Unterlagen, die in den Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar entstehen, müssen je nach Art und Zweck für festgelegte Zeiträume aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungsfristen richten sich nach rechtlichen Vorgaben und universitären Regelungen. Aus archivischer Sicht sind Aufbewahrungsfristen Mindestfristen. Sollte es im Bearbeitungsinteresse liegen, Schriftgut länger aufzubewahren, ist dies unter Abwägung wirtschaftlicher Belange grundsätzlich möglich. Allerdings sind gerade bei personenbezogenen Daten, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten sind, die Regelungen des Datenschutzes (v.a. § 17 DS-GVO) zu beachten. Aus Sicht des Datenschutzes definieren Aufbewahrungsfristen den längstmöglichen Zeitraum. Das Archiv berät alle Organisationseinheiten bei der Einhaltung und Umsetzung dieser Fristen. Als Orientierungshilfen können herangezogen werden:
Fristenkatalog der TU Ilmenau
Der Fristenkatalog bietet eine umfangreiche Übersicht zu Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Arten von Hochschulunterlagen. Er dient als praxisnahe Entscheidungshilfe, ersetzt jedoch jedoch keine hochschulspezifischen Regelungen.
Richtlinie zur Aufbewahrung von Schriftgut in Thüringen
Die Thüringer Aufbewahrungsrichtline definiert grundlegende Prinzipien der Aktenführung, zur Berechnung von Aufbewahrungsfristen sowie zur Archivierung und Kassation von Schriftgut in öffentlichen Einrichtungen.