Unterlagen, die in den Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar entstehen, müssen je nach Art und Zweck für festgelegte Zeiträume aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungsfristen richten sich nach rechtlichen Vorgaben und universitären Regelungen. Aus archivischer Sicht sind Aufbewahrungsfristen Mindestfristen. Sollte es im Bearbeitungsinteresse liegen, Schriftgut länger aufzubewahren, ist dies unter Abwägung wirtschaftlicher Belange grundsätzlich möglich. Allerdings sind gerade bei personenbezogenen Daten, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen bzw. dem zuständigen Archiv anzubieten sind, die Regelungen des Datenschutzes (v.a. § 17 DS-GVO) zu beachten. Aus Sicht des Datenschutzes definieren Aufbewahrungsfristen den längstmöglichen Zeitraum. Das Archiv berät alle Organisationseinheiten bei der Einhaltung und Umsetzung dieser Fristen.