Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte)
Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen, kurz Assistent*innen
erbringen unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter der Verantwortung
des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität (gemäß § 95 ThürHG).
Auch Tutor*innen und Mentor*innen zählen zu den Assistent*innen.
Studentische Assistent*innen... sind Hilfskräfte ohne einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss.
Wissenschaftliche Assistent*innen... sind Hilfskräfte mit einen ersten berufsqualifizierten
Hochschulabschluss und Absolventen eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums.
Tutor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die andere Studierende jüngeren Semesters
in Form von Tutorien unterstützen.
Mentor*innen... sind fortgeschrittene Studierende, die Erstsemester beim Studienbeginn unterstützen.
Im Unterschied zählen studentische Angestellte nicht zu den Assistent*innen, sondern sind Beschäftigte nach TV-L. Zur besseren Einschätzung haben wir ein Ablaufschema erarbeitet. Hier
gelangen Sie zur Darstellung.
Studentische Angestellte... sind eingeschriebene Studierende, die die Verwaltung bei der Bewältigung der Dienstgeschäfte in den unterschiedlichsten Einrichtungen des Verwaltungsapparates der Universität unterstützen. Kontakt: Dezernat Personal, Sachbearbeiter*in studentische Angestellte.
Ausfüllhinweise Assistent*innen-Workflow "Lucom" (deutsch)
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen zum studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen-Workflow in deutscher Sprache (Lucom Interaction Platform, www.uni-weimar.de/hiwi).
Ausfüllhinweise Assistent*innen-Workflow "Lucom" (englisch)
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen zum studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen-Workflow in englischer Sprache (Lucom Interaction Platform, www.uni-weimar.de/hiwi).
NEUES Update zum Formular "Zeitnachweis" (deutsch und englisch)
Unter Downloads finden Sie ab sofort das überarbeitete Formular zum "Zeitnachweis" in deutsch und englischer Sprache sowie jeweils das dazugehörige Merkblatt!
siehe: www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/dezernate/dezernat-personal/assistentinnen/
Erklärung zu weiteren Beschäftigungen an der Bauhaus-Universität Weimar
Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages (auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
für die vorgesehene Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Assistenz
(umgangssprachlich "Hiwi") darf zeitgleich kein Arbeitsverhältnis als studentische(r)
Angestellte(r) (auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder) an der Bauhaus-Universität
Weimar bestehen!
Die Erklärung zu weiteren Beschäftigungen an der Bauhaus-Universität Weimar für
studentische und wissenschaftliche Assistent*innen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie diese Erklärung zur Vertragsunterzeichnung im Sekretariat ein!
Ausfüllhinweise Assistent*innen-Workflow "Lucom" (deutsch)
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen für den studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen-Workflow in deutscher Sprache (Lucom Interaction Plattform, www.uni-weimar/hiwi ).
Ausfüllhinweise Assistent*innen-Workflow "Lucom" (englisch)
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen für den studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen-Workflow in englischer Sprache (Lucom Interaction Platform, www.uni-weimar.de/hiwi).
Handout Zeitnachweise (deutsch)
Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).
Handout Zeitnachweise (englisch)
Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).
Formular zum Arbeitsvertrag: "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz"
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau musste u. a. das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) geändert werden.
Die in der Niederschrift aufzunehmenden Bedingungen sind erweitert worden, ein schriftlicher Nachweis ist allen Arbeitnehmer*innen (auch Assistent*innen) gegenüber zu führen.
Aus diesem Grund ist ein weiteres Formular "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz" für die Arbeitsverträge der studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen zu verwenden.
Das Formular zur Niederschrift nach dem Nachweisgesetz finden Sie vorausgefüllt pro Vertrag auch unter: "Druck von" (auf Seite 2, im Workflow "Lucom").
Bitte senden Sie für Ihre Assistent*innenverträge immer dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben (2-fach im Original) gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag (2-fach im Original)!