierende
- Bauhaus-Stipendien für Studierende
- MINT-Stipendien für Masterstudentinnen
- Bauhaus-Abschlussstipendien für Studierende (2 Fristen, 31.1. u. 31.8.24)
- Deutschlandstipendien
- Stipendium des Präsidenten für engagierte internationale Studierende
- STIBET-Abschlussstipendium für internationale Studierende (April u. Oktober 24)
Für Auslandsaufenthalte: siehe Informationen des International Office
Für Gründungsideen: siehe Informationen der Gründerwerkstatt neudeli
Stipendien für Alumni, Promovierende und Postdocs
- Bauhaus-Startstipendien für den Einstieg in die Promotion (Alumni)
- Brückenstipendium für den Einstieg in die Promotion für Frauen
- Thüringer Graduiertenförderung (Promotionen)
- Thüringer Graduiertenförderung (1 künstlerisch-gestalterisches Projekt von Alumni)
- Bauhaus-Promotionsstipendien
- Stipendien Chancengleichheit - Wiedereinstieg für Promovierende nach der Familienpause
- Promotionsabschlussstipendien
- Bauhaus-Stipendium für Postdocs (Promotionsalumni)
- Thüringer Programm für Postdoktorandinnen
- Brückenstipendium für Postdoktorandinnen
Weitere Möglichkeiten lassen sich recherchieren über Stipendiendatenbanken oder über StipendiumPlus, die Übersichtsseite zu den 13 Begabtenförderungswerken unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
BAföG
Studierende können auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Situation die Chance auf eine Ausbildung zu eröffnen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Wie hoch die jeweilige Förderung der Studierenden ausfällt, ist abhängig vom anzurechnenden individuellen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit der gewählten Fachrichtung.
Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen und zur Hälfte als staatlichen Zuschuss.
Mehr Informationen zum BaföG, Antragsverfahren und Rückzahlungsmodalitäten erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Thüringen oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort in Weimar.
Jobben im Studium
Um das Studium zu finanzieren gibt es auch die Möglichkeit nebenher zu jobben. Beliebt sind die Tätigkeiten als studentische Hilfskräfte in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen an der Bauhaus-Universität Weimar. Beachten Sie dazu die Stellenausschreibungen der Universität.
Weitere mögliche Jobangebote finden Sie in der Jobbörse vom Careers Service oder vom Studierendenwerk Thüringen. Prinzipiell steht es Ihnen frei so viel zu verdienen wie Sie wollen. Grenzwerte bestehen nur bei dem Erhalt sozialer Leistungen und Vergütungen wie z.B. BaföG oder Kindergeld. Bedenken Sie bitte, dass eine zu hohe Wochenarbeitszeit oder studienortferne Erwerbstätigkeiten die Studiendauer und ggf. die Studienleistungen beeintächtigen können.
Es gibt allerdings gesetzliche Vorgaben zu Einkommen und Beschäftigungszeiten, die Sie als Studierende beachten müssen. Bei den Beschäftigungszeiten besteht eine Obergrenze von 20 Stunden pro Woche, beim Einkommen existiert ein gesetzlicher Steuerfreibetrag von 8.354 Euro pro Jahr. Sollten Sie diesen Freibetrag überschreiten, kann sich dies auf verschiedene soziale Leistungen und Vergünstigungen, die Sie oder Ihre Familie in Anspruch nehmen (z. B. BAföG, Kindergeld, Steuerfreibeträge) Renten- und Sozialversicherung sowie Versicherungs beiträge), auswirken. Genaue Auskünfte bekommen Sie bei der Allgemeinen Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen.
Auch sollten Sie bedenken, dass eine studienferne Erwerbstätigkeit in nicht geringem Umfang die Studiendauer beeinflusst und zusätzliche Zeit und Energie kostet. Ratsam sind fachspezifische Nebentätigkeiten, bei denen Sie zugleich praktische Erfahrungen für sich und Ihren späteren Berufseinstieg
sammeln können.
Studiendarlehen und Kredite
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bieten Studiendarlehen und Kredite. Mittlerweile gibt es eine relativ große Auswahl von Zuschuss- und Kreditangeboten zu recht günstigen Konditionen. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind jedoch unterschiedlich, so dass ein persönliches Beratungsgespräch immer sinnvoll ist.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Thüringen.
Herzlichen Glückwunsch! Stipendienfeier, 15.07.2023
Eindrücke von der Feier am summaery-Samstag (Fotos: Thomas Müller)