Archivierung

Die Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar sind gemäß § 11 des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut verpflichtet, Registraturgut spätestens 30 Jahre nach seiner Schließung dem Universitätsarchiv anzubieten.

Aufgabe des Archivs ist die Bewertung der gesamten, für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigten Unterlagen. Das sind, unabhängig von ihrer Speicherungsform, insbesondere Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Risse, Pläne, Medaillen, Bilder, Filme und Tonträger, maschinell lesbare Datenträger einschließlich der für die Auswertung der gespeicherten Daten erforderlichen Programme sowie andere Träger von Informationen. 

In Absprache mit der bisher aktenführenden Stelle werden die Unterlagen vom Archiv übernommen oder durch die anbietende Stelle kassiert. In beiden Fällen ist eine Liste zu schreiben, die als Grundlage für den Aussonderungsprozess dient.

Was wird archiviert?

Archiviert werden Unterlagen, die rechtlich, administrativ oder historisch bedeutsam sind. Dazu zählen Akten, Fotos, Pläne, Nachlässe und Sammlungen, die die Entwicklung und Arbeit der Universität dokumentieren.

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Unterlagen, die in den Einrichtungen und Fakultäten der Universität nicht mehr benötigt werden, sind dem Archiv anzubieten. Das Archiv prüft ihre Archivwürdigkeit und übernimmt dauerhaft erhaltenswerte Dokumente. 

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Wie lange müssen Dokumente erhalten bleiben? Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange Unterlagen an der Universität aufbewahrt werden müssen. Sie sichern Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit und bilden die Grundlage für eine spätere Archivierung oder Vernichtung.

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Digitale Archivierung

Auch digitale Unterlagen gehören zum archivischen Sammlungsgut. Das Archiv übernimmt elektronische Ablagen, Datenbanken und weitere digitale Formate, um ihre dauerhafte Sicherung und Zugänglichkeit zu gewährleisten.

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